Unterrichtsausschluss Grundschule Bayern

Ist es rechtlich erlaubt, dass ein Grundschüler (1. Klasse) in Bayern wegen
„auffälligen Verhaltens“ den Unterricht im Klassenverband nur 2 Schulstunden pro Tag besuchen darf und versäumter Unterrichtsstoff von der Mutter (keine pädagogische Fachkraft) in Form von Hausunterricht vermittelt werden muss?

Das Kind darf auch an Ausflügen der Klasse nicht teilnehmen. Grund: es sie nicht immer lieb!!!
Auch Sport- und Musikunterricht bleiben dem Kind verwehrt, da es sich nur die ersten beiden Schulstunden im Schulhaus befindet.

Meiner Meinung nach gibt es keine rechtliche Grundlage für derartiges Vorgehen, es widerspricht sogar der allgemeinen Schulpflicht u dem Recht des Kindes auf Unterricht.

Kann mir jemand weiter helfen und hat vielleicht sogar entsprechende Gesetzestexte zur Hand?

Vielen Dank!

Hallo,

Grund: es sie nicht immer lieb!!!

Ein bisschen dünn für einen Unterrichtsausschluss. „Nicht immer“ und „lieb“ dürften die meisten Kinder sein.
Ich habe den Eindruck, daß wir hier (noch) nicht die ganze Geschichte kennen. Was gibt die Schule als Grund für den Ausschluss an?

Wurde mit der Lehrerin gesprochen? Was meint diese?
Wurde mit der Schulleiterin gesprochen? Was meint diese?

Gruß
Jörg Zabel

Hi,

nun wissen wir ja nicht, was das Kind genau angestellt hat - „nicht lieb“ ist ein doch recht dehnbarer Begriff.
Aber prinzipiell ist ein Ausschluss vom Unterricht vom Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen vorgesehen, das steht alles in Art. 86, siehe hier http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsb…

Weiteres steht in der Volksschulordnung, §14, siehe hier http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsb…

Auch da steht, zusammengefasst, dass Sculausschluss erlaubt ist.

Was allerdings das Kind nun genau angestellt hat wissen wir nicht, und daher kann hier wohl keiner entscheiden, ob die Erziehungsmaßnahme angemessen ist. Da würde ein Gespräch mit dem Lehrer viel mehr helfen als Beitrräge im Forum :smile:

die Franzi

Das Kind besuchte einen Förderkindergarten aufgrund mangelnder sozialer Kompetenzen. Anschließend wechselte es ganz regulär auf die Regelschule. Schon ziemlich zu Beginn des Schuljahres wollte die Schule das Kind an die Förderschule „abschieben“, obwohl es im Unterricht gut mitkommt und sicher kein Fall für die Förderschule ist. Danach sollte die Mutter auf ADHS testen lassen, aber das fiel negativ aus.

Die Lehrkraft gibt an, mit dem Kind überfordert zu sein. Laut Aussage der Mutter, sei diese auch nicht fähig sich durchzusetzen. Daher auch der Ausschluss vom Ausflug.
Parallel laufen privat einige Dinge wie Erziehungshilfe und Kinderpsychologe. Dennoch will die Schule das Kind nicht länger unterrichten.
Das Kind möchte gerne die Klasse wechseln, worauf die Schule aber nicht eingeht.

Es finden im 2-Wochen-Rhythmus Gespräche mit den Eltern, Schulleitung, Schulpsychologen statt. Die Lehrkraft ist nie anwesend. Auf Bitte der Mutter, dass die Lehrkraft beim nächsten Gespräch anwesend sei, antwortete der Rektor, dass genug Protokolle der Lehrkraft vorhanden sind und dies nicht notwendig sei.

Aus meiner Sicht will die Schule hier auf Biegen und Brechen das Kind „loswerden“. Schwierige Kinder gibt es immer mehr, aber ein solches Vorgehen habe ich noch nicht gehört. Ich bin selbst aus dem pädagogischen Bereich und wundere mich daher um so mehr. Leider konnte ich noch keine gesetzliche Grundlage finden auf der ein derartiges Verhalten gestützt ist. Daher meine Anfrage hier…

Was ich nicht ganz verstehe:
Was ist „auffälliges Verhalten“?
Was würde von Psychologen festgestellt?

Er hat Konzentrationsschwierigkeiten, dh. er wird unruhig, kaspert herum. Nichts weltbewegendes, aber stört halt den regulären Unterrichtsablauf.

