Hallo.
Mich würde interessieren, wie ein evtl. Schaden behandelt wird, wenn im Antrag der Punkt „Fahrerkreis“ nicht
korrekt angegeben wurde.
Beispiel:
Ich habe Vollkasko mich und meine Partnerin (über 25J) eingetragen. Sonst keinen Fahrer.
Was, wenn nun ein Notfall vorliegt, wo uns eine dritte Person z.B. ins Krankenhaus, Arzt, angetrunken von einer Feier mit meinem Auto fährt und einen verschuldeten Unfall verursacht?
Hier geben mir die einzelnen Versicherungen nur die Info
-Nur wer eingetragen ist darf fahren
-Sie können 4 Wochen im Jahr eine dritte Person melden. Jedoch vor Fahrtantritt!
Aber: Wie weiß ich, wann ein Notfall vorliegt??? Also blödsinn diese Regelung
-Bis 24J, mit Selbstbeteilung, über 24J. nur 3-4x pro Jahr jedoch nicht regelmäßig dürfen dritte (ohne Meldung) mein Fahrzeug fahren
Gibt es hier keine klare eindeutige gesetzl. Regelung in Notfällen?
Es kommt doch oft vor, dass man selbst nicht nach Hause fahren kann oder nicht zum Arzt.
Wer kennt sich hier aus?
Danke!!!