Unterschiedliche Beträge bei der Mütterrente?

Hallo zuammen,

kann mir jemand erklären, wie die DRV die „neue Mütterrente“ berechnet?
Bisher bekam man pro (vor 1992 geborenem) Kind einen Entgeltpunkt für die Kindererziehungszeit. Vom 01.07.2014 sollen es zwei Entgeltpunkte sein.
Wieviel ist ein Entgeltpunkt in Euro wert?
Ist das der jeweilige Rentenwert (jetzt 28,61 Euro), der der Berechnung zugrunde gelegt wird? Oder hat das überhaupt nichts miteinander zu tun?

Ich frage deshalb, weil ich in letzter Zeit total unterschiedliche Beträge auf Rentenbescheiden gelesen habe. So hat z.B. die eine Mutter von 4 Kindern monatlich 93 Euro, und eine andere mit ebenfalls 4 Kindern, 116 Euro Rente für Zeiten der Kindererziehung.

Natürlich kann jeder die DRV anschreiben, und sich von dort die Erklärung liefern lassen. Nur denke ich, dass die Antworten lange auf sich warten lassen werden, weil der Frage-Aufwand momentan dort sehr groß sein dürfte.

Danke schon mal für erklärende Antworten,
Grüßle, Sally

Hallo!

Doch, diese 28,61 (im Westen) sind der eine zusätzliche Entgeltpunkt.
Eine Altersrentnerin bekommt je Kind diese 28,61 zusätzlich zu der schon laufenden Rente ausgezahlt.
Natürlich wird Kranken- und Pflegekassenbeitrag davon noch abgezogen.

MfG
duck313

Hallo duck,

Doch, diese 28,61 (im Westen) sind der eine zusätzliche Entgeltpunkt.

hmm, dann müsste doch theoretisch jede Mutter gleich viel Geld pro Kind bekommen. Hast du vielleicht eine Erklärung, woher die unterschiedlichen Beträge kommen könnten?

Natürlich wird Kranken- und Pflegekassenbeitrag davon noch abgezogen.

Klar. Der Einfachheit halber rechne ich jetzt mal nur mit den Brutto-Renten, weil es in den jeweiligen Rentenbescheiden so angegeben ist. Die Abzüge werden auf den Bescheiden ja immer von der Gesamt-Rente gerechnet angegeben.

Grüßle,
Sally

Hallo zuammen,

Hallo alleine,

Ist das der jeweilige Rentenwert (jetzt 28,61 Euro), der der
Berechnung zugrunde gelegt wird? Oder hat das überhaupt nichts
miteinander zu tun?

Ich frage deshalb, weil ich in letzter Zeit total
unterschiedliche Beträge auf Rentenbescheiden gelesen habe. So
hat z.B. die eine Mutter von 4 Kindern monatlich 93 Euro, und
eine andere mit ebenfalls 4 Kindern, 116 Euro Rente für Zeiten
der Kindererziehung.

auch wenn es blöde klingen mag … die Bescheide stammen aus den selben Jahren? Der aktuelle Rentenwert wird grundsätzlich ja jedes Jahr zum 1. Juli geändert.

Beide Beträge erscheinen mir nicht stimmig, auch das eine ggf. mit dem aktuellen Rentenwert-West, die andere mit dem aktuellen Rentenwert-Ost (25,74 Euro) berechnet wurde, haut nicht hin.

Von daher bräuchte man mehr Auskünfte:

  • Sind tatsächlich nur Kindererziehungszeiten vorhanden und wurde durch freiwillige Beiträge aufgestockt, um die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren zu erfüllen?
  • Wurde während der Kindererziehungszeit eine Beschäftigung ausgeübt?
  • Werden z.B. Unfallrenten angerechnet?

Um eine genaue Auskunft treffen zu können, müsste man beide Rentenbescheid komplett vorliegen haben. Nur dann ist es möglich, den Unterschied zu erklären.

Danke schon mal für erklärende Antworten,
Grüßle, Sally

Gerne … auch wenn’s wahrscheinlich nicht viel weitergeholfen hat …

Servus,
Robert

Um eine genaue Auskunft treffen zu können, müsste man beide
Rentenbescheid komplett vorliegen haben. Nur dann ist es
möglich, den Unterschied zu erklären.

Hallo,

nur eine Vermutung bzw. Gedanke:

Die KEZ werden ja ab Geburt ermittelt, d.h. eine Zeit lang läuft da noch die Anrechnungszeit wegen Mutterschutz mit.

Beitragszeit zzgl. Anrechnungszeit ergibt ja eine beitragsgeminderte Zeit, welche ja durch Gesamtleistungs-und-Vergleichsbewertungs-Gedöns unter Umständen eine Aufwertung erfährt.

Oder die doppelte oder dreifache KiBÜZ ist schuld…

Aber ob das so ist weiß ich nicht genau, ist ja schon sechs Jahre her =)

LG
S_E

Hallo,

kann mir jemand erklären, wie die DRV die „neue Mütterrente“ berechnet?

Ich gehe mal davon aus, dass die sich an das Gesetz halten. Fehler kann es natürlich immer geben.

Bisher bekam man pro (vor 1992 geborenem) Kind einen Entgeltpunkt für die Kindererziehungszeit. Vom 01.07.2014 sollen es zwei Entgeltpunkte sein.
Wieviel ist ein Entgeltpunkt in Euro wert?
Ist das der jeweilige Rentenwert (jetzt 28,61 Euro), der der Berechnung zugrunde gelegt wird? Oder hat das überhaupt nichts miteinander zu tun?

