Hi, ich habe da mal folgende Frage:
Person A vermietet ihr Zimmer (in einer Wohngemeinschaft) auf eine befristete Zeit von 5 Monaten an Person B unter. Da Person A ja wieder nach 5 Monaten zurück in ihr Zimmer zieht, lässt sie alle Möbel im Zimmer, die Person B auch nutzen darf. Ist Person A überhaupt dazu berechtigt, eine höhere Miete zu verlangen, nur weil das Zimmer möbliert ist?
Darüber hinaus, wie ist die Sachlage, wenn Person B erst durch den Vermieter der Wohnung über den originellen Mietpreis, der also preislich unter der Miete liegt, die sie an Perso A zahlt, informiert wird, also niemals von einer Art „Nutzungsgebühr für Möbel“ beim Abschluss des Mietvertrages zwischen Person A und Person B gesprochen wurde?
Ich hoffe, der Fall ist verständlich. Danke schonmal für eure Hilfe