Untermietvertrag von Zimmer - Angabe der Steuererklärung notwendig?

Hallo zusammen,
wenn ein Mieter ein Zimmer und die Gemeinschaftsräume von seiner Wohnung mit einem Untermietvertrag untervermietet.

  1. Muss dies in irgendeiner Form bei der jährlichen Steuerklärung angegeben werden?
  2. Wenn der Mieter für die Nutzung einen Untermietzuschlag verlangen würde. Müsste dieser bei Steuerklärung angegeben werden?

Vielen Dank

Einzutragen in Anlage V:

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Du meinst den Eigentümer der Wohnung, nicht den Mieter?
Wenn der Eigentümer vom Mieter einen Untermietzuschlag verlangt, sollte man zuerst die Zulässigkeit prüfen.
Ich kenne die Rechtslage nicht, aber würde hoffen, dass der Untermietzuschlag vollständig den Werbungskosten zugeschlagen wird, sehe aber nicht, wo das in Anlage V einzutragen wäre.

@Aprilfisch wird es wissen.

Servus,

die Einnahmen aus der Untervermietung abzüglich der damit verbundenen Werbungskosten sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.

D.h. bei Einkünften aus Untervermietung die anteilige Miete für die untervermietete Fläche samt Betriebskosten, Heizkosten, Erdgasverteuerungszuschlag, Gebühr für erschwertes Mülleimerhinausbringen, Untrervermietungspauschale usw, usw.

Wenn die Werbungskosten nicht niedriger sind als die Einnahmen aus Untervermietung, also keine positiven Einkünfte vorliegen, braucht man die Einkünfte aus Untervermietung nicht zu erklären.

Schöne Grüße

MM

Frage:
Der Untermietzuschlag sorgt für eine Erhöhung der monatlichen Mietzahlung an den Eigentümer.
Nehmen wir einmal an, es seien 50€.
Sind diese 50€ nun als Teil der Miete anteilig nach Fläche Werbungskosten, oder sind sie - weil ausschließlich durch die Untervermietung verursacht - vollständig den Werbungskosten zuzurechnen?

Da vollständig durch die Untervermietung veranlasst, sind sie auch vollständig dieser als Werbungskosten zuzurechnen.

Schöne Grüße

MM