Doch.

Ich frage deshalb, weil ich in letzter Zeit total unterschiedliche Beträge auf Rentenbescheiden gelesen habe. So hat z.B. die eine Mutter von 4 Kindern monatlich 93 Euro, und eine andere mit ebenfalls 4 Kindern, 116 Euro Rente für Zeiten der Kindererziehung.

Insgesamt oder ist das jetzt die Erhöhung? Brutto? Netto? Da wird jetzt auch nicht noch irgendwie die allgemeine Erhöhung und eine eventuelle Witwenrente in einen Topf geworfen? Und alle Kinder sind vor 1992 geboren? (Ja, bei Frauen, die gegenwärtig in Rente sind, ist das wahrscheinlich). Wann sind die Frauen jeweils in Rente gegangen. Wieviel haben die während der Kindererziehungszeit verdient?
Man kann sich auf deren Internetseiten enventuell zu den benötigten Informationen durchhangeln: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servle…
Ist jetzt nicht topaktuell, zeigt aber, dass es neben den Entgeltpunkten für die Kindererziehungszeiten noch weitere rentenerhöhende Umstände geben kann, aber auch solche, durch die die Erhöhung bei dem einen niedriger als bei dem anderen ausfällt. Das wird man letztlich nur anhand der konkreten Rentenbescheide nachvollziehen können.

Grüße

Hallo duck,

Doch, diese 28,61 (im Westen) sind der eine zusätzliche Entgeltpunkt.

hmm, dann müsste doch theoretisch jede Mutter gleich viel Geld
pro Kind bekommen. Hast du vielleicht eine Erklärung, woher
die unterschiedlichen Beträge kommen könnten?

.Hallo @Sally,
Theorie und Praxis sind doch recht unterschiedlich.
Bleiben wir mal beim bis zum 30.6.2014 geltenden Recht.
Allgemein ist bekannt, das es für vor dem 1.1.1992 geborene Kinder 1 Erziehungsjahr, danach 3 Erziehungsjahre gibt. Landläufig wird ein Erziehungsjahr als 1 Entgeltpunkt angesehen.
Dem ist aber nicht so,
Für jeden Kalendermonat Kindererziehungszeit gibt es 0,0833 Entgeltpunkte, also maximal 0,9996 Entgeltpunkte. Aber lassen wir mal diese Rundungsdifferenz außer Betracht.
Wenn in den 12 bzw. 36 Kalendermonaten für die Mutter weitere eigene Entgeltpunkte, z.B. weil sie erwerbstätig war, zu berücksichtigen sind erfolgt in den Monaten des Zusammentreffens eine Höchstbegrenzung auf die für dieses Kalenderjahr geltende Beitragsbemessungsgrenze bzw. auf 1/12 monatlich.
Hier kann es passieren –und es passiert häufig- das der Wert der Kindererziehungszeit den Maximalwert von 0,9996 nicht mehr erreicht.
Dies kann bei Mutter A anders sein als bei Mutter B, da die Erwerbsbiographie der Betroffenen unterschiedlich verläuft.
Schon allein aus diesem Grund können und sind die Entgeltpunkte für Kindererziehung nicht vergleichbar. Eine wesentliche Differenzierung kann auch entstehen wenn die Mutter A eine abschlagsfreie Rente bezieht, die Mutter B aber eine Rente mit Abschlag (z.B. 10,8%).
Vom Abschlag sind auch die Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten betroffen.
Natürlich gibt es auch noch weitere Konstellationen die den Maximalwert für Kindererziehungszeiten beeinflussen können.

Bei den Veränderungen zum 1.7.2014 kommt es auf den Rentenbeginn an.
Für Neurentner ab 1.7.2014 wird das zweite Jahr als Kindererziehungzeit berücksichtigt. Wie schon bisher kommt es dann ggf. zu den gleichen Sachverhalten wie bisher, wobei die Wahrscheinlichkeit, daß die Frau wieder erwerbstätig ist, höher ist.

Bei den Altrenterinnen mit Rentenbeginn vor dem 1.7.2014 gilt das bisher Geschriebene nicht
Diese Altrentner erhalten kein zweites Erziehungsjahr. Damit werden Berechnungen, ob diese Jahr mit anderen Zeiten zusammentrifft, ob die Rente einen Abschlag enthält usw., entbehrlich.
Die Altrenter erhalten schlicht und einfach einen Zuschlag von 1,0000 Entgeltpunkte zu ihrer Rente.
Das war es dann.

Gruß von TrixiMaus

1 Like

Guten Morgen zusammen,

vielen Dank für alle Antworten!

Meinen Denkfehler hab ich wahrscheinlich gefunden:
Auf den jeweiligen Rentenbescheiden habe ich mich durch folgenden Satz verwirren lassen:

„Aus persönlichen Entgeltpunkten für Zeiten der Kindererziehung erhalten Sie ab 01.07.2014 monatlich 93,80 Euro (116,06 Euro) Rente.“

Das ist ja lediglich der Betrag, den diese beiden 4-Kinder-Mütter bisher an Rente für Erziehungszeiten erhalten.

Für die neue Mütterrente ab 1. Juli 2014 müssten dann alle Mütter für ihre nach 1992 geborenen Kinder 28,61 Euro (brutto) zusätzlich pro Kind erhalten.

Grüßle, Sally