Hallo zusammen,
ich habe eine Verständnisfrage zur EU-Richtlinie (Verordnung 651 / 2014) Ziffer 18: „Unternehmen in Schwierigkeiten":
c) Das Unternehmen ist Gegenstand eines Insolvenzverfahrens oder erfüllt die im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubiger.
Wann würde denn ein Unternehmen die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubiger erfüllen? Wenn das Unternehmen wohl nicht ausreichend Geldmittel, um laut einem Liquiditätsplan seine Verbindlichkeiten für die nächsten 13 Wochen abzudecken?
Danke