Hallo, mal angenommen Person A vermietet Person B ein möbilisiertes Zimmer unter. Person A kündigt den Untermietvertrag mit einer Frist von zwei Monaten (obwohl gesetzlich nur 2 Wochen) zum 31.3.
Person B meint jetzt aber dass die Kündigung nicht rechtens wäre und droht an nicht auszuziehen zum 31.3.
Gäbe es einen Grund, wo Person B recht hat, dass die Kündigung nicht rechtens wäre?
Welche Möglichkeiten hat Person A jetzt? Zu einem Anwalt, ist aufgrund der Kosten der letzte Schritt. Räumungklage beantragen? Wie läuft das genau ab? Was würdet Ihr Person A raten?
Die Kündigung ist schriftlich erfolgt. Es gab leider vorher ein Missverständnis mit den Nebenkosten. Im Untermietvertrag hatten die beiden Personen dazu nichts angegeben. Später hatte der Untermieter ein PRoblem den Stromabschlag zu zahlen und kam zu Streitereien und man hat einen vermeintlichen Kompromiss gefunden (jeder zahlt die Hälfte vom Stromabschlag)
Daher hat der Untervermieter die Kündigung ausgesprochen. Der Untermieter meint jetzt betrogen wurden zu sein und ist so der Meinung das Recht zu haben in der Wohnung zu bleiben.
Zur Zwangsräumung: Die nicht unerheblichen Kosten muss der Gläubiger vorschießen (also der Untervermieter). Mit welchen Kosten kann man rechnen?
Gruende fuer eine Kuendigung bei Untervermietung sind vollkommen irrelevant. Hier kann der UV den UM immer mit einer Frist von zwei Wochen (bei Moeblierung) kuendigen.
Hast du deinen UM darauf aufmerksam gemacht?
Hast du auch schon einen neuen UM gefunden? Verlaesst der alte UM die Wohnung nicht rechtzeitigt, wuerden natuerlich neben den Zwangsraeumungsgebuehren auch Schadensersatzansprueche entstehen, diese Kosten haette im Endeffekt der alte UM zu tragen. Sag ihm mal, wie verdammt teuer das fuer ihn werden kann und das er vernuenftig sein solle.
Ansonsten - ich nehme an, es handelt sich um einen Studenten - sollte man vielleicht seine Eltern informieren. Viele scheinen im jungen Erwachsenenalter nicht selbststaendig genug zu sein.
Das hängt vom Streitwert ab. In Mietsachen nimmt man die Jahres-Kaltmiete.
Das wäre der Streitwert um den es geht. Danach berechnen sich die Kosten und Honorare (von Anwälten).
Da kommen auch beim Zimmer wohl schnell 1.000 € und mehr raus.
Aber es geht nicht anders.
Oder es geht schon. Biete dem Untermieter Geld an, damit er sofort (schnell)auszieht.
Machen kann der Untermieter bei möblierter Vermietung gegen eine Kündigung an sich gar nichts, die benötigt keine Begründung. Ist nur eine Frage der Zeitdauer. Die Kosten für eine Räumungsklage kann man sich von ihm holen, aber bei einem Azubi wird da schwerlich etwas zu finden sein. Und einem eher dümmlichen Jungspund dreißig Jahre mit einem Titel auf den Fersen zu bleiben ist auch wenig zielführend. Von daher mal mit den Eltern etc. reden.
Ich würde mich erkundigen, was eine Zwangsräumung ungefähr kostet (bzw. du hast ja dahingehend schon einen Hinweis erhalten), und dann dem Untermieter erklären, was eine Zwangräumung ist und diese dann androhen.
Auch wenn er jetzt kein Geld hat, so hat man ja ein Recht darauf, diese Kosten wiederzukriegen, jedenfalls wenn man es regelmäßig nachweislich und fristgerecht einfordert. Und diese Kosten werden aufgrund von Verzugszinsen immer höher. Das würde ich ihm auch erklären. - Irgendwann will er ja sicher Geld verdienen, und dann nicht direkt einen Haufen Schulden abzahlen müssen, deswegen reicht vielleicht die Drohung.
Das ist allerdings eigentlich das Problem des Vermieters. Insofern ist der Untermieter meiner Meinung nach im Recht, wenn er keine Nebenkosten zahlt, sofern der Mietvertrag nicht noch irgendwelche Öffnungsklauseln oder so hat. Bitte mal danach erkundigen, so hundertprozentig weiß ich es nicht.
Wenn dieses Problem also das einzige ist, das man mit dem Mieter hat, könnte man den aktuellen Vertrag kündigen und dann einen neuen Vertrag aufsetzen, in welchem die Nebenkosten aufgeführt sind, und sich auch mal an die eigene Nase fassen.
