Hallo in die Runde,
ich benötige einen Gedankenanstoß zur Lösung einer Aufgabe. Vielleicht habt ihr passendes Input für mich. Die Kurzversion ist:
A (Einzelkaufmann) verkauft rechtswirksam seine A-Druckerei (inkl. aller Geräte, Kundendaten, Arbeitsverträge und relevanten Vermögensgegenständen) an die B-Druck-GmbH. Der alleinige Gesellschafter & GF der B-Druck-GmbH betreibt die Druckerei unter der Bezeichnung A-Druckerei weiter.
Nun meldet sich C bei der B-Druck-GmbH und teilt mit, dass er seinerzeit Druckerzubehör an A-Druckerei verkauft hat, diese jedoch (belegbar) noch nicht bezahlt wurden. C meint, dass die B-Druck-GmbH nach den Vorschriften des HGB hafte, da sie die Druckerei fortführe.
Frage: Kann C von der B-Druck-GmbH die Zahlung der offenen Forderung verlangen?
Habt ihr ggf. ein paar Ansätze für mich, in welchen Bereichen von BGB und HGB ich hierzu passende Normen finden kann? Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch.
Vielen lieben Dank.