Bitte um sachdienliche Hinweise.
Mir will der Unterschied zwischen unmittelbarer und gesamtschuldnerischer Haftung einfach nicht in den Kopf.
gesamtschuldnerische Haftung : Wenn jeder Gesellschafter alleine für die gesamten Schulden der Gesellschaft haftet muß doch auch der Gläubiger direkt und unmittelbar an ihn herangetreten sein.
unmittelbare Hafttung : Wenn jeder Gläubiger sich direkt an jeden Gesellschafter wenden kann und der „auserwählte Gesellschafter“ die Verbindlichkeit komplett begleicht hat er doch gesamtschuldnerisch gehaftet.
???
und DANKE