Untermieter Lebenspartner

Hallo. Eine Frau zieht zu Ihrem Freund und macht ein Untermietvertrag. Er meldet das aber nicht den Vermieter. Nach 2 Jahren geteilter Miete streitet sich das Paar nur noch. Und der Untermietvertrag ist auch noch verschwunden. Der Freund droht ihr wegen Streit mit Rausschmiss. Kann er das so einfach ?

Danke

Ich versuche mal eine nicht juristisch beleckte Einschätzung:
Die Freundin hat einen Untermietvertrag unterschrieben, der verschwunden ist. Entweder hat sie ihn verschlampt oder der Freund ihn gestohlen/unterschlagen. Sie kann nun nicht die Mietklauseln beweisen, aber sicher die Mietzahlungen nachweisen. Dann gelten übliche Kündigungsregeln auch ohne Vertrag, ich sage mal 3 Monate zum Quartal. Wenn sie auch die Mietzahlungen nicht nachweisen kann, hat sie keinerlei Rechte. Also im Prinzip Rausschmiss.
Andere Rechte gibt es für sie nicht. Mit dem Eigentümer/Vermieter der Wohnung hat das nichts zu tun. Dieser könnte höchstens, nachdem ihm das illegale Untermietsverhältnis bekannt geworden ist, dem Mieter kündigen.
Die Freundin könnte evtll, falls sie Anhaltspunkte hat, dass ihr Freund den Mietvertrag gestohlen hat, ihn wegen Diebstahl anzeigen. Auch könnte Sie, aus Rache, dem Vermieter das zweijährige nicht angezeigte Untermietsverhältnis anzeigen, mit der Hoffnung ihrem Freund zu schaden. Aber beides kostet nur Nerven und brächte nichts.
Udo Becker

Dass hier ein Untermietverhaeltnis besteht, kann wohl nicht ernsthaft bestritten werden. Somit muss sich der „Untervermieter“ auch an die gesetzlichen Kuendigungsfristen halten. Wie lang die Frist hier ist, haengt von den naeheren Umstaenden ab. Sie kann - vereinfacht gesagt - gut 2 Wochen zum Monatsende betragen, aber auch (knapp) 3 Monate oder gar (knapp) 6 Monate zum Monatsende.

Warum nicht?

Ein Untermietverhältnis setzt voraus, dass der Untermieter genau bezeichnete Teile der Mietwohnung nutzen kann und einen eigenen Haushalt führt. Ist das hier der Fall?

Wenn das nicht der Fall ist, und davon gehe ich bei einer Beziehung aus, gibt es hier keine Untervermietung. Gemeinsam die Miete teilen ist kein Beweis für eine Untervermietung. Ein entsprechender Untermietvertrag wäre auch keiner, selbst wenn es drüber steht. Dementsprechend gibt es dann auch keine Kündigungsfristen.

Also: erst mal genauer klären, was hier zutrifft.

Noe, das setzt ein Untermietverhaeltnis keineswegs voraus. Wie kommst du darauf?