Mein Sohn ist für drei Tage vom Unterricht ausgeschlossen worden. Ist es zulässig, dass diese drei Tage nicht zusammenhängend sind, also diese Woche Mittwoch und Donnerstag und nächste Woche Dienstag? Was kann da dahinter stecken?
DIe drei Tage sind am Stück, um warum die ausgesprochen wurden, müsste dir mitgeteilt worden sein
Hallo!
Mein Sohn ist für drei Tage vom Unterricht ausgeschlossen
worden. Ist es zulässig, dass diese drei Tage nicht
zusammenhängend sind, also diese Woche Mittwoch und Donnerstag
und nächste Woche Dienstag? Was kann da dahinter stecken?
Kann es sein, dass für Freitag und Montag die Schule/Klasse irgendetwas pant, bei dem die Anwesenheit deines Sohnes erforderlich ist?
Irgendwas werden die sich schon gedacht haben. Frag sie halt.
Schönen Gruß!
H.
DIe drei Tage sind am Stück, …
Hast Du dafür eine verlässliche Quelle?
um warum die ausgesprochen
wurden, müsste dir mitgeteilt worden sein
Das wurde auch wohl mitgeteilt; andernfalls hätte callmelucy das Thema angeschnitten.
Hallo,
der Unterrichtsausschluss wurde uns am Dienstag telefonisch mitgeteilt, eben mit der Angabe von den Tagen Mittwoch, Donnerstag und Dienstag darauffolgende Woche, das ganze sollte noch schriftlich folgen, ist aber noch nicht da. Warum die drei Tage „gestückelt“ werden, wollte man uns nicht mitteilen. Nein, am Freitag und Montag liegt nichts besonderes in der Schule an, die die Anwesenheit unseres Sohnes erfordern würden.
Da wir - wenn es uns schwarz auf weiß mit Begründung vorliegt - wahrscheinlich gegen den Unterrichtsausschluss vorgehen werden, stellt sich eben die Frage, ob dieser von vornherein nichtig ist, da ein Formfehler aufgrund der Stückelung vorliegt oder ob es sich dann um zwei Unterrichtsausschlüsse handelt.
LG
Hallo,
die rechtliche Grundlage findest du hier:
http://www.verwaltung.bayern.de/Titelsuche-.116.htm?..
Hier ist nicht festgelegt, in welcher Form der Unterrichtsausschluss zu erfolgen hat, was die Vermutung nahelegt, dass die Schule die Tage nach eigenem Ermessen wählen kann.
Gründe dafür kann es viele geben, u.a. auch den, dass man den Eltern die Organisation der Betreuung erleichtern will. Hier hilft nachfragen.
Schöne Grüße,
Jule
Hi,
na, wenn Ihr doch eh dagegen vorgehen wollt, dann erkundigt Euch doch direkt bei Eurem Anwalt…
*wink* und viel Erfolg dabei
Petzi
Moin,
evtl. könnte Punkt 4 des Art. 86 Klarheit schaffen. Vllt. stört Dein Sohn in bestimmten Fächern, die an diesem Tag unterrichtet werden.
Bei stundemweisem Ausschluß müsste die Schule gegebenenfalls eine Aufsicht organisierten, da ist der Ausschluß für den ganzen Tag ein sinnvolles Mittel.
Gruß Volker
Hallo,
zulässig ist es und kann manchmal großen Sinn machen.
Was dahinterstecken könnte erfährst du, wenn du in der Schule nachfragst. Alles andere ist Spekulation.
LG
Stefan
Da wir - wenn es uns schwarz auf weiß mit Begründung vorliegt
- wahrscheinlich gegen den Unterrichtsausschluss vorgehen
werden, stellt sich eben die Frage, ob dieser von vornherein
nichtig ist, da ein Formfehler aufgrund der Stückelung
vorliegt oder ob es sich dann um zwei Unterrichtsausschlüsse
handelt.
Merkwürdig. Auf den Gedanken, daß der Knabe etwas angestellt hat, ist wohl noch niemand gekommen. So aus Spaß wird er ja wohl nicht ausgeschlossen werden.
Ich würde als Vater des zweifellos lieben Jungen erst mal nach dem Grund sehen und ihm dann kräftig in den Hintern treten.
Und nicht so erziehen, daß er glauben muß, er würde nicht für seine Fehler einstehen müssen.
Hallo priamos,
Du hast natürlich Recht, bloss ich für meinen Teil habe gelernt, dass sich Eltern, die derartig vehement von der Unschuld ihrer Kinder überzeugt sind, dass „dagegen vorgehen“ schon das Standard-Programm ist, sich von unsereinem eh nicht dreinreden lassen.
Da kannste bloss auf die Weisheit des Anwalts hoffen (oder auf seine Geldgiert - dann kostet sie der Spass wenigstens was *fg*)
*wink*
Petzi
Hallo,
zunächst einmal vielen Dank für Eure Meinungen. Wie Ihr seht, bin ich neu hier, somit habe ich auch noch kleine Probleme mit dem Handling.
Ich war der Meinung, dass ich eine klare Frage gestellt hatte. Dass mein Sohn ein Unschuldslämmchen ist, hatte ich nie behauptet, auch wollte ich nie ein Gerichtsverfahren aufbauen, sondern nur Info über die gestellte Frage, um in einem persönlichen Gespräch entsprechend argumentieren zu können.
LG
Hi,
geht in die Schule und redet mit den Lehrern!
Es ist euer Kind und darauf zu warten dass die Schule sich euch gegenüber äussert und die Handlungsweise erklärt ist der falsche Weg.
Ihr müsst schleunigst versuchen mit den Lehrern zusammen einen Weg zu finden damit euer Sohn nicht im nächsten Jahr von der Schule fliegt.
