Ich versuche mal eine nicht juristisch beleckte Einschätzung:
Die Freundin hat einen Untermietvertrag unterschrieben, der verschwunden ist. Entweder hat sie ihn verschlampt oder der Freund ihn gestohlen/unterschlagen. Sie kann nun nicht die Mietklauseln beweisen, aber sicher die Mietzahlungen nachweisen. Dann gelten übliche Kündigungsregeln auch ohne Vertrag, ich sage mal 3 Monate zum Quartal. Wenn sie auch die Mietzahlungen nicht nachweisen kann, hat sie keinerlei Rechte. Also im Prinzip Rausschmiss.
Andere Rechte gibt es für sie nicht. Mit dem Eigentümer/Vermieter der Wohnung hat das nichts zu tun. Dieser könnte höchstens, nachdem ihm das illegale Untermietsverhältnis bekannt geworden ist, dem Mieter kündigen.
Die Freundin könnte evtll, falls sie Anhaltspunkte hat, dass ihr Freund den Mietvertrag gestohlen hat, ihn wegen Diebstahl anzeigen. Auch könnte Sie, aus Rache, dem Vermieter das zweijährige nicht angezeigte Untermietsverhältnis anzeigen, mit der Hoffnung ihrem Freund zu schaden. Aber beides kostet nur Nerven und brächte nichts.
Udo Becker