Unterschiede KFZ Versicherun Fahrerkreis. Was bei Notfällen? Wer darf einmalig mein KFZ fahren?

Hallo.
Mich würde interessieren, wie ein evtl. Schaden behandelt wird, wenn im Antrag der Punkt „Fahrerkreis“ nicht
korrekt angegeben wurde.

Beispiel:
Ich habe Vollkasko mich und meine Partnerin (über 25J) eingetragen. Sonst keinen Fahrer.
Was, wenn nun ein Notfall vorliegt, wo uns eine dritte Person z.B. ins Krankenhaus, Arzt, angetrunken von einer Feier mit meinem Auto fährt und einen verschuldeten Unfall verursacht?

Hier geben mir die einzelnen Versicherungen nur die Info
-Nur wer eingetragen ist darf fahren
-Sie können 4 Wochen im Jahr eine dritte Person melden. Jedoch vor Fahrtantritt!
Aber: Wie weiß ich, wann ein Notfall vorliegt??? Also blödsinn diese Regelung
-Bis 24J, mit Selbstbeteilung, über 24J. nur 3-4x pro Jahr jedoch nicht regelmäßig dürfen dritte (ohne Meldung) mein Fahrzeug fahren

Gibt es hier keine klare eindeutige gesetzl. Regelung in Notfällen?
Es kommt doch oft vor, dass man selbst nicht nach Hause fahren kann oder nicht zum Arzt.

Wer kennt sich hier aus?
Danke!!!

Bei einem Notfall ruft man den Rettungsdienst an und setzt sich nicht unter Alkoholeinfluss ans Steuer. Allein deshalb dürfte dein Beispiel hinken.

Nein, ist sie nicht. Es geht darum, dass jemand vielleicht dein Auto für den Urlaub oder aus einem sonstigen Grund ausleiht, oder z. B. dir die Fahrerlaubnis entzogen wurde und du deshalb einen „Chauffeur“ brauchst … Notfall, wie ich schon gesagt habe: 112!

Wenn es kein Notfall ist, nimmt man ein Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel. Notfall: 112!

Also diese Antworten sind nicht ok! Haben wohl die Frage nicht verstanden!

-Wenn ich z.B. ein Bein in Gips habe, rufe ich sicher nicht den Krankenwagen oder taxi! Da frage ich meine Eltern oder den Nachbarn!
-Wenn ich nach einer Feier was getrunken habe, und mein Nachbar würde nüchtern mein Auto heimfahren, nützt auch kein Taxi!

Warum denn kein Taxi?

Das kannst du gerne machen, die können dich auch gerne mit IHREM Auto fahren. So ein Gipsbein ist auch nicht für 2 Tage. Wenn man weiß, man hat ein Gipsbein, hat man die Möglichkeit, sich zu überlegen, wer Fahrdienste mit dem eigenen Auto übernehmen kann, und diese Person der Versicherung melden.

Wenn du weißt, du willst trinken, dann lässt du das Auto zu Hause stehen und fährst mit anderen Verkehrsmitteln hin. So einfach ist das.

Noch einfacher ist: du geizt nicht, indem du nur zwei Fahrer angibst, um geringere Versicherungsbeiträge zu zahlen, und suchst dann Hintertüren, wie du die Versicherung bescheißt, indem du Notfälle vorschiebst, die keine sind. Zahl einfach die normalen Versicherungsbeiträge, und dann kannst du die ganze Welt dein Auto fahren lassen. So groß ist die Ersparnis nun auch wieder nicht!

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Da gibt es keine gesetzliche, sondern zunächst nur eine vertragliche Regelung. Die Versicherungen sind dabei unterschiedlich kulant. Notfalls muss ein Gericht entscheiden, ob die Versicherungsweigerung/-strafe für den nicht registrierten Fahrer rechtskonform ist.
Mehr zum Thema unter:
https://www.test.de/Auto-verleihen-Wenn-der-Fahrer-bei-der-Autoversicherung-nicht-eingetragen-ist-5295104-0/

hi,

meldest du einen weiteren Fahrer an.

wenn du soetwas vor hast, dann ist der vorn dir ausgewählte Tarif eben nicht geeignet.

Es zwingt dich ja niemand, die Personen auf 2 zu begrenzen. Es ist ja mehr so, dass du vorschlägst ‚es fahren nur 2, macht es dafür mal billiger‘

Und da kommen wir auch zum Punkt: es wird sehr genau definiert sein, was in so einem Fall passiert. Üblich würde ich hier eine Vertragsstrafe sehen.

du definierst Notfall sehr frei und großzügig.

