Unterschied bei Bildungsängen in Berufsschulen?

Hallo,
Das ist mein erster Post in diesem Forum und ich hoffe, dass ich an der richtigen Stelle gelandet bin. Sollte das nicht der Fall sein, bitte ich einen zuständigen Mod, diesen Beitrag entsprechend zu verschieben.

Ich habe in einer Studie, die für die Anfertigung meiner Abschlussarbeit wichtig ist, folgende Differnenzierungen zwischen den Schulformen in einer Tabelle gefunden:

Berufsfachschule - teilqualifiziert
Berufsfachschule - vollqualifiziert
Berufsschule

Kann mir jemand ganz grob und kurz den Unterschied deutlich machen? Oder von miraus auf einen Link verweisen, wo der Unterschied klar gemacht wird? Bei Wikipedia steht es zumindest nicht und Google verweist lediglich auf Treffer für Ausbildungen, die für mich nicht relevant sind.

Danke schon einmal im voraus

Gruß,
Namse

Hallo,

ein Teil deiner Frage beantwortet folgender Link:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_450834/zentraler-Con…

Gruß
Hans

Hallo,

Ich habe in einer Studie, die für die Anfertigung meiner
Abschlussarbeit wichtig ist, folgende Differnenzierungen
zwischen den Schulformen in einer Tabelle gefunden:

grundsätzlich mußt du bei deinen Recherchen berücksichtigen, dass das Bildungswesen in D Ländersache ist und die Länder voneinander abweichende Regelungen haben. Hansen hat auf das Beispiel von HH verlinkt

Berufsfachschule - teilqualifiziert
Berufsfachschule - vollqualifiziert

„vollqualifiziert“ und „teilqualifiziert“ gibt es in BaWü nicht.
Hier wird differenziert:
Berufsfachschule, Zugang mit Hauptschulabschluß, teilweise mit Berufsabschluß
Berufskolleg, Zugang mit Realschulabschluß, immer mit Berufsabschluß

Berufsschule

Ist im ganzen Bundesgebiet die Schule, die man bei einer dualer Berufsausbildung nach dem BBiG bzw. HwO besucht - ergänzend zum betrieblichen Teil der Berufsausbildung.

Kann mir jemand ganz grob und kurz den Unterschied deutlich
machen? Oder von miraus auf einen Link verweisen, wo der
Unterschied klar gemacht wird?

Steht in den Schulgesetzen der Länder.

Gruß
Otto

Hallo Hans, wie schon erwähnt wurde, ist Bildung Ländersache. Von daher kann es Abweichungen geben. Aber grundsätzlich ist es schon so, dass eine Berufsschule immer nur an ein bis zwei Tagen in der Woche besucht wird, während man in der restlichen Zeit einer betrieblichen Ausbildung nachgeht. Hier handelt es sich also um die klassische duale Berufsausbildung. Der Berufsschüler ist gleichzeitig Azubi und bezieht ein Azubi-Gehalt. Die rein schulische voll qualifizierte Berufsausbildung mit Abschlussprüfung findet an einer Berufsfachschule statt. Von einer Teilqualifizierung spricht man, wenn es sich nicht um eine Berufsausbildung sondern um eine berufliche Bildung handelt. Die Schüler einer Berufsfachschule arbeiten nicht in einem Betrieb, müssen aber diverse Praktika ableisten. Während dessen findet kein Schulbesuch statt. Ein Gehalt bekommen sie nicht. Es besteht hier grundsätzlich Anspruch auf Leistungen nach dem Bafög, falls die Eltern nicht über ein entsprechend hohes Einkommen verfügen. Jedes Bundesland hat sein eigenes Schulgesetz, dass auf der Homepage des jeweiligen Kultusministeriums bzw. Schulministeriums veröffentlicht ist. Dort müssten die Informationen alle stehen. Eine Ausnahme bilden die (Kinder)Krankenpflegeschüler. Die (Kinder)Krankenpflegeschule ist zwar auch eine Berufsfachschule. Dennoch haben diese Azubis einen Ausbildungsvertrag und beziehen ein laufendes Azubi-Gehalt. Und zwar sowohl während der praktischen Einsätze als auch während des Schulbesuchs. LG - Biggi