Unterschied zwischen leihen, verleihen u.ausleihen

Hallo,
ich hab gehört, dass ein Wort bedeutet, dass man sich was für Geld borgt und das andere unentgeltlich. Aber was heißt was?
Das gleiche ist dann mit borgen, verborgen und ausborgen…
Danke.

Ajo

Hallo, Ajo!

Ich halte diese Unterscheidung für willkürlich und nicht der Bedeutung der Wörter angemessen.

„leihen“ ist in beiden Richtungen möglich:

Ich leihe ihm meinen Kuli; d. h. er darf ihn benutzen, wenn er ihn mir wiedergibt.
Ich leihe mir Geld bis morgen; d. h. ich bekomme Geld von jemandem, dem ich es aber morgen zurückgebe.

Ob es da eine Gebühr oder Zinsen gibt, hängt von den Absprachen der Leihpartner ab. Nicht von der Bedeutung oder dem Gebrauch der Verben.

Genau so ist es auch mit „ausleihen“!

„verleihen“ wird nur gesagt von einem, der einem anderen etwas für eine bestimmte Zeit zur Verfügung stellt. Nicht aber von einem, der etwas von einem anderen zeitweilig zur Verfügung gestellt bekommt.

Auch hier ist die Gebühr oder sind die Zinsen sekundär, auch wenn der Duden [gegen Gebühr] einfügt. (s. u.) Das bedeutet hier nur, dass man u. U. für das Verleihen etwas nimmt, wenn man es professionell macht.

_ lei|hen [mhd. lihen, ahd. lihan = (zurück-, übrig lassen]:

  1. (gegen das Versprechen der Rückgabe) vorübergehend aus seinem Besitz zur Verfügung stellen; ausleihen (2): jmdm. ein Buch, den Staubsauger, sein Auto leihen; kannst du mir [bis morgen] zwanzig Mark leihen?; er hat ihm das Geld mit, zu 5ÿ% Zinsen geliehen; er leiht nicht gerne (verleiht nicht gerne etwas). 2. sich (gegen das Versprechen der Rückgabe) etw. aus dem Besitz od. dem Verfügungsrecht eines anderen erbitten, ausleihen (1): ich habe [mir] den Frack geliehen; [sich] bei, von jmdm. etw. leihen; ich habe mir das Geld bei der Bank geliehen (ugs.; einen Kredit bei der Bank aufgenommen); er war mit einem geliehenen Auto unterwegs. 3. (geh.) zuteil werden lassen, geben, zur Verfügung stellen: jmdm. seine Hilfe, seinen Beistand l.; jmdm. seine Stimme l. (für ihn eintreten).

aus|lei|hen : 1. sich etw., jmdn. bei jmdm. leihen: ich habe [mir] ein Buch [bei, von ihrem Freund] ausgeliehen. 2. jmdm. etw., jmdn. leihen, borgen; etw.
verleihen: ich habe ihm/an ihn ein Buch ausgeliehen.

ver|lei|hen [mhd. verlihen, ahd. farlihan]: 1. [gegen Gebühr] vorübergehend einem anderen überlassen, zur Verfügung stellen: Boote, Fahrräder, Videokassetten verleihen; ich verleihe meine Bücher nicht gerne; die Bank verleiht Geld an ihre Kunden. 2. (zur Auszeichnung) überreichen: jmdm. einen Orden, Titel, Preis v. 3. (geh.) geben: seinen Worten Nachdruck v.; die Wut verlieh ihr neue Kräfte.

© Duden - Deutsches Universalwörterbuch 2001_

Gruß Fritz

vielen Dank für diese ausführliches und hilfreiche Antwort.

Ajo