Unternehmenspraktikum ohne bestandene Abschlussarbeit

Hallo,

falls diese Frage besser in das Forum „Bildung & Beruf“ passt, bitte verschieben.

Folgende fiktive Situation bildet die Grundlage meiner Frage:

Ein Student hat seit Bachelorstudium (Betriebswirtschaft) fast abgeschlossen. Er ist bereits Exmatrikuliert und wartet auf die Nachricht ob die Abschlussarbeit bestanden ist. Während dieser Zeit nimmt er bereits ein Praktikum bei einem großen Unternehmen im strategischen Bereich auf.

Über diese Situation scheint ein Unternehmen unglücklich zu sein. Man gewährt zwar die Einstellung als Praktikant, vereinbart aber das unwirksamwerden des Arbeitsvertrages wenn der Student die Abschlussarbeit nicht besteht. Am liebsten möge der Student schnellstmöglich eine Bescheinigung vorlegen das er voraussichtlich bestanden habe.


Ich habe mir bereits den Kopf zerbrochen warum ein Unternehmen in dieser Situation so handelt. Warum könnte dieser Nachweis für ein Unternehmen so wichtig sein? Leider komme ich auf keine Lösung, könnte mir aber vorstellen des es hier um arbeitsrechtliche oder traifvertraglich geregelte Dinge geht.

Lieben Gruß

Hi,

vielleicht weil für die Stelle (und das Gehalt) für den Abschluß Vorraussetzung ist?
Dazu bräuchte man aber den Arbeitsvertrag. Und die Klausel bei Nichtbestehen das Arbeitsverhältnis nicht fortzusetzen ist unter den Vorraussetzungen wohl verständlich.

Was macht eigentlich der Student, wenn die Abschlußarbeit ungenügend bewertet wird und er exmatrikuliert ist?

lg,
vordprefect

Die erste Frage, die sich hier aufdrängt, ist tatsächlich, weshalb der Student so leichtsinnig sein konnte, sich ohne Abschlusszeugnis überhaupt zu exmatrikulieren … Vermutlich ist der Abschluss Einstellungsvoraussetzung für das Praktikum und die „vorzeitige“ Einstellung des Praktikanten wäre ein Zeichen von Kulanz von Seiten des Unternehmens. Dass der Student in diesem Fall einen Schrieb durch die Uni vorlegen muss, in dem bescheinigt wird, dass die Bachelorarbeit abgegeben wurde, ist eigentlich sehr üblich und nichts Außergewöhnliches.
Wie gesagt kommt es hauptsächlich darauf an, welche Kriterien für das Praktikum aus Unternehmenssicht zu erfüllen sind …

Hallo und Danke für die bisherigen Rückmeldungen!

Folgende weitere Annahmen sind zu treffen:


  • Die Exmatrikulation erfolgte geplant, da die Abschlussarbeit am letzten Tag des Semesters abgegeben wurde. Dies ist ein an dieser Hochschule übliches Verfahren. Im Falle des Nichtbestehens erfolgt die Re-Immatrikulation.

  • Die Praktikantenstelle ist ausgeschrieben unter folgender Prämisse: „studienbegleitendes Praktikum (Immatrikulationsbescheinigung zwingend notwendig) oder in Vorbereitung auf den Master“. Im dargestellten Fall ist anzunehmen, dass sich der Praktikant tatsächlich grade auf den Master vorbereitet (sog. „gap year“).


Die Frage ist halt weiterhin: Warum sollte ein Unternehmen mit dieser Situation ein Problem haben? Da es sich um kein Pflichtpraktikum handelt steht die Frage der Entlohnung und des Sozialversicherungsstatus nicht im Raum. Was macht also den Unterschied für das Unternehmen aus? Der Praktikant hätte ja auch noch Student sein können. Aber ein „Zwischenzustand“ (kein Student mehr, aber auch noch kein Abschluss) scheint hier das Problem zu sein. Nur warum?

Gruß

Hi,

ich bin kein Jurist und Arbeitsvertragsspezialist, aber ich denke, das Unternehmen will sich einfach absichern.

Die Frage des Sozialversicherungsstatus steht hier schon im Raum:

Ist der Kandidat den noch Student? (Dann würde der Vertrag evtl. auch anders aussehen).
Nach der Exmatrikulation ist wahrscheinlich kein Studentenstatus mehr gegeben - also fallen Sozialversicherungsbeiträge etc. an und das macht einen gewaltigen Unterschied gegenüber einem Studenten.

Du schreibst oben auch etwas von Arbeitsvertrag - hier gelten evtl. auch andere Kündigungsfristen - und daher evtl. der Vorbehalt bei Nichtbestehen - dann ist nämlich das „Gap-Year“ auch nicht mehr gegeben - wenn der Bachelor-Abschluß nicht gegeben ist.

Man hat dann einen „Ungelernten“ eingestellt, der den Kündigungsfristen eines normalen Arbeitnehmers unterliegt - sofern nichts anderes vereinbart ist oder ist der Vertrag befristet? Aber eigentlich könnte man sowas auch die betreffende Personalabteilung fragen (oder den Betriebsrat - falls es einen gibt :wink: )

lg,
vordprefect

Hallo,

aufgrund der neuen Fragen dann nochmal ein Nachtrag:

  • der Vertrag ist von vornherein auf 6 Monate befristet worden
  • der Kandidat ist kein Student mehr (da exmatrikuliert) und war es zu keinem Zeitpunkt der Vertragslaufzeit
  • das Unternehmen wusste das es zu dieser Situation kommen würde (und möchte daher einen schnellstmöglichen Nachweis)

Es handelt sich um einen „Praktikantenvertrag“. Ich ging aber davon aus das hier im arbeitsrechlichen Sinne keine Differenzierung zwischen diesen beiden vorgenommen werden muss.

Ich hatte auch schon überlegt ob hier vielleicht Bestimmungen aus dem Tarifrecht (bzw. dem Tarifvertrag) eine Rolle spielen könnten, bin aber auch bei diese Idee nicht weiter gekommen.

Gruß!