Der Schulpsychologe hat nichts diagnostiziert, steht nur beratend zur Seite. Es finden gemeinsame Gespräche mit Eltern, Schule und Psychologe statt.

Was für einen Sinn soll es denn haben, das Kind vom Unterricht auszuschließen. Es gab keinen Verweis oder sonstige Ordnungsmaßnahmen. Das Kind ist einfach unbequem und wird abgeschoben!

Hi,

der Ausschluss vom Unterricht ist, wie oben von mir angegeben und mit Quellen belegt, eine Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme, und zwar die zweithöchste, die es gibt.

Er hat Konzentrationsschwierigkeiten, dh. er wird unruhig, kaspert herum. Nichts weltbewegendes, aber stört halt den regulären Unterrichtsablauf.

Diese Maßnahme wird dann angewendet, wenn man nicht anders sicherstellen kann, dass der Unterricht normal abläuft. Wenn man diese Maßnahme anwendet, geht es von Schulseite nicht (mehr) um das Kind, das ausgeschlossen wird, sondern um den Rest.

Es gab keinen Verweis oder sonstige Ordnungsmaßnahmen.

Die REihenfolge muss nicht angewendet werden, es kommt ganz darauf an, was vorgefallen ist. Überzogenes und frei erfundenes Beispiel: wenn ein Schüler, der bisher tatsächlich nix gemavht hat, plötzlich die Schultoilette in Brand setzt, lade ich nciht erst die Eltern zum GEspräch ein, bzw. nicht nur. Da wird es unter einem Direktoratsverweis nicht abgehen, je nachdem, wie „in Brand setzen“ dann live ausgesehen hat…

Was für einen Sinn soll es denn haben, das Kind vom Unterricht auszuschließen.

Es soll, wie alle Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, nichts Angenehmes für Kind und Eltern sein - schlussendliches Ziel ist ja, dafür zu sorgen, dass das Kind wieder am Unterricht teilnehmen kann, und zwar auf eine Art und Weise, die ALLEN Schülern dieser Klasse Lernen ermöglicht.

Aber mehr, als dass es möglich ist, so zu verfahren, wie die beschriebene Schule, kann man hier wohl nciht sagen.

die Franzi

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Hallo

Das Kind besuchte einen Förderkindergarten aufgrund mangelnder
sozialer Kompetenzen. Anschließend wechselte es ganz regulär
auf die Regelschule. Schon ziemlich zu Beginn des Schuljahres
wollte die Schule das Kind an die Förderschule „abschieben“,
obwohl es im Unterricht gut mitkommt und sicher kein Fall für
die Förderschule ist.

Ich beziehe mich hier auf NRW, denke aber das es in anderen Bundesländern ähnlich sein wird.
Bei mangelnder sozialer Kompetenz werden die Kinder auf der Förderschule für „soziale und emotionale Entwicklung“ unterrichtet, das hat rein gar nichts mit mangelnder Intelligenz oder mangelndem Unterrichtsverständnis im Sinne des Lehrstoffs zu tun.

Die Lehrkraft gibt an, mit dem Kind überfordert zu sein. Laut
Aussage der Mutter, sei diese auch nicht fähig sich
durchzusetzen. Daher auch der Ausschluss vom Ausflug.

Das kommt sehr häufig bei verhaltensauffälligen Kindern vor, i.d.R. dürfen diese nach gewissen Vorfällen nur in Begleitung von einem Elternteil oder einem Integrationshelfer an schulischen Ausflügen teilnehmen.

Parallel laufen privat einige Dinge wie Erziehungshilfe und
Kinderpsychologe. Dennoch will die Schule das Kind nicht
länger unterrichten.

Das muss die Schule auch gar nicht, wenn kein reibungsloser Unterricht mehr stattfinden kann. Im Rahmen der Inklusion wird sich da zukünftig bestimmt noch einiges ändern, aber auch dort sieht es eher dann so aus, dass Kinder mit Förderbedarf auf Förderschulstatus in der Regelschule mit unterrichtet werden. (Haben wir hier aktuell bei einem unserer Betreuten)

Es finden im 2-Wochen-Rhythmus Gespräche mit den Eltern,
Schulleitung, Schulpsychologen statt.

Auch diese häufigen Gespräche zeigen einen enormen Handlungsbedarf am Verhalten des Kindes.