Ja genau das ist das eigentliche Problem vom UV. Allerdings wurde hier mangels Erfahrung der beiden Parteien, scheinbar einfach das Strom-Thema vergessen wurden. Dann hatte man sich geeinigt, dass nur die Hälfte vom Stromabschlag gezahlt werden soll. Leider war damit dann der UM später nicht einverstanden und hat dann angefangen mit Drohungen etc. worauf die UV die KÜndigung ausgesprochen hat.
Der Fehler vom UV ist auch der Grund hier eine längere Kündiungsfrist gewährt zu haben.
ja genau das ist das Problem. Wie erwähnt, nächste Woche wird die UV mit dem Betreuer des UM reden. Er kann ihn hoffentlich zur Vernunft kriegen und sie können die Sache ohne GEricht etc. klären.
ja davon ist auszugehen. Es handelt sich um ein EU-Programm. UM (und übrigens auch UV) kommen aus Griechenland und UM hat hier einen Betreuer, der ihm hilft. Volljährig ist er auch.
sowas wie, dass UM UV anzeigt, wegen Betrug, wenn UM den Strom zahlen soll (da ja vorher nicht angegeben). Und bei Kündigung würde UM sowieso die Polizei holen und nicht die Wohnung verlassen. Also in die Richtung, da er sich im Recht sieht. Die Sache ist scheinbar etwas aus dem Fugen gelaufen. Vielleicht noch interessant: UV hat auf die Stromzahlungen in nachinein verzichtet, aber jetzt eben die Kündigung ausgesprochen…
M.E. war der UNtermietvertrag von anfang an nicht vollständig: Nebenkosten wurden gar nicht erwähnt. Daher ist eben die Extra-Stromzahlung bei UV und UM untergegangen.
UV kommt auch aus dem Ausland und ist jetzt sehr besorgt hier mit der Justiz in Berühung zu kommen. Die UV hat dann einen Freund, um Rat gefragt, der dann auf die Idee kam in einem Forum mal nachzufragen
Er hat also mit Rechtsmitteln gedroht. Das kann man aber doch nicht als Drohung betrachten. Dann könnte ja z. B. auch ein Einbrecher, dem mit der Polizei gedroht wird und der daraufhin die Bewohner k.o. schlägt, sich auf Notwehr berufen.
Wie gesagt, meiner Meinung nach ist er auch im Recht, nur kannst du halt einem Untermieter auch ohne Begründung kündigen, aber das ist ja mittlerweile eh klar.
Ich wüsste nicht, dass ein Mieter verpflichtet wäre, darauf zu achten, dass im Mietvertrag Nebenkosten erwähnt sind. Vielleicht ist er das, aber ich glaube nicht.
Ok, das verstehe ich. - Ach so, du meinst, er hätte deine Situation in der Hinsicht ausgenutzt? Dann würde ich die Drohung mit der Polizei allerdings auch anders als oben geschrieben betrachten, also wenigstens als unfair ansehen.
ja also Drohung war jetzt etwas falsch ausgedrückt. Allerdings auch in einem beleidigenen und herablassenden Ton, sodass keine INteresse seites des UV besteht das Verhältniss fortzusetzen.
Klar, aber das ist wie du schon gesagt hast, unabhängig von der Kündigung und hat dann evt. ein Richter (Strafrecht) zu entscheiden?
Dazu weiß ich auch nichts. Fakt ist dass hier ein UV und UM einen Vertrag abgeschlossen haben und selbst nicht viel Erfahrungen in dem Bereich (gerade in Deutschland) haben und daher Fehler gemacht (vom UV) wurden. Ich persönlich hätte sowohl als UV und UM auf diue Aufschlüsslung der Nebenkosten bestanden…
Wie gesagt, „ich“ bin der Fragesteller nicht der UV. Kann man so sehen. Jedenfalls versucht der UM eindeutig dem UV Angst zu machen.
Also halten wir fest, dass die Kündigung unabhängig von dem Fehler der Stromkosten ist und wirksam ist?
Vielleicht bisschen off-topic. Aber den Fehler beim Untermietvertrag vom UV mit den vergessenden Stromkosten. Könnte man evt. als Betrug sehen? Jedenfalls hat der UV dem UM 40 Euro zurückgegeben (4 Monate a 10 Euro) und verlangt jetzt für die restliche Zeit keine Stromkosten. M.E. nach wird hier kein Staatsanwalt dem UV einen Prozess wegen Betrug machen? Das besteht wohl kein öffentliches Interesse?
Ein Blick ins Gesetz hilft manchmal bei der Rechtsprechung:
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen
Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch
beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung
oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft. https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
Keine Absicht erkennbar, keine Vorspiegelung falscher Tatsachen, somit kein Betrug.
Das stimmt, dass vom UV keine Absicht vorlag. UM geht aber von Absicht aus. Dass scheint generelles Problem bei Betrug zu sein, wie Absicht nachzuweisen ist?