Liebe Experten und Expertinnen,
nehme wir an Person S. war bisher (über 20Jahr) in der privaten Krankenversicherung und wird zum 1. September in die gesetzlichen KV zurück gestuft. Durch die Mitgliedschaft in der gesetzlichen KV besteht gleichzeitig eine Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung. Die bisherige private Pflegeversicherung endet automatisch.
Ist es empfehlenswert die private Pflegeversicherung weiter laufen zu lassen? Bzw. worin bestehen die Unterschiede von gesetzlicher und privater Pflegeversicherung? Ist es eigentlich so, dass in in der gesetzlichen Pflegeversicherung die Beträge „angesammelt“ werden und bei Bedarf ausgezahlt werden? Also so ähnlich wie in der Rentenversicherung - je mehr einbezahlt desto höher der Auszahlungsbetrag. Da aber bisher keine Beträge in die gesetzliche einbezahlt wurden, käme es zu sehr geringen Leistungsbeträgen. Und was passiert mit den Beitragen die bisher in die private Pflegeversicherung bezahlt wurden?
Danke für Eure Rückmeldungen.
Michi