Eine Kurzbeschulung von 2 Stunden am Tag ist oft die einzige Möglichkeit das Kind überhaupt beschulbar zu halten, und der Unbeschulbarkeit entgegenzuwirken. Es gibt die unterschiedlichsten Gründe warum ein Kind nur kurzbeschult werden kann, wir haben das (bei unserer Arbeit mit traumatisierten Kindern) schon oft erlebt. Das geht von unakzeptablen Verhaltensweisen bis hin zur Kurzbeschulung weil das Kind sich nicht weiter konzentrieren kann und u.U. längere Beschulung nur noch zur Frustration des Kindes führt. (z.B. bei mangelndem Selbstwertgefühl und fehlenden Erfolgserlebnissen im Unterricht)

Vielleicht täte es dem Kind sogar sehr sehr gut auf eine Förderschule gehen? Die ganze Unterrichtsstruktur dort verleiht dem Kind die Möglichkeit im geschuetzten Rahmen andere Verhaltensweisen zu erlernen, seine Kompetenzen zu stärken, und vor allem erspart es ihnen den Frust mit überforderten Lehrern an Regelschulen.

Wenn es unbedingt die Regelschule bleiben soll: Wurde schon einmal über einen Integrationshelfer nachgedacht? Die Chancen für die Bewilligung stehen deiner Beschreibung nach sehr gut.

Viele Grüße
Sabine

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Diese Maßnahme wird dann angewendet, wenn man nicht anders
sicherstellen kann, dass der Unterricht normal abläuft. Wenn
man diese Maßnahme anwendet, geht es von Schulseite nicht
(mehr) um das Kind, das ausgeschlossen wird, sondern um den
Rest.

Es ist mir durchaus klar, dass die anderen Schüler „geschützt“ und deren Rechte gewahrt werden müssen.

Was für einen Sinn soll es denn haben, das Kind vom Unterricht auszuschließen.

Es soll, wie alle Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, nichts
Angenehmes für Kind und Eltern sein - schlussendliches Ziel
ist ja, dafür zu sorgen, dass das Kind wieder am Unterricht
teilnehmen kann, und zwar auf eine Art und Weise, die ALLEN
Schülern dieser Klasse Lernen ermöglicht.

„nichts Angenehmes“ fürs Kind ist gut. Viele Kinder sind ja froh, wenn sie nicht zur Schule gehen müssen. Ich finde diese Vorgehensweise in der 1. Klasse dennoch sehr fragwürdig. Die Kinder sind gerade erst ein paar Wochen in der Schule, müssen den Übergang vom Kindergarten in die Schule erst einmal verdauen. Nicht jedes Kind bekommt das gleich so hin.
Warum werden nicht andere Dinge erst versucht, z.B. einen Klassenwechsel? Das Kind möchte unbedingt die Klasse wechseln, darf aber nicht. Ist das so ein großer Verwaltungsakt für die Schule oder wäre es nicht mal einen Versuch wert?

Aber mehr, als dass es möglich ist, so zu verfahren, wie die
beschriebene Schule, kann man hier wohl nciht sagen.

Danke, das war erstmal das, was ich wissen wollte :wink:

Tanja

Gedanken
Hi!
Von hier aus ist das alles schwer zu beurteilen. Keiner hier weiß, ob es dem Kind ganz objektiv wirklich möglich ist, sich in eine Klasse einzufügen und dort unterrichtet zu werden.

Die Klasse zu wechseln wäre ein guter Test - bringt aber natürlich erneute Unruhe. Für die jetzige Lehrerin birgt der Wechsel das Risiko, dass sie quasi „blamiert“ dasteht, wenn es in der anderen Klasse reibungslos klappt. Man sollte ihr klar machen, dass es nicht darum geht, sie zu blamieren, sondern darum, dem Kind das Lernen in der Grundschule zu ermöglichen. Ich fände es den Versuch wert, wenn alle Beteiligten sich bereit erklären nach 6 oder 8 Wochen (Zeitraum von mir für sinnvoll gehalten, bin nicht sicher) die Lage neu zu beurteilen.
Ich kenne hier einen Fall, da hat der Wechsel eines gemobbten ADS (ohne H) Kindes eine 180Grad-Wendung gebracht! Und die Schule hatte sich auch lange sehr dagegen gewehrt.
Schulwechsel wäre das nächste, falls machbar.

Dann noch die Überlegung (auch hier kenne ich einen Fall): Manche Eltern wehren sich sehr gegen die Förderschule ohne zu bedenken, dass sie durchaus auch Vorteile bieten kann: Kleinere Klassen, mehr Betreuung etc. Was bringt die normale Grundschule, wenn das Kind dort auf der Strecke bleibt?

