An meiner schule fand heute ein intern organisierter gottesdienst statt. schüler die diesen besuchen wollten konnten dafür ohne probleme vom unterricht fern bleiben, dieser viel sogar teilweise komplett aus. die schüler die sich weigerten den gottesdienst zu besuchen hatten dann frei.
Ist eine solche „massenbefreiung“ vom Unterricht in hinblick auf den grund zulässig?
Ich bin keine Expertin für Schulrecht - wegen der Zulässigkeit mußt Du also jemand anderen fragen.
Tja, oder Du gehst zum Rektor und sagst, dass Du darauf bestehst, den Unterricht nachholen zu dürfen. Wenigstens für Dich selbst.
Wenn Du Pech hast - und die Unterrichtsbefreiung rechtlich tatsächlich auf wackligen Füßen steht - ordnet er einen Unterrichts-Nachhol-Termin für die ganze Schule an. Irgendwann nachmittags. Dabei weist er mehr oder weniger unauffällig darauf hin, wem man das zu verdanken hat.
Aber, wie ich schon zu Anfang gesagt habe: Im Gegensatz zu Deinem Rektor weiß ich nicht, wie die Rechtslage ist.
Ich wünsch Dir noch viel Spaß in dieser Angelegenheit!
hei, das kenne ich so nicht (bin aus Bayern) Die Schüler die nicht daran teilnehmen, erhalten bei uns ein Unterrichtsangebot.
Ist sicher Länderabhg. und auch vom Status der Shcule (privatschule???)
genaueres steht in den jeweiligen Schulordnungen. Die findest du für dein Bundesland sicher auch im Netz.
bei uns heisst die VSO/ F. Volksschulordnung/ für förderschulen.
beste Grüße aus Nürnberg
Hallo,
bei dem Gottesdienst handelte es sich offensichtlich um eine Schulveranstaltung. Somit können die Schüler, die an dem Gottesdienst teilnehmen, nicht gleichzeitig am Unterricht teilnehmen.
Schüler, die ihr Recht auf Glaubensfreiheit in Anspruch nehmen und nicht am Gottesdienst teilnehmen möchten, sind aber weiterhin von der Schule zu betreuen. Ihnen freizugeben ist unzulässig; die Schule muss hier ein Alternativprogramm anbieten, auch wenn dann nicht alle Lehrer, die dieses gerne möchten, an dem Gottesdienst teilnehmen können.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Münzer
Hauptschule Friedenshöhe
- Schulleiter -
Friedenshöhe 44
58256 Ennepetal
Tel.: 02333 / 73304
Fax: 02333 / 860482
Internet: www.hsfriedenshoehe.de
> „Wir bieten Perspektiven!“
Lieber Fragensteller,
um diese Frage zu beantworten, sind Zusatzinformationen nötig:
- In welchem Bundesland liegt die Schule?
- Welche Schulstufe ist davon betroffen?
- Um welche Art von Schule handelt es sich?
Schulrecht ist Ländersache, daher fällt eine Auskunft für Bayern anders aus als eine für Niedersachsen. Außerdem ist es ein Unterschied, ob die gymnasiale Oberstufe betroffen ist oder die 5. Klasse einer Hauptschule.
Viele Grüße
Augustinchen
Wie immer kommt es auf das Bundesland an. Grundsätzlich gilt: Die Teilnahme am Religionsunterricht (schulische Gottesdienste gehören dazu) ist freiwillig. Alternativ wird häufig Ethik- oder Philosophieunterricht angeboten. Scheinbar war es hier organisatorisch nicht möglich, für Nichtteilnehmer des Gottesdienst einen Ersatzunterricht anzubieten, da die Teilnehmer des Gottesdienstes auch beaufsichtigt werden müssen.
Hallo,
ich kann dir leider auch nichts weiteres dazu sagen, als den Rektor zu befragen, der die Schulgesetze kennen sollte.
In Deutschland herrscht Religionsfreiheit, sodass niemand an einem Gottesdienst oder einer anderen religiösen Veranstaltung teilnehmen muss.
An der Schule meiner Kinder wurden solche Veranstaltungen in die ersten oder letzten Stunden gelegt, sodass es keinen Ersatzunterricht gab.
Was verärgert dich denn an der Sache?
Herzliche Grüße
Chrissie
p.s.:
Es ist zwar nicht Pflicht, aber jeder, der dir geantwortet hat, hat sich Zeit genommen für dein Problem. Selbst ein „Einzeiler“ als feedback wird gerne gesehen!
Hallo,
ich verstehe erhrlich gesagt das Problem nicht ganz. Wenn es ein schulinterner Gottesdienst war, gehe ich davon aus, dass die Schule einen religiösen Hintergrund hat. Warum sollte dann eine Unterrichtsbefreiung so dramatisch sein? Wegen dem Recht auf Unterricht oder worum gehts?
Also ich hätte nichts dagegen, aber ob das erlaubt ist weis ich nicht genau. Man muss ja nicht dahin gehen und wenn man nicht möchte und die Lehrer statt Unterricht frei geben dürfte das eigentlich gehen.
MfG
WWWaldo
Grundsätzlich kann natürlich niemand gezwungen werden, an einem Gottesdienst teilzunehmen. Wenn die Schule eine solche Veranstaltung anbieten möchte, muss zwangsläufig etwas mit den nicht teilnehmenden Schülern passieren. Diese für den Zeitraum des Gottesdienstes vom Unterricht zu befreien, erscheint da die einfachste Lösung. Ob das grundsätzlich zulässig ist, weiß ich leider auch nicht - aber ich wüsste jetzt spontan auch nichts, was dagegen spricht.
Leider kann ich dir bei dieser Frage nicht weiterhelfen. Eine Antwort erhälst du aber auf jeden Fall bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (ADD).
Hallo richter-altenh,
leider kann ich dir dabei nicht helfen. Sowas fand bei meinem Kind noch nie statt. Dort findet entweder Lebenskunde- oder Religionsunterricht statt. Es ist dann also kein Ausfall.
MfG
Unifa