Ich weiss ja nicht ob er schon andere Anstrengungen unternommen habt aber falls es noch nicht geschehen ist solltet ihr die Sommerferien für einen Termin bei der Erziehungsberatung oder einem Psychologen nutzen.
Alternativ wäre zu überlegen ob euer Sohn nicht freiwillig die Schule wechselt.
Grüße
Susanne
Wozu der ganze Wirbel?
Hallo Susanne,
Deine Ratschläge halte ich für gewaltig übertrieben. Ein kurzzeitiger Ausschluss vom Schulbesuch ist eine ganz gängige erzieherische Maßnahme, wegen der man nicht gleich zur Erziehungsberatung oder zu einem Psychologen laufen muss.
Da droht auch kein Raussschmiss im nächsten Schuljahr und es ist völlig überzogen, deswegen an einen Schulwechsel zu denken. Der Junge hat Mist gemacht und einen Schuss vor den Bug bekommen, wenn auch einen heftigen - aber damit hat es sich auch schon.
Bleibt zu hoffen, dass er die richtige Lehre daraus zieht. Wenn er das nicht allein hinkriegt, müssen ihm die Eltern dabei helfen statt zuerst mal beschützerischen Widerspruch einzulegen.
Grüße
Pit
Nachtrag 07:00
Oder ist Dein Kommentar als Satire gedacht, die ich heute nacht nicht verstanden habe?
Hi,
nein war keine Satire.
Einen Unterrichtsausschluss gibt es nicht einfach so. Da ist dann im Vorfeld schon einiges an Verweisen, verschärften Verweisen und Disziplinarkonferenzen gelaufen.
Einen Auschluss ohne vorhergehende „Abmahnungen“ darf nur dann erteilt werden „wenn der Schüler eine gefährliche Bedrohung für sich selbst, andere Schüler oder Lehrer“ darstellt. (Steht irgendwie so im bayerischen Schulgesetz).
Ausserdem kannst du davon ausgehen dass die Schule im nächsten Schuljahr diesen Schüler genau beobachten wird - wenn er nochmal Mist baut kann es dann sehr schnell zum Schulausschluss kommen.
viele Grüße
Susanne
Noch 'ne Vermutung
Servus Callmelucy !
Nachdem ja offenbar geklärt ist, dass die Aufsplittung der Tage zulässig ist,
also diese Woche Mittwoch und Donnerstag
und nächste Woche Dienstag? Was kann da dahinter stecken?
und Sohnemann am Freitag und Montag in die Schule muss, werfe ich 'mal als Vermutung in den Ring, dass man mit dieser pädagogisch- disziplinären Maßnahme nicht auch noch ein verlängertes freies Wochende (Mi, Do, Fr, + Sa, So) schaffen wollte.
Grüße aus Wien
Helmut
Hallo
Einen Unterrichtsausschluss gibt es nicht einfach so. Da ist
dann im Vorfeld schon einiges an Verweisen, verschärften
Verweisen und Disziplinarkonferenzen gelaufen.
ich gebe dir in vollem Umfang Recht!
wenn er
nochmal Mist baut kann es dann sehr schnell zum
Schulausschluss kommen.
Bei uns ist der Unterrichtsausschluss die drittletzte Stufe.
Als nächstes käme die Androhung der Entlassung,
danach die
Entlassung von der Schule!
Gruß
Wawi
Hallo!
wenn er
nochmal Mist baut kann es dann sehr schnell zum
Schulausschluss kommen.Als nächstes käme die Androhung der Entlassung,
danach die
Entlassung von der Schule!
Mir scheint, im Vorposting wurden zwei Dinge verwechselt:
ENTLASSUNG von der Schule, die momentan besucht wird (wird von der Lehrerkonferenz beschlossen; gem. § 86)
und
SCHULAUSSCHLUSS von allen Schulen (ob Antrag dazu gestellt wird, wird von der Lehrerkonferenz im Fall der Entlassung eines Schülers geprüft; ausgesprochen wird der Schulausschluss von der vorgesetzten Dienststelle; gem. § 88).
Gruß!
H.
Hallo,
Alternativ wäre zu überlegen ob euer Sohn nicht freiwillig die
Schule wechselt.
das würde nicht unbedingt zur Lösung des Problems beitragen.
Vorausgesetzt, dass diese Ordnungsmaßnahme nicht willkürlich und völlig unbegründet ergriffen wurde, geht es doch darum, (evtl. gravierendes und schon länger auffälliges) Fehlverhalten einzusehen und zu ändern.
Wenn der Schüler dazu bereit ist, hat er auch an der jetzigen Schule keine weiteren Maßnahmen zu befürchten.
Ein Schulwechsel hingegen könnte den trügerischen Eindruck entstehen lassen, man fange jetzt sozusagen mit „weißer Weste“ neu an und könne es - zumindest eine Zeit lang - wieder „drauf ankommen lassen“.
Ob dabei über das eigene Fehlverhalten reflektiert wird, ist fraglich.
Da Ordnungsmaßnahmen in die Schülerakte eingetragen werden und somit auch der neuen Schule vorliegen, ist überdies damit zu rechnen, dass das Verhalten des Schülers dort besonders aufmerksam beobachtet wird.
Gruß
Kreszenz
Guten Morgen,
Mir scheint, im Vorposting wurden zwei Dinge verwechselt:
ENTLASSUNG von der Schule, die momentan besucht wird
und
SCHULAUSSCHLUSS von allen Schulen
auf jeden Fall, deswegen ging ich auch nur auf die Entlassung ein
Die 3 Begrifflichkeiten Unterrichtsausschluss, Entlassung, Schulausschluss werden eh sehr oft durcheinandergewürfelt, auch von Kollegen, die der Schulordnung und des BayEuG nicht so ganz mächtig sind
Gruß
Wawi