Unterlassungsklage unklar

Ich habe eine Frage.
Einen Mieter stören Kameras die zwar am Nachbargrundstück sind aber er vermutet auch er wird an seinem Fenster abgelichtet.
Muss wenn er was machen will selbst Unterlassung gegen den Nachbarn einbringen.
Oder kann oder muss das der Eigentümer ( vermieter machen)
Da ich der Nachbar bin aber die Kameras ja nur auf meinem Grunstück habe, das kann nachgewisen werden, wird auch sonst nichts abgelichtet.

Der Mieter vom Nachbarhaus meint, er und die gesamten MIteigentümer seiner Liegenschaft müssten seine Unterlassung einklagen ( obwohl die Miteigentümer nicht im Nachbarhaus wohnen)
Geht das rechtlich überhaupt oder muss das der Mieter selber machen?

Lg

Betroffen ist jeder, der vermeintlich von den Kameras erfasst wird.
Jeder einzelne kann klagen.

Viel einfacher ist es, sich beim Landesdatenschutzbeauftragten zu beschweren.

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Es ist wurscht, wo die Kamera steht. Ausschlaggebend ist der abgebildete Bereich.
Da ihr offensichtlich schon miteinander gesprochen habt, wäre es doch einfach, dem/den Betroffenen den Bildausschnitt zu zeigen.

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