Auf der Einfahrt eines Parkplatzes standen zwei Schilder. Von oben nach unten: Absolutes Halteverbot, auf dem gesamten Parkplatz; ab 30.04. 4-16 Uhr, Wochenmarkt
Ein paar Meter weiter, schlecht sichtbar folgendes Schild. Von oben nach unten: Absolutes Halteverbot, auf dem gesamten Parkplatz; Mi+Sa 0-16 Uhr, Wochenmarkt
Das Auto wurde am 27.04. abgeschleppt. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber ist diese Beschilderung rechtmäßig? Habe nur auf die Schilder an der Einfahrt geachtet.