Guten Tag,
Vorerst: Verzeihen Sie bitte, dass sich manches seltsam anhört, aber einem Laien Jura näher zu bringen ist durchaus kompliziert.
Eine Unterschlagung ist sozusagen ein Diebststahl ohne eine Wegnahme. Am besten vergleichbar mit dem allbekannten Beispiel der Fundunterschlagung: Finde ich eine Geldbörse und behalte sie: Unterschlagung; Nehme ich eine Geldbörse jemandem aus der Jacke: Diebstahl.
Zurück zum Thema:
Die Polizisten haben theoretisch Recht, praktisch aber auch Unrecht: Wenn sie wenige Minuten später (und auch noch nachts) angehalten wurden, hatten Sie keine Chance den Helm irgendwo abzugeben oder zu melden. Allerdings beschäftigt mich, dass der Helm in der Nähe einer Baustelle lag. Das lässt natürlich den Schluss zu, dass Sie genau wussten, wo er hingehört, es Ihnen aber egal war.
Nundenn, Ihnen bleibt nichts weiter übrig, als die Ermittlungen der Beamten abzuwarten. Allerdings möchte ich Sie etwas beruhigen. Nach kurzer Preisrecherche bin ich der Auffassung, dass es sich hier, wenn überhaupt, um eine Unterschlagung geringwertiger Sachen handelt: §248a StGB. Dies ist ein Antragsdelikt, benötigt demnach einen Strafantrag vom Geschädigten. Im Zweifelsfall ist dies die Firma, die die Baustelle betreibt. Ein kurzes, klärendes Gespräch sollte in diesem Fall ausreichen, um einen Strafantrag abzuwenden.
Nicht jede Kleinigkeit muss vor Gericht ausgetragen werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen. Falls noch Fragen bestehen, bin ich natürlich gerne für Sie da.