Unterschied zwischen Bescheid o. - Beschluss

Hallöchen an alle,

ich hätte gern 'mal gewußt worin der Unterschied besteht, falls es einen gibt.
In Fersehserien heißt es manchmal Durchsuchungsbescheid und manchmal
Durchsuchungsbeschluss.

Besteht das ein Unterschied?

LG und schönen Feiertag noch.

Hallo,

ganz einfach: Im amtsdeutsch gibt es nur Beschlüsse, die gefasst werden. Ein Durchsuchungsbescheid zeugt von schlechter Fernsehqualität. :smile:

LG

Danke für die Antwort.

LG

also, sofern die durchsuchung durch einen richter angeordnet wird, gibt es einen beschluss…ansonsten wird wegen gefahr im verzuge direkt durchsucht und man kann eine richterliche prüfung im nachgang fordern…der begriff bescheid ist, wie der vorredner schon meinte, schlechtes „fernsehdeutsch“…wobei im amerikanischen regelmäßig von einem bescheid geredet wird…die schauen also nur zuviel fernsehen:wink:

Hallo, in den Fernsehserien und in Krimis wird immer alles durcheinander gebracht. Hauptsache es dient der Spannung. Bescheide werden z.B. vom Finanzamt getätigt. Steuerbescheid z.B. oder vom Landratsamt. Durchsuchungsanordnungen macht immer ein Gericht. Amtsgericht, Landgericht OLG, BGH. Die machen immer einen Beschluß. Und das Ding, das die Polizei dann bekommt ist immer eine Durchsuchungsanordnung. Also das Gericht weist die Polizei an, eine Durchsuchung vorzunehmen. Die Anordnungen eine sGerihcts heißen immer Beschluß.

Gruß KL

Das ist das selbe
Wenn du mehr wissen willst dann kannst du in die strafprozessordnung StPO schauen und unter §102 und folgende nachlesen was für Form und VerfahrensVorschriften eingehalten werden müssen.