Unterrichtsausschluss

Meine Tochter, 13 Jahre, geht auf eine freie Evangelische Schule in Baden-Württemberg. Diese ist privat und wir zahlen den monatlichen Höchstbeitrag von 220,-- Euro. Sie besucht dort derzeit noch die 7 Klasse der Hauptschule.

Eine Regelung an der Schule besagt, daß die Kinder bei Fehlverhalten Bemerkungen erhalten und bei 9 Bemerkungen ein Unterrichtsausschluss von 3 Tagen erfolgt.
Die Bemerkungen erteilen die Lehrer für z.B. Kaugummi kauen im Unterricht oder für das Betreten des Schulgebäudes in Straßenschuhen (bei Regenwetter besteht Hausschuhpflicht), aber auch für Stören im Unterricht, z.B. lachen, reden usw…
Meiner Meinung nach stehen die „Straftaten“ in keiner Relation zur Bestrafung und sind auch von so unterschiedlicher Schwere, dass ich nicht weiß, ob so verfahren werden kann. Außerdem finde ich in der Schulordnung darüber nichts niedergeschrieben.

Heute hat mich jetzt der Klassenlehrer meiner Tochter angerufen und mich darüber informiert, daß diese von ihm die 9. Bemerkung erhalten habe, sie hätte bei einem Arbeitsauftrag gestört und diesen nicht richtig ausgeführt. Auf mein Nachfragen hat sie die anderen 8 Bemerkungen für zum Teil Kleinigkeiten, wie Kaugummi kauen usw. erhalten.

Meine Frage ist nun, ist dieser Unterrichtsausschluss in dieser Form zulässig?
Was kann und sollte ich dagegen tun?

Hi,
warum geht euer Kind auf diese Schule wenn ihr offensichtlich mit den „Hausregeln“ der Schule nicht einverstanden seid? Mir kommt das alles recht seltsam und wenig transparent vor.
Ein Schulwechsel ist hier die einfachste Lösung.

viele Grüße
Susanne

wow scheint ja ganz schön streng zu sein. wie sieht denn der unterrichtsausschluss aus und wie lnge ist deine Tochter dann vom unterricht aussgeschlossen?

heißt das, das ihr das schulgeld bezahlt und sie keine bildung vermittelt bekommt?

Eine Regelung an der Schule besagt, daß die Kinder bei
Fehlverhalten Bemerkungen erhalten und bei 9 Bemerkungen ein
Unterrichtsausschluss von 3 Tagen erfolgt.

Woher ist Dir diese Regelung bekannt? Hast Du erst heute durch den Anruf des Klassenlehrers davon erfahren?

Außerdem
finde ich in der Schulordnung darüber nichts
niedergeschrieben.

Meinst Du mit „Schulordnung“ das allgemeine Schulgesetz für Ba-Wü oder die spezielle Haus-/Schulordnung dieser Schule?

Heute hat mich jetzt der Klassenlehrer meiner Tochter angerufen und mich darüber informiert, daß diese von ihm die 9. Bemerkung erhalten habe

Heißt das, dass Schüler und Eltern nicht jeweils über diese „Bemerkungen“ informiert werden?

Meine Frage ist nun, ist dieser Unterrichtsausschluss in
dieser Form zulässig?
Was kann und sollte ich dagegen tun?

Ich würde mich zuerst beim Klassenlehrer bzw. der Schulleitung erkundigen, wo diese Regelung festgelegt ist.

Gruß
Kreszenz

Hallo,

ein solcher „Automatismus“ ist an den öffentlichen Schulen in BW unzulässig. Deswegen könnte an einer öffentlichen Schule kein Ausschluss angeordnet werden.

Näheres müsste in eurem Vertrag, den ihr mit der privaten Schule geschlossen habt stehen bzw. in der Haus- und Schulordnung. Wenn diese Regelung dort so steht, dann sehe ich keine Chance.

