Hallo zusammen,
ich stehe vor folgender Fragestellung.
Person A war von 2010 bis 05/2019 in einem Anstellungsverhältnis und hat 2019
zum Beenden der Anstellung eine Abfindung 80.000€ erhalten. Außerdem bis ende Mai
40.000€ Gehalt (Brutto) erhalten.
Steuerklasse 1
Auf das Gehalt wurde bereits Lohnsteuer gezahlt und von den 80.000
ebenfalls durch die Firma Lohnsteuer (5tel Regelung) abgeführt.
Nun möchte A eine Firma gründen. Vorerst dachte er an ein Einzelunternehmen
(z.B. EDV Beratung, Ingenieurberatung) ohne Gewerbeanmeldung. Also Freiberufler.
Im weiteren Verlauf möchte er eine GmbH gründen.
Zur Gründung der GmbH möchte er Geld bereits jetzt als Einlage in die
Einzelunternehmung packen. Er dachte an 40.000€.
Wie kann man sowas als Einzelunternehmer durchführen, so dass
das Finanzamt dies auch anerkennt?
Mit dem Ziel, dass diese Einlage das zu versteuernde
Einkommen in 2019 um 40.000€ reduziert. D.h. ca. 15.000€ Steuerlast in 2019
reduziert. Bei einem Steuersatz von 40% sollte das so in etwas hinkommen.
Außerdem andere notwendige Aufwendungen für die Firma, ebenfalls
das zu versteuernde Einkommen reduzieren.
Wirkt sich diese Einlage für A steuerreduzierend in 2019 aus?
Wie muss die Unternehmung diese Einlage versteuern?
a)
Im Fall einer Einzelunternehmung
b)
Im Fall, dass A doch noch in 2019 eine GmbH
gründet (1 Person) und die Einlage dort tätigt?
Wenn A einen Teil der Einlagen in 2020 als Unternehmerlohn
entnimmt, wird dieser Teil in das zu versteuernde Einkommen 2020 eingerechnet?
Da wird der Steuersatz vermutlich nicht bei 40% liegen.
Viele Grüße und Danke
Yoda