Unterrichtsausschluss BW

Hallo,

darf in Baden Württemberg ein Schüler (6. Kl. Hauptschule) wegen häufig nicht gemachter Hausaufgaben (unzählige Male) zeitweilig vom Unterricht ausgeschlossen werden?

Gehen wir davon aus, dass die Form durchaus gewahrt wurde (4. Tadel wegen nicht gemachter HA, nach dem 3. erfolgte bereits die Androhung eines solchen).

Der Schüler ist ansonsten nicht sozial auffällig.

LG
Stefan

Hallo,

das ist, wie so Vieles, Auslegungssache.

Ich würde sagen, dass der Schüler nicht ausgeschlossen werden darf, da er niemanden gefährdet hat, niemanden „gestört“ hat allein die Tatsache, dass er seine Hausaufgaben (Pflichten) nicht erfüllt hat nicht dazu führt, dass sich andere dadurch belästigt fühlen.

Der Lehrer darf ohnehin kein Schulverbot aussprechen, sondern nur die Schulleitung. Der Lehrer darf nur in einem gewissen Rahmen ein Nachsitzen fordern, was ja auch mehr Sinn macht: der Schüler macht seine Hausaufgaben nicht, also muss er nachsitzen und nacharbeiten. Da hat nur der Lehrer wahrscheinlich keine Lust zu, was aber nichts am Schulgesetz ändert.

Viele Grüße

Hallo,

also das Schugesetz für BW äußert sich da wie folgt:

„§90(6) Ein zeitweiliger Ausschluss vom Unterricht, seine Androhung oder eine Androhung des Ausschlusses aus der Schule sind nur zulässig, wenn ein Schüler durch schweres oder wiederholtes Fehlverhalten seine Pflichten verletzt und dadurch die Erfüllung der Aufgabe der Schule oder die Rechte anderer gefährdet…Im Übrigen ist ein Ausschluss aus der Schule nur zulässig, wenn neben den Voraussetzungen des Satzes 1 das Verbleiben des Schülers in der Schule eine Gefahr für die Erziehung und Unterrichtung, die sittliche Entwicklung, Gesundheit oder Sicherheit der Mitschüler befürchten lässt.“

Da wiederholtes „Hausaufgabenvergessen“ kann durchaus in die Richtung interpretiert werden, dass ist zum großem Teil auslegungssache.
Der zeitweilige Schulausschuss kann aber nur vom Direktor ausgesprochen werden. Ebenfalls kann die Drohung auf zweitweiligen Schulausschluss auch nur vom Direktor verhängt werde.

LG

Hallo,

Hallo,

das ist, wie so Vieles, Auslegungssache.

Ich würde sagen, dass der Schüler nicht ausgeschlossen werden
darf, da er niemanden gefährdet hat, niemanden „gestört“ hat
allein die Tatsache, dass er seine Hausaufgaben (Pflichten)
nicht erfüllt hat nicht dazu führt, dass sich andere dadurch
belästigt fühlen.

Das sieht das Schulgesetz anders, es muss nicht zwangsläufig jemand anderes gestört werden. Des weiteren würde ich auch soweit gehen, dass ständiges Hausaufgabennichtmachen andere negativ beeinflusst. Zum einen stört es den Unterrichtsablauf massiv und es regt auch dazu an, (gerade wenn keine vernünftigen Konsiquenzen passieren), zum nachmachen.

Der Lehrer darf ohnehin kein Schulverbot aussprechen, sondern
nur die Schulleitung.

Stimmt und meistens sind hier die besten Möglichkeiten einen erfolgreichen Einspruch zu machen, weil fomrale Fehler gemacht wurden. Da gibt es keinen Ermessensspielraum.

Der Lehrer darf nur in einem gewissen Rahmen ein Nachsitzen fordern, was ja auch mehr Sinn macht:
der Schüler macht seine Hausaufgaben nicht, also muss er
nachsitzen und nacharbeiten. Da hat nur der Lehrer
wahrscheinlich keine Lust zu, was aber nichts am Schulgesetz
ändert.

Viele Grüße

LG

Hallo,

darf in Baden Württemberg ein Schüler (6. Kl. Hauptschule)
wegen häufig nicht gemachter Hausaufgaben (unzählige Male)
zeitweilig vom Unterricht ausgeschlossen werden?

§ 90 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg:

(6) Ein zeitweiliger Ausschluss vom Unterricht , seine Androhung oder eine Androhung des Ausschlusses aus der Schule sind nur zulässig , wenn ein Schüler durch schweres oder wiederholtes Fehlverhalten seine Pflichten verletzt und dadurch die Erfüllung der Aufgabe der Schule oder die Rechte anderer gefährdet.
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/n7f/pa…

Das kann m. E. so interpretiert werden, dass die Schule ihren Bildungsauftrag nicht erfüllen kann, wenn ein Schüler sich hartnäckig weigert, Hausaufgaben zu machen (die ja sowohl der Vorbereitung auf den Unterricht als auch dem Transfer und der Festigung des Gelernten dienen sollen).

Inwieweit Unterrichtsausschluss wegen Hausaufgabenverweigerung gängige Praxis ist, weiß ich nicht.

Gruß
Kreszenz

Wo steht was von einem Lehrer?
Moin,

jetzt habe ich mir nochmal die Frage von Stefan angeschaut, um sicher zu gehen. Aber ich kann keinen Hinweis darauf finden, wie Du zu dieser Aussage kommst

Der Lehrer darf ohnehin kein Schulverbot aussprechen, sondern
nur die Schulleitung.

Stefan sagt sogar ganz deutlich: Gehen wir davon aus, dass die Form durchaus gewahrt wurde …

Grüße
Pit

Hallo,

das kann er ja schreiben, aber wenn so offensichtlich ein Formfehler vorliegt, dann darf es doch erlaubt sein darauf hinzuweisen.

Viele Grüße

Hallo,

wenn so offensichtlich ein
Formfehler vorliegt, dann darf es doch erlaubt sein darauf
hinzuweisen.

Welcher Teil des Ursprungspostings lässt Dich einen offensichtlichen Formfehler vermuten?
Die Frage, ob ein Schüler ausgeschlossen werden darf, impliziert doch nicht, dass dies durch einen einzelnen Lehrer veranlasst wurde.

Gruß
Kreszenz

Hallo,

das war eine vorsorgliche Info, da gerade in solchen formalen Dingen ein Fehler gemacht werden kann. Durch die Aussage eines Verwaltungsrichter, weiß ich, dass in den allermeisten Fällen von erfolgreichen Schulklagen von Eltern / Schülern, deswegen recht bekommen.

Und manchmal kann man auch eine Zusatzinformation stehen lassen.

LG

Hallo,

das war eine vorsorgliche Info, da gerade in solchen formalen
Dingen ein Fehler gemacht werden kann.

das beantwortet aber nicht meine Frage an Chili, wieso sie trotz gargas’ Einwand

Stefan sagt sogar ganz deutlich: Gehen wir davon aus, dass die Form durchaus gewahrt wurde …

der Meinung ist, dass in diesem Fall

so offensichtlich ein Formfehler vorliegt.

Gruß
Kreszenz

Hallo,
stimmt - da habe ich etwas „hineingelesen“. Danke für den Hinweis.
Viele Grüße