Unterschied Bestellwert / Warenwert bei Gutschein

Hallo,

in einem Gutschein heißt es, der Bestellwert muss mindestens 40 EUR betragen, damit der Gutschein eingelöst werden kann. Die Bestellung ist über 40 EUR und der Gutscheinbetrag wird auf der Rechnung in Abzug gebracht. Nun retouniert man aber einen Teil der Ware und der tatsächliche Warenwert liegt unter 40 EUR. Darf der Versender dann den Gutschein wieder abziehen? Oder muss er dann auf den Gutschein schreiben, dass der Warenwert mindestens 40 EUR betragen muss, was dann soviel bedeutet, dass nach Retoure noch 40 EUR Warenwert auf der Rechnung sein muss?

Vielen Dank
Silke

Hallo,

nein da der Vertrag (damit auch der Bestellwert) in Nachhinein angepasst wird und die Tatsächliche Endsumme unter 40,- Euro fällt, verfällt der Anspruch.

Umgekehrt gedacht, dann sollte jeder über 40,- Bestellen Gutschein kassieren und die Ware zurück schicken können?

Viele Grüße

Xaz

Gibt es dazu eine klare rechtliche Definition oder denkt man, dass es so ist?
Man kann nämlich feststellen, dass namhafte Versandhäuser einen Unterschied machen zwischen Bestellwert und letztendlichem Warenwert. Wenn sie Bestellwert schreiben, dann lassen Sie den Gutschein gelten, auch wenn der Wert der behaltenen Ware niedriger ausfällt, wenn Sie Warenwert schreiben, dann muss der Wert nach Retoure noch den Bedingungen entsprechen. Daher stellt sich die Frage nach dem Unterschied. Es scheint auch Ausnahmen zu geben, die mit Bestellwert den letztendlichen Wert nach Retoure meinen, dies aber nicht so schreiben. So weiß man eigentlich nie, wann es wie gemeint ist, was für den Verbraucher ein Problem darstellt. Die Mahung über den Restbetrag (der dann dem des Gutscheins entspricht) kommt nämlich erst immer hinterher.

Gruß
Silke