Ich habe eine Verfügung der Unterlassung gegen ein früheres Familienmitglied, dass im Rahmen des Sorgerechts, mich als Außenstehender in seine Begutachtung einbezogen hat.
Ich war nicht Bestandteil des Verfahrens.
Ich habe auch kein Kind und habe mit dem Menschen auch nichts zu tun.
In diversen Fällen beschuldige er mich Dinge, die ich ihm dann per Gerichtsurteil untersagen ließ.
Auch darf er sich mir nicht mehr nähern.
Gleiches Vorgehen bei meiner Mutter, auch sie bekam vor dem Landgericht sodann eine Unterlassungsverfügung, dass er diese üble Nachrede, Diskreditierung etc. nicht mehr von sich geben darf.
Meine Unterlassung ist von 2010, die meiner Mutter von 2011.
Nun kommt raus, dass in 2011 ein Gutachten veröffentlicht wurde, wo die gleichen Dinge behauptete, welche er nicht mehr behaupten dürfte.
Dieses Gutachten liegt bei einer Behörde.
Erfahren davon habe ich in 2019/2020 durch ein öffentliches Verfahren, indem genau dieses Gutachten, indem er das behauptet hat auftauchte, ein öffentliches Verfahren, bei dem ich nur als Zuschauerin anwesend war. Ich bin aus allen Wolken gefallen, da ich sogar feststellen musste, dass ich dort sogar namentlich auftauchte.
Ich möchte, dass das aufhört was der macht, die Unterlassungsverfügungen haben bei ihm nicht gewirkt. Kann ich der Behörde untersagen, dieses Gutachten weiterhin zu verwenden oder aber zumindest die Teile, in denen er diese Behauptungen aufstellt, die mehr als diskreditieren sind, die schon einen Charakter des Rufmordes haben, die sogar irgendwann in 2018 dazu führten, dass ich meinen Arbeitsplatz verloren habe.
Kann ich die Behörde auffordern, anhand der Unterlassungsverfügung, dass sie diese Seiten, die so diskreditieren sind und immer wieder weitergeleitet werden, diese weiterzuleiten beziehungsweise überhaupt noch in irgendwelchen Akten zu bevor raten?
Schließlich handelt es sich dort um Anschuldigungen, die nicht der Tatsache entsprechen, und die auch gar nicht mehr behauptet werden dürfen. In dem Gutachten der Behörde steht eindeutig drin, dass die Aussage von ihm gegenüber einer Sozialpädagogen in der Kinderschutzambulanz 2010 machte, die ein Sachverständigengutachten erstellte.
Hallo,
Wo und wie wurde es veröffentlicht?
Ist Deine Geschichte bei dieser Behörde bekannt?
Was hältst Du von einem ruhigen und sachlichen Gespräch mit einem kompetenten Vertreter der Behörde? Möglicherweise rennst Du offene Türen ein.
Wenn das nicht hilft, wäre eine Rechtsberatung von Vorteil.
Gruss
Jörg Zabel
Ein sachliches Gespräch ist nicht möglich, der Behörde ist bekannt, dass es Unterlassungsverfügungen gibt, trotzdem vorbereiten die weiter das Gutachten. Auf Basis dieses Gutachtens wurde wohl zu jemandem auch 2 Folgegutachten erstellt, hierzu haben sie dieses erste Gutachten mit den Anschuldigungen weitergeleitet.
Ein sachliches Gespräch wurde versucht, im Rahmen dessen ist man nur mit Arroganz begegnet und hat es ins Lächerliche gezogen.
Veröffentlicht wurde dieses Gutachten in einem Verfahren, in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung, die Presse war anwesend, und ich saß unter den Zuschauern, die Mitarbeiterin der Behörde nannte mich sogar namentlich, mit genau den Anschuldigungen, in 2019/2020.
Es war eine Mitarbeiterin des Jugendamtes Wuppertal, zu einem Sorgerechtsstreit, der letztendlich irgendwann mal in einem öffentliches Verfahren endete, in dem ich ebenfalls genauso wenig wie im Sorgerechtsstreit Bestandteil des Verfahrens war.
Wenn man schon selbst anwesend war in dem Verfahren, warum ist man dann nicht mit rechtlichen Schritten anschließend dagegen vor gegangen?
Es nützt rein garnichts wenn man hier die Lage schildert, man muss sich dagegen wehren und das geht nur mit Anwalt und vor Gericht, notfalls auch durch mehrere Instanzen.
Dazu ist es aber noch nicht zu spät weil die Verjährungsfrist 2019/2020 noch nicht abgelaufen ist also mach was!
ramses90
Das möchte ich ja jetzt im Anschluss, das Verfahren läuft noch, ein Teil des Verfahrens ist abgeschlossen, aber ich wollte mich rückversichern, ob ich dagegen vorgehen kann. Ich hatte auch einen Antrag auf Unterlassung der Verbreitung dieses Gutachtens gestellt, als Antwort habe ich vom Gericht bekommen, man gedenkt das Verfahren einzustellen. Daher war mein Gedanke, die Behörden direkt anzuschreiben, denen das zu untersagen. Jetzt am 27. August muss ich zur Anhörung zum Gericht, was mein Begehren ist, scheinbar versteht man nicht, dass man nicht so gerne irgendeinem Rufmord unterzogen wird, schon gar nicht durch Behörden, die letztendlich das schriftlich fortsetzen, was mein Stalker nun schon 10 Jahre mündlich macht.
Aus meiner Sicht müsste ich daher schon ein Recht auf Unterlassung haben.
Vor Gericht und auf hoher See…
Warum hat Du Dir nicht ´nen Anwalt genommen der mit Dir zu dem Termin geht? Jetzt kann man Dir nur noch die Daumen drücken, dass der Richter zu Deinen Gunsten entscheidet. Oder Du telefonierst alle in Deiner Umgebung ab ob eine/r nicht doch Zeit dafür hätte Dich zu begleiten. ramses90
Sollte es abgelehnt werden, werde ich das Ganze über Anwalt neu auf den Weg bringen. So schnell gebe ich nicht auf, meine Mutter betrifft es ja ebenso. So schnell gebe ich nicht auf. Gegen den Verursacher habe ich auch 3 Anläufe gebraucht, hat auch erst nach 3. Antrag mit Anwalt funktioniert, wobei er alles darf, von 24h Beobachtung über Detektive über Monate bis hin zu Anträge beim Betreuungsgericht im Vormund seiner Exfrau zu werden, die ihn nicht mehr will leistet der sich seit 10 Jahren ungestraft jegliche Schote. Aber er ist ja auch gut beraten, da sein Schwager in Wuppertal selbst Richter war und ihn noch während der Amtszeit in seiner Freizeit zu Terminen begleitet hat.
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