Unternehmen verkauft, Forderungen offen(?)

Hallo in die Runde,

ich benötige einen Gedankenanstoß zur Lösung einer Aufgabe. Vielleicht habt ihr passendes Input für mich. Die Kurzversion ist:


A (Einzelkaufmann) verkauft rechtswirksam seine A-Druckerei (inkl. aller Geräte, Kundendaten, Arbeitsverträge und relevanten Vermögensgegenständen) an die B-Druck-GmbH. Der alleinige Gesellschafter & GF der B-Druck-GmbH betreibt die Druckerei unter der Bezeichnung A-Druckerei weiter.

Nun meldet sich C bei der B-Druck-GmbH und teilt mit, dass er seinerzeit Druckerzubehör an A-Druckerei verkauft hat, diese jedoch (belegbar) noch nicht bezahlt wurden. C meint, dass die B-Druck-GmbH nach den Vorschriften des HGB hafte, da sie die Druckerei fortführe.

Frage: Kann C von der B-Druck-GmbH die Zahlung der offenen Forderung verlangen?


Habt ihr ggf. ein paar Ansätze für mich, in welchen Bereichen von BGB und HGB ich hierzu passende Normen finden kann? Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch.

Vielen lieben Dank.

Erster Aufschlag: §25 HGB

1 Like

Danke @C_Punkt - das gibt mir in jedem Fall schon ein erstes Indiz.
Mir fällt es wirklich immer sehr schwer die Anspruchsgrundlagen zu bilden. Die Prüfung und (in unserem Fall Gutachtenstil) Umschreibung hingegen geht dann schon deutlich besser.

Für weitere Tipps oder Hinweise was ich berücksichtigen soll bin ich dankbar :slight_smile:

Die Anspruchsgrundlage ist ja unabhängig vom Übergang von Vermögen und Verbindlichkeiten. Im Beispiel war und ist die Anspruchsgrundlage §433 (2) BGB. §25 HGB hilft nun nur, den tatsächlichen Schuldner zu finden und ist damit (m.E.) keine eigene Anspruchsgrundlage.

Gruß
C.

1 Like