Hallo,
in der Hausratversicherung wird zwischen Blitzschlag und Überspannungsschäden unterschieden. Der Blitzschlag ist in der Regel in der Gefahr Feuer mitversichert. Überspannungsschäden sind in der Regel durch zusätzliche Klauseln mitversichert (1%, 3%, 5% 10% oder bis zur Versicherungssumme).
Angenommen in ein Haus schlägt der Blitz ein. Feuer fährt aus der Steckdose. Diverse elektronische Geräte (Fernseher, Receiver, Kaffemaschine…) sind defekt und nicht mehr zu reparieren.
Handelt es sich hier um einen Blitzschaden oder einen Überspannungsschaden?
Bei einem Überspannungsschaden könnte es sein, dass die vereinbarte Höchstentschädigungn nicht ausreicht, bei einem Blitzschaden wäre der Schaden bis zur Versicherungssumme gedeckt.
Vielen Dank vorab.
Freundliche Grüße
Pitufino