Hallo,
das hier
stimmt für den Bereich der Gesetzlichen Unfallversicherung nicht, da das SGB VII nicht zum „sozialen Entschädigungsrecht“ gehört. Dort wird immer noch der MdE verwendet:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__56.html
Der Gesetzgeber wollte dies zwar ebenfalls sprachlich „anpassen“, hat dies aber bis jetzt unterlassen.
Der Begriff der „Erwerbsfähigkeit“ des SGB VII ist zB auch nicht vergleichbar mit demselben Begriff aus dem SGB V (Rentenrecht) oder dem GdB, da sich das SGB VII beim Rentenanspruch auf die konkreten Bedingungen des ausgeübten Berufes bezieht.
Der Rentenanspruch muß grundsätzlich per Einzelgutachten ermittelt werden, wobei es auch im Unterschied zu VersmedV oder BVG 5er-Schritte gibt. Die Vergleichsmaßstäbe der VersmedV können deshalb nicht 1:1 herangezogen werden.
&Tschüß
Wolfgang