Meine Tochter, 13 Jahre, geht auf eine freie Evangelische Schule in Baden-Württemberg. Diese ist privat und wir zahlen den monatlichen Höchstbeitrag von 220,-- Euro. Sie besucht dort derzeit noch die 7 Klasse der Hauptschule.
Eine Regelung an der Schule besagt, daß die Kinder bei Fehlverhalten Bemerkungen erhalten und bei 9 Bemerkungen ein Unterrichtsausschluss von 3 Tagen erfolgt.
Die Bemerkungen erteilen die Lehrer für z.B. Kaugummi kauen im Unterricht oder für das Betreten des Schulgebäudes in Straßenschuhen (bei Regenwetter besteht Hausschuhpflicht), aber auch für Stören im Unterricht, z.B. lachen, reden usw…
Meiner Meinung nach stehen die „Straftaten“ in keiner Relation zur Bestrafung und sind auch von so unterschiedlicher Schwere, dass ich nicht weiß, ob so verfahren werden kann. Außerdem finde ich in der Schulordnung darüber nichts niedergeschrieben.
Heute hat mich jetzt der Klassenlehrer meiner Tochter angerufen und mich darüber informiert, daß diese von ihm die 9. Bemerkung erhalten habe, sie hätte bei einem Arbeitsauftrag gestört und diesen nicht richtig ausgeführt. Auf mein Nachfragen hat sie die anderen 8 Bemerkungen für zum Teil Kleinigkeiten, wie Kaugummi kauen usw. erhalten.
Meine Frage ist nun, ist dieser Unterrichtsausschluss in dieser Form zulässig?
Was kann und sollte ich dagegen tun?