Hallo an alle,
folgende Klausel:
"Hauptmieter: Der Hauptmieter als Vermieter kann bei der Untervermietung von möbliertem Wohnraum bis zum 15. eines Monats zum Ablauf des gleichen Monats kündigen.
Untermieter: Abweichend hiervon gilt für den Untermieter die Regelung, dass er bis zum dritten Werktag des Kalendermonats zum nächsten Kalendermonat kündigen kann. Der Zugang der schriftlichen Kündigung ist hier maßgebend. "
Verstehe ich das richtig, dass der Vermieter eine 2 wöchige Kündigungsfrist hat, der Untermieter allerdings eine 4 wöchige?
Bedeutet " bis zum dritten Werktag des Kalendermonats zum nächsten Kalendermonat ", dass der Untermieter (zum Beipiel) bis zum 03. Januar 2019 auf den 01.Februar 2019 kündigen kann?
Danke schonmal
liebe Grüße
Jasmin