Untermieter- anderer Mietpreis wegen Möbeln?

Hi, ich habe da mal folgende Frage:

Person A vermietet ihr Zimmer (in einer Wohngemeinschaft) auf eine befristete Zeit von 5 Monaten an Person B unter. Da Person A ja wieder nach 5 Monaten zurück in ihr Zimmer zieht, lässt sie alle Möbel im Zimmer, die Person B auch nutzen darf. Ist Person A überhaupt dazu berechtigt, eine höhere Miete zu verlangen, nur weil das Zimmer möbliert ist?

Darüber hinaus, wie ist die Sachlage, wenn Person B erst durch den Vermieter der Wohnung über den originellen Mietpreis, der also preislich unter der Miete liegt, die sie an Perso A zahlt, informiert wird, also niemals von einer Art „Nutzungsgebühr für Möbel“ beim Abschluss des Mietvertrages zwischen Person A und Person B gesprochen wurde?

Ich hoffe, der Fall ist verständlich. Danke schonmal für eure Hilfe :wink:

Hallo,

Ist Person A überhaupt dazu berechtigt, eine höhere Miete zu
verlangen, nur weil das Zimmer möbliert ist?

Ja, er ist nicht gebunden an die von ihm selbst gezahlte Miete. Das ist auch unabhängig von etwaigen Sonderleistungen wie hier zum Beispiel die Möblierung.

Gruß

Joschi

Ja er kann eine Nutzungsgebühr festlegen, is aber nicht sinnvoll, da es durch unsere steuerlichen Gesetze als „Einnahme aus Vermietung und Verpachtung“ gilt und er diese dann am Ende des Jahres dem Finanzamt mitteilen müsste. Also nur die Mehreinnahme durch Nutzung der Möbel.

meine Güte, was für ein bla bla bla…

Hallo

Da lernst du gleich zwei wichtige Grundbegriffe einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung kennen.

Der eine heißt „Vertragsfreiheit“ und bedeutet, dass ein Vermieter nicht vermieten muss und ein Mieter nicht mieten, wenn nicht beide der Meinung sind, ein gutes Geschäft miteinander zu machen.

Der zweite heißt „Marktwirtschaft“ und beinhaltet im wesentlichen, dass man die Ware tunlichst billiger einkauft als weiterverkauft (Vermieter) und das, was man an Waren braucht, dort kauft, wo es am günstigsten ist (Mieter).

Gruß
smalbop

Hallo,

wie die anderen bereits ausführten, ist der Vermieter innerhalb der gesetzlichen Beschränkungen (Wucher) völlig frei, was die Miete betrifft.

Aber er muss die Gewinne aus den Mieteinnahmen dem Finanzamt melden und sie entsprechend versteuern.

Aufschläge für die Möblierung - die auch völlig legitim und nachvollziehbar sind da das ja eine (Zusatz)Leistung ist - kann er im Gegenzug aber auch wieder steuerlich absetzen/anrechnen lassen (AfA). Zudem noch Werbungskosten.

Zu billig vermieten wirkt sich steuerlich ebenso neagativ aus, da das FA hier eine Grenze einbaut und grob gesagt eine Untergrenze festsetzt (56 % ? der ortsüblichen Miete). Liegen die Mieteinkünfte darunter, werden die Mieteinnahmen dennoch zu diesem „Mindestpreis“ stuerlich angesetzt.

meine Güte, was für ein bla bla bla…

Warum?

meine Güte, was für ein bla bla bla…

Warum?

Weil es für die Steuerpflicht unerheblich ist, ob es Mehreinnahmen sind aus

  • Nutzungsgebühr für Möbel
  • Mietaufschlag aus Gewinnstreben
  • Zusatzgebühren für den an der Wand hängenden van Gogh
    oder …

Gruß Keki

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Verstehe, danke!