Gruß

Meine Tochter ist bereits seit 3 Jahren an dieser Schule und sie wird nun für 3 Tage vom Unterricht ausgeschlossen.
Für mich ist das einfach unglaublich, vor allem weil wir dafür bezahlen!

Grundsätzlich bin ich schon für Konsequenzen, aber wegen Banalitäten?

Kommt mir immer mehr so vor, als wollten die Lehrer und die Schulleitung jede Kleinigkeit sofort im Keim ersticken, damit ja keine größeren Probleme auftreten können.
Die Frage ist nur, ist es eine Strafe für die Kinder, wenn sie mal 3 Tage nicht in die Schule gehen müssen? Vor allem ist meine Tochter aus ihrer Klasse bestimmt schon das 6 Kind in diesem Schuljahr, das vom Unterricht ausgeschlossen wird und es ist bestimmt keine schlimme Klasse!!!

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Weder in unserer Schulordnung, noch in unserem Vertrag habe ich etwas über diese Regelung gelesen!
Uns wurde lediglich an einem Elternabend vor einem Jahr einmal über gewissen Konsquenzen (in einen Trainingsraum gehen, wenn in der Stunde massiv gestört wird) berichtet. Hier erfolgt dann nach 3maligem Besuch in diesem Trainingsraum ein Eintrag im Klassenbuch. Wir Eltern würden dann daraufhin informiert werden.
Ich bin noch nie über solchen „Taten“ meiner Tochter informiert worden!

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warum geht euer Kind auf diese Schule wenn ihr offensichtlich
mit den „Hausregeln“ der Schule nicht einverstanden seid?

Hi, wie Birgit erklärte, ist von diesen seltsamen Hausregeln der Schule, scheinbar nirgendwo Niederschrift diesbezüglich vorhanden. Und desdhalb finde ich Deine Schlussfolgerung:

Ein Schulwechsel ist hier die einfachste Lösung.

dazu nicht akzeptabel und auch nicht hilfreich!

viele Grüße
Susanne

MfG ramses90

Hallo,

Lies §90 Schulgesetz BW http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&q…

Dort insbesondere Ziffer 6: " Ein zeitweiliger Ausschluss vom Unterricht, seine Androhung oder eine Androhung des Ausschlusses aus der Schule sind nur zulässig, wenn ein Schüler durch schweres oder wiederholtes Fehlverhalten seine Pflichten verletzt und dadurch die Erfüllung der Aufgabe der Schule oder die Rechte anderer gefährdet. …"

Diese Ziffer sollte unbedingt mit dem Schulleiter in der vorgeschriebenen Anhörung besprochen werden.

Gruß

Hallo!

Die Regelung scheint mir recht hart(wenn nicht überzogen) zu sein. Mir ist nicht ganz klar, wie fair sie ist, ob z.B. die Regel den Kindern so richtig deutlich gemacht wurde. Ob es eine Art „gelbe Karte!“ gab, wenn der Schulausschluß kurz bevor steht. Sowas in der Art, damit die Schüler eine Chance haben, ihr Verhalten noch einmal zu überdenken.

Die andere Seite wäre die: Wenn die Regel den Kindern bekannt war, ist es deren Sache, sich schlichtweg daran zu halten. Wie sonst kann das sonst funktionieren. In der 7.Klasse sollten Schüler auch dazu in der Lage sein, Konsequenzen für ihr Handeln abzusehen und zu tragen. Wie oben gesagt: Wenn die Sache fair gehandhabt wird. Dabei würde ich auch in Betracht ziehen, dass Eure Tochter vielleicht nicht 100% zu Hause erzählt und sie evtl. vorgewarnt war.

Wenn die Strafe schon so oft durchgeführt wurde, würde mir das auch merkwürdig vorkommen. Ich kenne ja Eure Gründe nicht, warum das Kind auf eine Privatschule geht. Aber normalerweise würde ich da bessere pädagogische Konzepte erwarten und mir überlegen, mein Kind da runter zu nehmen.

Grüße
kernig