Hallo Experten,
nachdem meine Mutter zur Zeit miterlebt, wie das Alter und dessen Nebeneffekte eine Bekannte beschäftigen interessiert sie sich dafür diese Situation für sich zu vermeiden…
Sie hat deswegen schon eine Patientenverfügung aufgesetzt.
Wenn ich das nun richtig verstehe ist die dazu da, dass die authorisierten Personen die Entscheidungen treffen zu welchen Medizinischen Mitteln gegriffen wird oder was nicht angewendet wird - sollte sie selbst nicht mehr entscheiden können…
Nicht so klar gestaltet sich für mich die Betreuungsverfügung, die sie jetzt auch noch aufsetzen will…
Was genau verbirgt sich dahinter? Die Verwaltung der Betreuung oder der Betreuungsauftrag an sich?
Also: Müsste ich im Falle der Notwendigen Betreuung selbst betreuen oder bin ich damit beauftragt jemanden zu suchen und engagieren bzw die Einweisung in ein Pflegeheim einzuleiten?
Vielen Dank schon mal für die Beseitigung meiner Unklarheiten.
Grüße
Munich