Außerdem sollte bedacht werden, dass in die Klasse auch noch andere Kinder gehen. Und auch die haben ein Recht auf Unterricht…

Meiner Meinung nach ist es wichtig, dass auch sehr unterschiedliche Kinder miteinander unterrichtet werden. Ich finde grundsätzlich, dass alle Beteiligten von der Inklusion profitieren. Leider ist es aber so, dass in den Schulen die Bedingungen einfach nicht so sind, dass das funktioniert. Und da werden schon mal Grenzen überschritten und dann könnte es auch sinnvoll sein, das Kind auf eine Förderschule zu geben. Eine Rückkehr ins Standart-Schulsystem ist doch gar nicht ausgeschlossen.

Dass die Lehrerin sich dem Gespräch entzieht, setzt sie in meinen Augen ein wenig ins Unrecht. Wenn sie sich fachlich sicher wäre, könnte sie auch in einem Gespräch ihren Standpunkt darlegen und begründen. Allerdings weiß ich auch nicht, wie *äh, wie soll ich sagen* „emotional aufgeladen“ die betroffenen Eltern in solchen Gesprächen sind, vielleicht gab es da schon unschöne Zusammentreffen?

Die Sache hat hier sogar mehr als zwei Seiten - natürlich möchte man für sein Kind das Beste - nur sollte man auch sicher sein, das nicht allzu subjektiv zu betrachten. Dabei vergibt man sich viele Möglichkeiten.

Schöne Grüße
kernig

Hi,

es ist gleichermaßen aufwändig für die Schule, das Kind vom Unterricht auszuschließen oder es in eine andere Klasse zu versetzen. Am wenigsten aufwändig ist es, das Kind zu ermahnen. Und danach folgen die Maßnahmen in der im Gesetzestext gegebenen Reihenfolge: die schärferen Maßnahmen sind auch die aufwändigeren - ganz unten die Mitteilung an die Eltern (KlaLei und / oder Fachlehrer), dann Verweis (KlaLei), verschärfter Verweis (KlaLei und Direktor). Das sind die harmlosen Sachen. Alles, was drüber ist, bedeutet Klassen- und / oder Lehrerkonferenz und vielleicht sogar noch Disziplinarausschuß. Alles selbstverständlich protokolliert und ggf separat einberufen. Die Eltern werden bei jeder Maßnahme informiert, das kommt an Papierkram noch dazu.

Inwieweit der Schulausschluß tatsächlich vom Schüler als schlimm empfunden wird, ist eine Diskussion für sich.
Ein gut integrierter Schüler wird es sehr wohl als Strafe empfinden, denn Schule ist für die Schüler auch soziales Leben, Freunde - und Kinderfreundschaften sind nciht so stabil wie Erwachsenenfreundschaften. Mit zwei Wochen Schulausschluss verpasst man vieles. Ähnliches gilt für Unterrichtsauaschluss (ein oder mehrere Fächer), Versetzung in die Parallelklasse, Schulverweis. Wiederum begehen gut integrierte Schüler eher selten schulausschlusswürdige Taten.

Und dann wäre noch das Ding mit den Strafen an sich. Die Schule hat tatsächlich sehr wenige Möglichkeiten, ihren Erziehungsauftrag auch durchzusetzen. Ich will nicht die Rute wieder einführen, aber Eltern können wenigsten Stubenarrest verhängen oder das Taschengeld kürzen. Wenn nun die Eltern den Lehrern nicht glauben, dann kann schulisches Fehlverhalten nicht mal zu Hause geahndet werden. Und die lieben Kleinen kriegen sehr schnell mit, wie viel bzw. wenig Macht der Lehrer hat, wenn die Eltern nicht an einem Strang mit der Schule ziehen.

Nochmal, man kann von hier aus nciht entscheiden, ob die Maßnahme angemessen ist. Aber ich habe geschildert, wie aufwändig sie ist - die Vermutung liegt nahe, dass sie angemessen ist. Und auch einen weiteren Verdacht möchte ich äußern: nehmen wir an, das Kind benimmt sich tatsächlich so schlimm, dass der Unterrichtsausschluss (denn das ist es, wenn er ein paar Stunden besuchen darf) gerechtfertigt ist. Dann wäre das letzte, was ein vernünftiger Lehrer tun würde, die Versetzung in die Parallelklasse auf Wunsch des Kindes: das Kind würde lernen, dass es durch gezieltes Fehlverhalten dafür sorgen kann, dass es kriegt, was es will.

Aber jetzt genug der Kaffeesatzleserei, mein Mittagesssen will gekocht werden :smile:

die Franzi

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Was für einen Sinn soll es denn haben, das Kind vom Unterricht
auszuschließen.

