Unterschied Blitzschlag und Überspannung

Hallo,

in der Hausratversicherung wird zwischen Blitzschlag und Überspannungsschäden unterschieden. Der Blitzschlag ist in der Regel in der Gefahr Feuer mitversichert. Überspannungsschäden sind in der Regel durch zusätzliche Klauseln mitversichert (1%, 3%, 5% 10% oder bis zur Versicherungssumme).

Angenommen in ein Haus schlägt der Blitz ein. Feuer fährt aus der Steckdose. Diverse elektronische Geräte (Fernseher, Receiver, Kaffemaschine…) sind defekt und nicht mehr zu reparieren.

Handelt es sich hier um einen Blitzschaden oder einen Überspannungsschaden?
Bei einem Überspannungsschaden könnte es sein, dass die vereinbarte Höchstentschädigungn nicht ausreicht, bei einem Blitzschaden wäre der Schaden bis zur Versicherungssumme gedeckt.

Vielen Dank vorab.

Freundliche Grüße
Pitufino

Hallo,

Handelt es sich hier um einen Blitzschaden oder einen
Überspannungsschaden?

Nun, dazu müsste es in den allgm. Versicherungsbedingungen (§4) folgenden Text geben:
Blitzschlag ist das unmittelbare Auftreffen eines Blitzes auf Sachen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Kurzschluss- und Überspannungsschäden, die durch Blitz an elektrischen Einrichtungen und Geräten entstanden sind, nur versichert, wenn der Blitz erkennbare Spuren an dem Gebäude oder auf dem Grundstück, in dem bzw. auf dem sich die elektrischen Einrichtungen befinden, hinterlassen hat.

Wenn die Auftreffspuren des Blitzes nicht zu finden sind, dann ist es ein Überspannungschaden!

16BIT

Hallo,

den Unterschied kann man schon aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung erkennen.

  1. Blitzschlag ist der unmittelbare Einschlag eines Blitzes in Sachen.
    Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen
    sind nur versichert, wenn ein Blitz unmittelbar in Gebäude, in denen
    sich versicherte Sachen (siehe § 1) befinden, oder in Antennenanlagen
    auf dem Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung
    (siehe § 9 Nr. 2) befindet, eingeschlagen ist.

  2. Der Versicherungsschutz gegen Blitzschlag erstreckt sich ohne
    Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Kurzschluss- und
    Überspannungsschäden, die an elektrischen Einrichtungen entstanden
    sind, wenn ein Blitz nicht unmittelbar in Gebäude, in denen sich versicherte
    Sachen (siehe § 1) befinden, oder in Antennenanlagen auf dem
    Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung (siehe § 9 Nr. 2)
    befindet, eingeschlagen ist.

Mit anderen Worten:
Blitzschlag liegt vor wenn der Blitz direkt ins Haus oder in versicherte Sachen einschlägt.

Von einer Überspannung spricht man, wenn z.B. der Blitz in der Nähe in die Straße, oder ins Stromnetz einschlägt.

Sollte der Versicherer bezüglich der Schäden unterschiedlich leisten bei Blitzschlag oder Überspannung, sollte man schnellstens den Tarif wechseln.

In vielen Wohngebäude- wie auch Hausratversicherungen gibt es keinen Unterschied mehr und wird oft auch geleistet bis 100 % der Versicherungssumme.

Gruß Merger

Hallo,

Wenn die Auftreffspuren des Blitzes nicht zu finden sind, dann
ist es ein Überspannungschaden!

Und wenn man die Auftreffspuren des Blitzes auf der Straße findet,
handelt es sich auch um einen Überspannungsschaden.

Gruß Merger

Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
D. h. wenn der Blitz in den Blitzableiter eines Hauses einschlägt und dadurch Ferseher usw. kaputt gehen wäre dieser Überspannungsschaden über die Gefahr Feuer mitversichert.

Wenn der Blitz drei Häuser weiter in ein Haus einschlägt und durch den Blitz ebenfalls der Fernseher kaputt geht, dann nur über die besondere Vereinbarung der Überspannungsschäden.

Richtig, oder?

Vielen Dank vorab.

Freundliche Grüße
Pitufino

Hallo,

Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
D. h. wenn der Blitz in den Blitzableiter eines Hauses
einschlägt und dadurch Ferseher usw. kaputt gehen wäre dieser
Überspannungsschaden über die Gefahr Feuer mitversichert.

Beide Schadensarten Blitzeinschlag wie auch Überspannung sind über den Baustein
Feuer versichert.

Man unterscheidet innerhalb dieses Baustein lediglich nach direktem Blitzeinschlag oder Überspannung.

Wenn der Blitz drei Häuser weiter in ein Haus einschlägt und
durch den Blitz ebenfalls der Fernseher kaputt geht, dann nur
über die besondere Vereinbarung der Überspannungsschäden.

Wobei bei einem Überspannungsschaden elektronische beschädigte Teile betroffen sein müssen.

Bei manchen Tarifen muss der Eingang des beschädigten Elektronikgeräts Beschädigungen aufweisen.

Bei neuen Tarifen ist meist auch die atmosphärische Überspannung versichert und da genügt es, wenn das Elektronikteil beschädigt ist.

Vielen Dank vorab.

Freundliche Grüße
Pitufino

Gruß Merger