Unterrichtsausschluss ... In Bayern

Hallo ich habe ein Unterrichtsausschluss bekommen (9.Klasse) und wollte wissen ob das im Zeugnis vermerkt wird ? (Bayern/München)

Danke im vorraus

Normal nicht.

Was hast du angestellt?

Ich kenne mich mit Bayern nicht aus.

Viele Grüße

Das wird nicht im Zeugnis vermerkt. Aber es bleibt auf ewig in deinem Schülerakt.

Gruß

Hallo,

die schule kann das in deinem zeugnis unter „Bemerkungen“ vermerken, wenn die klassenkonferenz deiner lehrer darüber abstimmt. an deiner stelle würde ich mit meinen lehrern darüber sprechen, evtl. auch mit dem vertrauenslehrer und sie bitten, davon abzusehen, denn es ist ja ein wichtiges zeugnis! miteinander reden hat meistens geholfen!
LG
lesefuchs

Hallo,
da kann ich leider keine verbindliche Auskunft geben, ich kann es mir allerdings nicht vorstellen, dass das explizit im Zeugnis steht.
In § 70 (2) der GSO steht: „Ordnungsmaßnahmen werden nur aus besonderem Anlass erwähnt. In den Jahrgangsstufen 9 und 10 darf das Jahreszeugnis keine Bemerkung enthalten, die den Übertritt in das Berufsleben erschwert.“
Ich hoffe, das hilft weiter.

Leider keine Ahnung

Sorry, ich kann Dir nicht helfen. Mein Vorschlag wäre, in der AschO nachzusehen - aber die bayerische AschO habe ich im Internet umsonst nicht schnell genug finden können. Was bleibt? Jemanden fragen, der mit Schulen in Bayern zu tun hat, eventuell bei einer anderen Schule anrufen, bei der Regierung, bei einem Schulamt, das mit Deinem Fall nichts zu tun hat…
Alles Gute!
Hildegard

Das geschieht „normalerweise“ über die Kopfnote „Verhalten“. Hier könnte unbefriedigend stehen, was der untersten Bewertung entspricht.

Wenn es ganz erhebliche Gründe gab, dann kann man auch eine Bemerkung formulieren. Dies ist jedoch eher selten.

Ein Ausschluss hat in der Regel Ursachen im Verhalten, das weit über erträglichen Unfug hinaus geht. So etwas wird zurecht getadelt.

Hör bitte auf mit zurecht !!! Wenn ich das Wort krepier in Zusammenhang aufs lachen in den Mund nehme und rausgeworfen werde und so einen Ausschluss bekommen hab , ich bitte dich :wink:!

Hallo Deluxe83,
leidr kann ich auf diese Frage nicht antworten- ich weiß es nicht.
Unabhängig davon darf ich den Rat geben, in Zukunft alles zu unterlassen, was einen Schulausschluß oder andere disziplinarische Maßnahmen zur Folge haben könnte, denn ohne Schule (mit Zeugniss), ohne Lehre und Gesellenbrief bzw. abgeschlossenes Studium wird es auf dem Arbeitsmarkt ziemlich eng. Und was nützen dann alle Wünsche und Vorstellungen von einem „guten Leben“, wenn man sich auf Grund eines niedrigen Verdienstes nichts oder wenig leisten kann. Deshalb hat mal ein Politiker gesagt:„Lernen, lernen und nochmals lernen“.
Dabei wünsche ich viel Glück und Erfolg und vor allem Gesundheit!
Freundliche Grüße
Klaus1951

Hallo
Ich weiss leider nicht, wie ihr das in Deutschland handhabt. Bei uns ist es so, dass man bei Unterrichtsauschluss eine unentschuldigte Absenz im Zeugnis eingetragegen bekommt.
Frag doch am Besten den Lehrer, der dich vom Unterricht ausgeschlossen hat.

liebe Grüsse

PS: Wenn du die Antwort weisst, lass es mich doch bitte wissen.

Hallo zurück,

da kann ich Dir nicht weiterhelfen. In der Regel stehen auf ABSCHLUSSzeugnissen solche Bemerkungen nicht drauf. Allerdings könnte das bei der Angabe der Fehlzeiten (wenn sie auf dem Zeugnis stehen) klar werden. Die Tatsache, dass Dich das Thema sensibel macht, finde ich prima. Denke weiter drüber nach :wink:

T.S.

hallo deluxe,

nein, das wird nicht im zeugnis vermerkt. in der schulordnung steht:
„In den Jahrgangsstufen 9 und 10 darf das Jahreszeugnis keine Bemerkung enthalten, die den Übertritt in das Berufsleben erschwert.“
das täte es aber doch wohl, oder?

grüße TF1995

Ja, das wird im Zeugnis vermerkt werden. In welcher Form weiß ich nicht.

Hallo Deluxe83,

zunächst möchte ich mich für meine verspätete Antwort entschuldigen, ich hatte leider ein paar Probleme mit meinem www-Account.
Ich glaube, du hast dein Zeugnis mittlerweile bereits erhalten, aber ich antwortete die trotzdem, falls jemand noch die gleiche Frage hat.
Sicher bin ich mir da nicht, aber es könnte auf jeden Fall sein.
Auf Wikipedia fand ich Folgendes:
"Unter die Kategorie „Bemerkungen“ fallen z. B. die Teilnahme am Förderunterricht, einer freiwilligen Arbeitsgemeinschaft oder ein besonderes Engagement. Aber auch häufiges Zuspätkommen oder auffälliges Benehmen kann dort erwähnt werden. Hier wird auch angegeben, ob der Schüler versetzt wird, sitzenbleibt oder ein Schulwechsel empfohlen wird.