Du wirst dich mit dem Gedanken beschäftigen müssen, dass die Lehrer aus dem Kind gerne ein Ritalin-Kind machen möchten.

Ja, das Hinzuziehen eines Schulbegleiters steht im Raum und wird wohl auch beantragt werden.

Grundsätzlich spricht natürlich nichts gegen eine Förderschule. Allerdings sind die Eltern der Ansicht, dass das Kind mit der Lehrkraft und andersrum, anscheinend nicht klar kommt. Der Junge war auch schon zu Vertretungsstunden in Parallelklassen und war dort das brävste Kind.

Zum Entgegenkommen der Schule noch ein kleines Beispiel. Die Mutter hatte einen Termin in einer Förderzentrum mit Förderschwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung. Da sie nur vormittags einen Termin bekommen konnte, fragte sie in der Grundschule an, ob sie den Sohn ausnahmsweise 3 Schulstunden dort lassen könne, da sie den Termin gerne wahrnehmen möchte. Die Schule hat abgeblockt und gebeten das Kind bereits nach der 1. Stunde abzuholen. Ist das etwa Kooperation? Die Eltern bemühen sich um Lösungen und bekommen von der Schule ständig a Watschn, wie man in Bayern sagt…

Mir ist klar, dass die Situation für alle Beteiligten nicht zufriedenstellend ist, dennoch sollte an einer Lösung - auch von Schulseite - gearbeitet und nicht resigniert werden. Da trifft man sich zum gemeinsamen Gespräch u dann wird gebeten, dass man das Gespräch nicht immer Freitagnachmittag stattfinden lässt. Nunja… die Klassenleitung ist nicht anwesend, da es Protokolle gibt und alle werden sichtlich nervös, als die Oma des Kindes Zettel und Stift zückt und mitschreibt.
Lustigerweise wird das Kind von den Klassenkameraden morgens freudig erwartet, obwohl es angeblich der Störer schlechthin ist.

Klassengemeinschaft gibt es noch nicht, da es sich um eine erste Klasse handelt. Daher fehlt natürlich der soziale Bezug und der Junge ist nicht wirklich traurig darüber nur die Hälfte der Zeit in der Schule verbringen zu können. Ist halt so. Als Erziehungsmaßnahme fürs Kind kann ich das nicht ansehen. Vielleicht für die Eltern, denn die sind inzwischen ziemlich genervt.

Wie auch immer, hier kann man natürlich nicht jedes Detail erläutern und durchdiskutieren. Zumal ich bei den Gesprächen auch nicht vor Ort bin. Leider!

Vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen…

schönen 2. Advent euch! :wink:

lg Tanja

Genau so ist es, aber da ich selbst aus dem pädagogischen Bereich bin, werde ich die Eltern weiterhin bestärken, das nicht zuzulassen. Es ist halt die einfachste Lösung für alle, das Kind „ruhig zu stellen“… Ursachenbekämpfung ist es nicht und natürlich ist die auch nicht Aufgabe der Schule, aber sie sollte zumindest kooperieren!

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Hallo !

In Niedersachsen gibt es von den entsprechenden Förderschulen einen ambulanten Dienst, bei dem die Fachpädagogen von den Lehrern angefordert werden können und dann sich ein Bild machen über den Unterricht mit dem „schwierigen“ Kind. Diese Fachlehrer habe ich persönlich als sehr kompetent und auf Seiten der Kinder erlebt.
Vielleicht könnte in Solcher vermitteln oder einen Lösungsvorschlag finden.
Eins ist klar : das Kind muss baldigst von dieser Situation befreit werden, denn diese ist nicht gut für seine Entwicklung und erste Schulerfahrung, auch wenn es sich noch nicht entsprechend äußert.
Notfalls auch schnell die Schule wechseln.

Viel Glück und alles Gute !

Danke!
Bleibt zu hoffen, dass ein Schulwechsel schnell vonstatten geht und nicht wieder mit ewigem Papierkram verzögert wird.

Ich berichte!

Hallo

Bleibt zu hoffen, dass ein Schulwechsel schnell vonstatten geht …

Bevor ich die Schule wechseln würde, würde ich noch mit dem Vorgesetzten der Schule sprechen. Die müssten auch in Bayern im Schulamt zu finden sein.
http://www.km.bayern.de/eltern/was-tun-bei/schullauf…

Hatte mal Probleme mit der Grundschule, und habe sehr gute Erfahrungen gemacht mit einem Anruf beim Schulamt.

Viele Grüße