Unterschied zwischen Zwangsvollstreckung und eine Insolvenz?

Leider bin ich durch meine Krebserkrankung meinen Job los geworden. Durch die Chemotherapie bin ich nun schwer beschädigt und konnte meine Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen.

Ich soll nun zur Schuldnerberatung gehen,eine Freundin hat mir erzählt das die Schuldnerberatung sehr viel Zeit in Anspruch nimmt. Wenn man Schuldnerberatung über die Behörde der Stadt in Anspruch nimmt.

Bis man überhaupt ein Termin bekommt und die ganze Prozedur durchgezogene ist geht mindestens ein Jahr drauf oder länger drauf. Eine andere Freundin hat das über einen Anwalt getätigt soll anscheinend schneller gehen . Aber sogar das hat mindestens sechs Monate gedauert bis der Anwalt alle Gläubiger angeschrieben hat.

Was passiert dann? Dauert das nicht zu lange? So das die Gläubiger zum Gericht gehen und das ganze titulieren lassen? Mein Konto ist schon auf p Konto umgestellt.

Gibt es Unterschiede zwischen einer Zwangsvollstreckung und einer Insolvenz? Danke für diejenigen die mir weiterhelfen können.

Wikipedia sagt:

Insolvenz
Situation eines Schuldners, der seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen kann.
Eine Insolvenz (lateinisch insolventia, zu solvere ‚zahlen‘) bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit („Illiquidität“ oder mangelnde Liquidität) oder drohende Zahlungsunfähigkeit, die aus Überschuldung abgeleitet werden kann.

und

Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels befasst (Beitreibung). Zwangsvollstreckung ist damit die mit den Machtmitteln des Staates (Hoheitsakt) erzwungene Rechtsdurchsetzung zur Befriedigung eines Anspruches.

Das sind nur zwei Auszüge aus den Wikipediatexten, ausführlich kannst du es dann bei Wikipedia direkt lesen.

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Zwangsvollstreckung heißt, dass ein oder mehrere Gläubiger finanzielle Ansprüche gegen dich haben, die sie gerichtlich durchsetzen

Privatinsolvenz solltest du hier nachlesen - das geht nicht in Kurzform. Bitte komplett bis zum Schluss lesen!

https://www.finanztip.de/verbraucherinsolvenz/

Du solltest möglichst schnell zu einer professionellen Schuldnerberatung gehen

https://schuldnerberatungsatlas.destatis.de/

und dir helfen lassen! Gemeinsam werdet ihr einen Weg finden …

Ach ja eine Zwangsvollstreckung in eine Insolvenz hinein ist trotzdem unter bestimmten Voraussetzungen möglich https://www.privatinsolvenz.net/zwangsvollstreckung-insolvenzverfahren/

Prinzipiell ist das hier auch eine gute Seite, wenn man sich für eine Privatinsolvenz entscheidet (will gut überlegt sein) https://www.privatinsolvenz.net

Gruß h

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Mal so ganz vereinfacht für den ersten Laieneinstieg:

Wenn Du eine oder mehrere Forderungen nicht mehr begleichen kannst, kann der/können die Gläubiger in die Zwangsvollstreckung als Einzelvollstreckung gehen. D.h. er/sie kann/können Dir den Gerichtsvollzieher vorbeischicken, Kontoguthaben und Einkünfte pfänden oder dein Haus versteigern lassen, … Wenn auch so nichts zu holen ist, kommt es auf Antrag eines Gläubigers regelmäßig zur Eidesstattlichen Versicherung (Offenbarungseid), mit der Du dann erklärst, dass nichts mehr zu holen ist, weil nichts mehr Verwertbares vorhanden ist. Trotzdem laufen aber weitere Forderungen durch Verzugszinsen, Mahngebühren, … auf und jeder Gläubiger wird weiterhin sein Glück bei Dir versuchen. Die ganzen Schulden können bis zu 30 Jahren bei Dir eingefordert werden.

Stellst Du nun einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens geht die Sache in die Gesamtvollstreckung über und übernimmt ein Insolvenzverwalter/Treuhänder die Verteilung von dem, was ggf. bei Dir unter Berücksichtigung von dem, was Du zum eigenen Lebensunterhalts brauchst, noch zu verteilen ist, nach bestimmten Regeln. Wenn Du brav mitspielst, wird am Ende der Wohlverhaltensphase die Restschuldbefreiung erteilt. D.h. was bis dahin nicht getilgt werden konnte, wird Dir erlassen. Aber Achtung: Es gibt Ausnahmen, z.B. Unterhaltsschulden, Forderungen aufgrund vorsätzlicher unerlaubter Handlungen (Schadenersatz), Bußgelder, Geldstrafen, Steuerschulden, wenn diese im Zusammenhang mit einer Steuerstraftat stehen, …! D.h. diese müssen dann trotzdem weiter bedient werden.

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