Unterscheid gewerblich-privat

hallo

immer wieder höre davon, dass private anbieter bei ebay abgemahnt werden weil sie zuviel verkaufen (neue artikel, grosse mengen usw.) nun habe ich ein wenig bammel abgemahnt zu werden, da ich schon einges anbiete, ca 20-25 artikel im monat)

meine frage, was ändert sich für mich als verkäufer wenn ich meinen status von „privat in gewerbl. verkäufer“ ändere?

muss ich da bei ebay mehr gebühren zahlen? steuern abführen oder ähnliches? muss mir wohl einen gewerbeschein austellen lasssen denke ich.

sorry für die vielleicht doofe frage.

gruss vom speckbaron

Hallo,

gewerbliche Verkäufer müssen sämtliche Informationspflichten für gewerbliche Verkäufer beachten siehe z. B.
http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_verkae…

Bei Zuwiderhandlung oder Fehlern kann man von der Konkurrenz kostenpflichtig abgemahnt werden.

Falls man sich gewerblich meldet empfiehlt sich wenigstens ein anwaltlicher Basis Websitecheck (von der IHK vermittelt ca. 100 Euro) um zu prüfen das man die wichtigsten Punkte korrekt hat.

Für Kleinunternehmer wird nach nach § 19 Abs. 1 UstG. (bis 17.500 Euro??) keine Umsatzsteuer erhoben.

An den ebay Gebühren ändert sich nichts.

Stephanie

So einfach ist das alles nicht. Um als „gewerblicher Händler“ aufzutreten, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Die Grenzen von Privatperson zu Unternehmer (!) sind fließend. Bei pauschalisierten Ratschlägen wäre ich vorsichtig!
Eine Übersicht mit weiteren Infos und Rechtssprechung hierzu findest du hier: http://www.recht.help/informationen/ebay-recht-und-internetrecht/privatverkaeufer-gewerblich-ebay-kleinanzeigen-amazon-ab-wann-unternehmer/
Folgende Indizien lassen „Gewerblichkeit“ vermuten:
● Hohe Anzahl und Regelmäßigkeit an Verkäufen übers Internet
● Anbieten von gleichartigen Artikeln
● Verkauf von Neuware
● Kauf von Ware, um Sie mit Gewinn weiterzuveräußern
● Bezeichnung als „Powerseller“, „Händler“ oder „Betreiber“
● Verwendung von eigenen AGB