Untermietvertrag in einer Beziehung sinnvoll?

Hallo Miet - und - Partnerschaftsprofis!
:smile:

Frau und Mann (erwachsen und doch gebrannte Kinder) sind seit 2 Jahren ein Paar und wollen nun erstmals in ne gemeinsame Wohnung ziehen. Ihr Kind (15) zieht mit für ein paar Jahre. Da es auch schief gehen könnte: wie sollte der Mietvertrag aussehen?
Frau hat derzeit Möbel, Mann nicht.
Frau hat ein Einkommen, Mann deutlich mehr. Die (neue) Miete wird vermutlich überwiegend vom Mann bezahlt.

Varianten:
A) Mann macht Vertrag mit Vermieter und schmeißt Frau ggf. mitsamt Möbeln auf die Straße? Das gefällt Mann (sozialer Typ) nicht. Frau vermutlich dito.

B) Frau macht Vertag mit Vermieter und schmeißt Mann ggf. raus. Für Mann akzeptabel, aber er wird dann natürlich keine Miete mehr zahlen wollen.
Klappt also kaum ohne Stress.

C) Frau macht Vertrag mit Vermieter und Untermietvertrag mit Mann (mit z.B. 80% der Gesamtmiete).

D) - gibts ne bessere Variante als C) ??

Und vorweg: es handelt sich nur um eine hypothetische Frage. Die Beziehunmg läuft sensationell gut.
:smile:

Danke für eure Varianten!

Timsy

Hallo Timsy,

C) bietet genauso wenig Sicherheit wie A) und B), auch hier kann der „Untermieter“ schnell draußen sein.

Warum fehlt die Variante, dass beide im Vertrag stehen?

Gruß!

Horst

und warum unterschreiben nicht einfach beide als hauptmieter, wie es normal ist?

gruß
ann

Hallo Timsy,

wurde ja schon zwei mal gesagt. Am besten unterschreiben beide den Mietvertrag dann haben sie die gleichen Rechte.

Gruß

Samira

Warum sollten beide unterschreiben?

Hallo Timsy,

C) bietet genauso wenig Sicherheit wie A) und B), auch hier
kann der „Untermieter“ schnell draußen sein.

Warum fehlt die Variante, dass beide im Vertrag stehen?

Weil sie meines Erachtens fast nur Sicherheit für den VERMIETER bringt. Wenn Mann und Frau die „WG“ auflösen wollen (oder einer von beiden), dann nützt das doch nur dem Vermieter, weil er beide in der haftung hat - oder sehe ich da was falsch?

Eine Trennung würde ja voraussichtlich so aussehen, dass Frau mit Kind und ihren Möbeln in der WHg bleiben, und nur Mann auszieht.

Danke für eure Tips!

Gruß!

Horst

1 Like

Falls es für den Mann i.O. ist UND die Frau nach Auszug des Mannes die Miete allein weiter zahlen kann, halte ich Variante B für die beste Lösung überhaupt.

Mir deucht, da denken doch nicht alle so sozial…

Die stärkste Position wäre eindeutig die, dass beide den Mietvertrag unterschreiben. Wieso sollte einer Angst haben, dass der Vermieter im Problemfall beide ansprechen kann?

Wenn nur einer den Mietvertrag unterschreibt, ist der andere stets in einer schwächeren Position, auch dann, wenn er zur Untermiete wohnt. Mit dem Untermieter hat der Vermieter ja nunmal gar keinen Vertrag.

Gruß!

Horst

Mann = sozial

Mir deucht, da denken doch nicht alle so sozial…

Ich unterstelle hier für diesen fiktiven Fall, der Mann wäre sehr sozial eingestellt und will, dass eine potenzielle Trennung auch für sein Mädel stressfrei abläuft.
D.h. sie, Kind und Möbel müssen keine Angst haben, auf der Strasse zu stehen.

Ein weiteres Zusammenwohnen im Trennungsfall hält er aber für unrealistisch
=> er muss raus. Aus der Wohnung und aus dem Vertrag.
Wäre da nicht ein Untermietvertrag unbürokratischer zu beenden als ein Vertrag mit dem Vermieter?

Daher die Idee mit dem Untervermieten.
Oder übersehe ich da was?

Grüße!

Timsy

Hallo,

wenn der Beispielmann so sozial ist, wieso sagt er dann, dass er keine Miete bezahlt, wenn er nicht im (Unter)Mietvertrag steht?

Und jetzt - wo die Beispielbeziehung super läuft - kann man natürlich auch sozial bis Oberkante Unterlippe sein, wenn mann allerdings Stress miteinander hat, neigt auch ein sozialer Mensch (Mann) schon mal zu Biestigkeiten.

Wenn der Beispielmann aber doch so sozial eingestellt ist und im Fall des Falles eh auszieht, sollten die Beispielpartner halt (schriftlich) klären, wer was übernimmt und zahlt, welche Rechte und welche Pflichten aus der gemeinsamen Wohnung entstehen und dann soll sie allein den Mietvertrag unterschreiben, denn wenn sie sowieso eher diejenige ist, die dort bleibt wäre es ja kontraproduktiv wenn das Mietverhältnis von beiden gekündigt werden müsste, damit er ausziehen „kann“.

Gruß
Nita

Hallo Nita!

Danke für deinen Post!

Sozial wäre z.B., wenn der Beispielmann nach der letzten jahrzehntelangen Beziehung noch ein Jahr ihre Hausraten weiterbezahlt hätte, damit die Ex sich in Ruhe nen Job suchen kann und ihr Leben sortieren kann. Auch wenn seine Anwältin das nicht sozial, sondern dämlich genannt hätte…

…wenn der Beispielmann so sozial ist, wieso sagt er dann, dass
er keine Miete bezahlt, wenn er nicht im (Unter)Mietvertrag
steht?

Das verstehe ich nicht - er wird natürlich den Großteil der Miete bezahlen und erst dann keine Miete mehr zahlen, wenn er nicht mehr in der vorher gemeinsamen Wohnung wohnen kann.

Jetzt - wo die Beispielbeziehung super läuft - kann man
natürlich auch sozial bis Oberkante Unterlippe sein, wenn mann
allerdings Stress miteinander hat, neigt auch ein sozialer
Mensch (Mann) schon mal zu Biestigkeiten.

Stimmt, das soll vorkommen, können wir in unseren fiktiven Fall getrost vernachlässigen - s.o.

Wenn der Beispielmann aber doch so sozial eingestellt ist und
im Fall des Falles eh auszieht, sollten die Beispielpartner
halt (schriftlich) klären, wer was übernimmt und zahlt, welche
Rechte und welche Pflichten aus der gemeinsamen Wohnung
entstehen und dann soll sie allein den Mietvertrag
unterschreiben, denn wenn sie sowieso eher diejenige ist, die
dort bleibt wäre es ja kontraproduktiv wenn das Mietverhältnis
von beiden gekündigt werden müsste, damit er ausziehen „kann“.

Ist das nicht die Variante, die ich kurz mit „Untermietvertrag“ bezeichnet hatte?
Oder gibts nen wesentlichen Unterschied?

Grüße!

Timsy