Faustregel: wenn du dabei noch an deine KFZ-Versicherung denkst, ist es in aller Regel kein Notfall.

Du verletzt dich schwer und es gibt kein Telefon. wäre wohl ein Notfall.
Du verletzt sich leicht, es besteht keine Eile, man könnte auch laufen (auch wenn es beschwerlich wäre und man es wirklich nicht will)… eher kein Notfall.

Sich betrunken heimfahren lassen… echt? :wink:

Sowas wird nachträglich geklärt.

grüße
lipi

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Mensch, das kann doch unter Umständen nicht angesagt sein. Wenn der Fahrer unterwegs krank wird und Fieber bekommt, oder irgendwas. Da holt man doch nicht den Rettungsdienst! Aber fahren kann man so auch nicht.

Klar, wenn man gerade mitten auf der Autobahn ist. - Dann steuert man den nächsten Parkplatz an und guckt weiter. Wenn da eine Straßenbahn fährt, kann man die ja nehmen.*)

Und im Übrigen ging es darum, dass man sich gerade nicht unter Alkoholeinfluss ans Steuer setzen will.

. * Anmerkung: Das ist nicht ernst gemeint

Du hast ja eine blühende Phantasie!

Mit 42 Grad Fieber würde ich auch nicht mehr Auto fahren. Mit 39 bin ich schon mal gefahren, und ich hab’s sogar überlebt! Wie oft fährst du denn so mit Nichtfamilienangehörigen im Wagen und bekommst so plötzlich Fieber, dass du nicht mehr in der Lage bist, Auto zu fahren? Und von diesen unzähligen Malen: wie oft genau ist es vorgekommen, dass der nicht der Versicherung gemeldete Fahrer auch noch einen Schaden verursacht hat, den du der Versicherung melden wolltest/musstest?

Und im Übrigen habe ich für genau jenen Fall vorgeschlagen

Das hätte ich jetzt auf das ganze Posting bezogen …

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Nein. Wir leben in einem Staat, der den Unternehmen und Bürgern keine Vertragsklauseln vorschreibt.
Du findest die Bestimmungen, die für dich gelten, in den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung.

Deine Beispiele „betrunken nach Hause fahren lassen“ oder „Arztbesuch“ fallen ganz sicher nicht unter den Begriff „Notfall“.

In der Regel wird man, wenn eine nicht angegebene Person den Wagen fährt und das dann auffällt, eine volle Jahresprämie Vertragsstrafe bezahlen müssen und die zuvor eingesparte Differenz zum Mehrfahrertarif erstatten müssen.

Eine Ausnahmeregelung könnte z.B. so aussehen:

„Dies gilt nicht, wenn der Schadenfall auf der Probefahrt
eines Kfz-Betriebs oder Kaufinteressenten oder auf
einer Fahrt wegen eines akuten Notfalls eintritt. Ein
akuter Notfall liegt vor, wenn aus unverschuldeten gesundheitlichen
Gründen eine Fahrt nicht vertretbar ist,
zur Abwendung der Gefahren für die Allgemeinheit, zur
Hilfeleistung von verletzten Personen oder zum Schutz
des versicherten Gegenstandes.“

EIN Geisterfahrer? Nein, mir kommen hier ja gleich HUNDERTE entgegen.

Du hast ein sehr merkwürdiges Verständnis von „Notfall“.

Ein Notfall liegt vor, wenn ich auf der Heimfahrt einen Wadenkrampf im rechten Bein bekomme und die nächsten zwei Stunden den Mitfahrer fahren lasse, bis ich mir sicher bin, dass ich mein Bein wieder voll unter Kontrolle habe.

Ein Notfall liegt vor, wenn du einen Herzinfarkt erleidest und der Disponent beim Notruf 112 dir sagt: „Sorry, wir haben kein Fahrzeug frei, Mittagspause bis 14 Uhr. Das nächste Krankenhaus befindet sich ja nur 12km entfernt, viel Glück!“

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Mit dem Fieber war nur eine Möglichkeit. Es gibt noch andere Fälle, in denen man vielleicht nicht mehr gut reagieren kann.

Außerdem kann es auch ein Familienangehöriger sein, wenn der nicht als Fahrer bei der Versicherung eingetragen ist.

Das ist ja eigentlich unerheblich, da es wirklich extrem selten vorkommen wird, dass der Fahrer vor der Fahrt weiß, dass er einen Schaden verursachen wird. Rechnen damit muss man also immer.