Was sind die Unterschiede zwischen Verfassungsgrundsätzen und den Grundrechten?
Gibt es ein`?
Was sind die Unterschiede zwischen Verfassungsgrundsätzen und
den Grundrechten?
Gibt es ein`?
Tut mir leid aber das weiß ich auch nicht, vermutlich nicht
Hallo gravityneo,
demokratische GrundWerte, GrundSätze (GrundRegeln) - wie auch VerfassungsGrundsätze - sind (meiner Meinung nach) alles das Gleiche:
der Haupt-BestandTeil der (deutschen) Verfassung sind die (deutschen) GrundGesetze, GrundRechte, GrundWerte; mit ein-bezogen in Artikel 19 GG (wenn ich richtig erinnere) die (eigentlich nur als AbsichtsErklärung verfassten) MenschenRechte, hier-durch (wenigstens für deutsche Verfassung) doch ´wieder´ verbindlich.
Bestimmte, allgemeine Verfassungs-Präambeln (die einzelnen deutschen BundesLänder, neben der gesamt-deutschen Verfassung, haben noch mal eigene Verfassungen, so-weit ich dies bisher verstehen durfte/konnte) - einige allgemeine Formulierungen - können (weit-gehend) ebenfalls als GrundSätze bezeichnet werden.
Aber eben nur weit-gehend, weil sonst durch einen solcher-Art un-genauen Wort- und Formulierungs-Gebrauch nicht unterschieden würde zwischen GrundRegeln, GrundSätzen, GrundRechten und den Verfassungs-Präambeln.
Wenn ich zu un-klar formuliert habe oder noch nicht richtig klar werden konnte, gerne noch-mal nach-fragen.
Gruß