Unterschied zwischen arbeitnehmerähnlichen Tätigkeit und Scheinselbständigkeit

Hallo, 

weiss jemand,was der Unterschied zwischen einer arbeitnehmerähnlichen Tätigkeit und Scheinselbständigkeit ist?Scheinselbstständigkeit heisst doch, dass man als Freelancer keinen alleinigen Kunden haben darf, weil man sonst in einen arbeitnehmerähnlichen Status übergeht. Gibt es da überhaupt eine Unterschied? 
VG Susanne

Servus,

arbeitnehmerähnliche Selbständige sind rentenversicherungspflichtig. Sie zahlen ihre RV-Beiträge selbst, soweit sie nicht scheinselbständig sind.

Zu dem Personenkreis der arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen gehören Erwerbstätige, die

  • im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, und
  • auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind.

Scheinselbständige Arbeitnehmer sind Mitarbeiter, die weisungsgebunden tätig und nach Art von nichtselbständigen Arbeitnehmern organisatorisch in den Betrieb des Auftraggebers eingebunden sind. Sie sind rentenversicherungs- und arbeitslosenversicherungspflichtig und beitragspflichtig zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, soweit sie nicht die Versicherungspflichtgrenzen überschreiten.

Ihre Versicherungsbeiträge werden in Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil aufgeteilt; für Zeiträume, die länger als drei Abrechnungszeiträume zurückliegen, trägt der Auftraggeber die vollen Beiträge alleine.

Für beide Gruppen von Mitarbeitern lässt sich vor Beginn der Beschäftigung auf Antrag eine Statusfeststellung durch die Deutsche Rentenversicherung durchführen. Da das Risiko der Scheinselbständigkeit aber vor allem beim Auftraggeber liegt, ist es nicht im Interesse eines scheinselbständigen Auftragnehmers, die Scheinselbständigkeit vorab feststellen zu lassen - es ist rentabler für ihn, wenn sie im Nachhinein festgestellt wird.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

vielen Dank fur diese schnelle und kompetente Antwort.

Dennoch scheint mir, als ob es eine Grauzone gibt.

Darf ich fragen, was Du mit rentabler meinst?

Danke vorab, SNE

Hallo,

Dennoch scheint mir, als ob es eine Grauzone gibt.

ja, die gibt es.
Bis der Scheinselbständige auffliegt…, da wird aus der vergangen Grauzone, ein Goldschleier für die öffentlichen Kassen (wenn dies der Scheinselbständige dann bezahlen kann…)

16BIT

Servus,

dass das den Scheinselbständigen sehr wenig kostet, nämlich Arbeitnehmerbeiträge für maximal drei Abrechnungszeiträume, hab ich ja schon erklärt.

Warum sollte er das nicht bezahlen können?

Nochmal: Das Risiko bei der Beschäftigung von Scheinselbständigen liegt fast vollständig beim Auftraggeber, nicht beim Scheinselbständigen.

Schöne Grüße

MM

Servus,

Darf ich fragen, was Du mit rentabler meinst?

mit „rentabler für den Scheinselbständigen“ meine ich, dass er im Zweifelsfall - nämlich wenn seine Scheinselbständigkeit nachträglich auffällt, etwa im Zusammenhang mit einer Sozialversicherungsprüfung, selbst sehr wenig von den nicht angemeldeten und abgeführten Beiträgen bezahlen muss (nämlich nur Arbeitnehmeranteile für maximal drei Monate), während er für den gesamten Zeitraum vorher (soweit noch nicht verjährt) Beiträge fürs Rentenversicherungskonto und einen Verlauf der Arbeitslosenversicherung mit vergleichsweise hohem beitragspflichtigem Entgelt bekommt, ohne dass er selber dafür irgendwas zahlen muss.

Für den „nur“ arbeitnehmerähnlich beschäftigten Selbständigen sieht es anders aus, der ist auch selber in der Pflicht für die Rentenversicherungsbeiträge.

Wie auch immer - eine „saubere Sache“ kriegt man in so einer Situation immer durch ein Statusfeststellungsverfahren hin. Das klingt viel komplizierter, als es ist. Den Antrag dafür und ein paar Erläuterungen gibt es hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/…

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank für die tolle Erläuterung.

Hallo,

Warum sollte er das nicht bezahlen können?

Weil er nicht ohne Grund, Scheinselbständig ist!

Nochmal: Das Risiko bei der Beschäftigung von Scheinselbständigen liegt fast vollständig beim Auftraggeber, nicht beim Scheinselbständigen.

Ja, fast! Dieses „fast“ ist jedoch meist existentiell für den Scheinselbständigen!
Glaubt der Scheinselbständige zumindest…

:wink:
16BIT