Hallo,
Hallo,
das ist, wie so Vieles, Auslegungssache.
Ich würde sagen, dass der Schüler nicht ausgeschlossen werden
darf, da er niemanden gefährdet hat, niemanden „gestört“ hat
allein die Tatsache, dass er seine Hausaufgaben (Pflichten)
nicht erfüllt hat nicht dazu führt, dass sich andere dadurch
belästigt fühlen.
Das sieht das Schulgesetz anders, es muss nicht zwangsläufig jemand anderes gestört werden. Des weiteren würde ich auch soweit gehen, dass ständiges Hausaufgabennichtmachen andere negativ beeinflusst. Zum einen stört es den Unterrichtsablauf massiv und es regt auch dazu an, (gerade wenn keine vernünftigen Konsiquenzen passieren), zum nachmachen.
Der Lehrer darf ohnehin kein Schulverbot aussprechen, sondern
nur die Schulleitung.
Stimmt und meistens sind hier die besten Möglichkeiten einen erfolgreichen Einspruch zu machen, weil fomrale Fehler gemacht wurden. Da gibt es keinen Ermessensspielraum.
Der Lehrer darf nur in einem gewissen Rahmen ein Nachsitzen fordern, was ja auch mehr Sinn macht:
der Schüler macht seine Hausaufgaben nicht, also muss er
nachsitzen und nacharbeiten. Da hat nur der Lehrer
wahrscheinlich keine Lust zu, was aber nichts am Schulgesetz
ändert.
Viele Grüße
LG