Hallo liebe Wissende,
kann mir jemand hier verklickern, wie sich der Unterschied auswirkt, wenn man im Ortsbereich (nicht Außenbereich demnach) ein altes Haus mit Grundstück (im Grundbuch wohl immer Gebäude und Freifläche) kauft: ein „Objekt“ ist als landwirtschaftliche Fläche mit Bebauung ausgewiesen, steht seit anno 18xx mitten im Dorf, ein anderes ist als Wohngebäude mit bzw. auf Bauland ausgewiesen auf dem Lageplan (die Kürzel sind irgendwas mit W und L, ich habe das nicht parat) - jeweils um 800m² Grund mit 120m²Wfl-Haus mit Nebengebäude.
Also was hat das für Auswirkungen für die Selbernutzung zum Wohnen?
Zur weiteren Bebauung gibt es wohl Unterschiede zu erwarten. Ich nehme an, dass man in dem W… Grundstück einfacher mal noch zusätzlich bauen kann (möglicherweise irgendwann mit Zwang), wie ist das in dem L… Grundstück? Zudem befinden wir uns in dem Bundesland Baden-Württemberg. (Deshalb möglicherweise irgendwann einmal Bauzwang innerorts).
Muss man da möglicherweise bei dem L… in jedem Fall umschreiben, weil sonst das Landwirtschaftsamt irgendwie den Daumen drauf behält?
Danke und Grüße ynot
Das spukt in den Köpfen herum, ist aber unproblematisch. Das Landwirtschaftsamt muss jeden Verkauf landwirtschaftlich genutzter Grundstücke genehmigen, darf diese Genehmigung aber nur aus ein paar sehr eng definierten Gründen versagen, u.a. wenn der Verkauf zu einer „unwirtschaftlichen Zersplitterung“ der Flächen führen würde. Wenn die Hofreite hier bereits aus dem übrigen früheren landwirtschaftlichen Betrieb herausgelöst worden ist, gibt es nichts mehr weiter zu zersplittern, und jede künftige Veräußerung ist genauso frei möglich wie die eines anderen Grundstückes. Ein Stempel mehr, aber keine Einschränkung.
Welche Möglichkeiten da bestehen, im Dorf die Bebauung zu verdichten, richtet sich danach, was die Gemeinde in diesem Zusammenhang möchte und/oder erlaubt. Ob ein Grundstück da wegen seiner Geschichte noch „landwirtschaftliche Fläche“ heißt, spielt weiter keine Rolle.
Schöne Grüße
MM