Hallo zusammen,
ich bin gerade bei einem Ticketverkäufer (nicht Veranstalter) auf folgendes gestoßen:
In der Eventbeschreibung auf der Webseite steht:
Während des gesamten Aufenthaltes (auch im Saal während der Show) ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske oder FFP2) erforderlich.
In der Buchungsbestätigung/ Rechnung (gegen Vorlage dieser erhält man am Veranstaltungstag erst die eigentlichen Karten) steht:
Wir weisen Sie darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Hygienevorschriften eine Maskenpflicht bis zur Einnahme des Sitzplatzes vorgeschrieben ist.
Stimmen wird ersteres und der Veranstalter wird das sicher auch so durchsetzen, aber könnte man sich darauf berufen, dann man zu anderen Konditionen gebucht hat und ggf. Schadensersatz gegen den Ticketverkäufer geltend machen, wenn der Veranstalter einen deswegen des Saales verweist?
Klaus