Unterschlagung ?

hallo,
ich habe gestern mit einem kumpel einen Bauhelm gefunden. Diesen haben wir aus Spaß mitgenommen. Wenige Minuten später wurden wir von Polizisten angehalten. Diese haben den Bauhelm konfistiert und uns gesagt, dass sie sich erkundigen wollen, ob dieser Bauhelm geklaut wurde oder vermisst wird. Die Polizisten sagten, dass es sich eventuell um Unterschlagung handle, und das wir den Helm hätten sofort abgeben müssen. Was sagt ihr dazu? Was könnte vielleicht auf uns zukommen?

PS: Wir haben den Helm um 23.00 gefunden. Er lag in der Nähe einer Baustelle.

Das Strafrecht ist so komplex, da kenne ich mich nicht genau aus, gibt hier bestimmt andere, die davon mehr Ahnung haben. Sorry, dass ich da nicht weiter helfen kann.

LG

Hallo jonim256,
wenn der helm auf der Baustelle lag (im eingezäunten Gebiet) wäre es Diebstahl. Hat jemand anderes den Helm außerhalb der Baustelle gebracht und du hebst ihn auf, wäre es Hehlerei. So weit ich weiß.
Unterschlagung kenne ich nur im Zusammenhang mit Geld, aber nicht mit Gegenständen.
Da ich aber kein Experte darin bin solltest du dich auf jedenfall von einenm Rechtsanwalt beraten lassen!!!

Guten Tag,

Vorerst: Verzeihen Sie bitte, dass sich manches seltsam anhört, aber einem Laien Jura näher zu bringen ist durchaus kompliziert.
Eine Unterschlagung ist sozusagen ein Diebststahl ohne eine Wegnahme. Am besten vergleichbar mit dem allbekannten Beispiel der Fundunterschlagung: Finde ich eine Geldbörse und behalte sie: Unterschlagung; Nehme ich eine Geldbörse jemandem aus der Jacke: Diebstahl.
Zurück zum Thema:
Die Polizisten haben theoretisch Recht, praktisch aber auch Unrecht: Wenn sie wenige Minuten später (und auch noch nachts) angehalten wurden, hatten Sie keine Chance den Helm irgendwo abzugeben oder zu melden. Allerdings beschäftigt mich, dass der Helm in der Nähe einer Baustelle lag. Das lässt natürlich den Schluss zu, dass Sie genau wussten, wo er hingehört, es Ihnen aber egal war.

Nundenn, Ihnen bleibt nichts weiter übrig, als die Ermittlungen der Beamten abzuwarten. Allerdings möchte ich Sie etwas beruhigen. Nach kurzer Preisrecherche bin ich der Auffassung, dass es sich hier, wenn überhaupt, um eine Unterschlagung geringwertiger Sachen handelt: §248a StGB. Dies ist ein Antragsdelikt, benötigt demnach einen Strafantrag vom Geschädigten. Im Zweifelsfall ist dies die Firma, die die Baustelle betreibt. Ein kurzes, klärendes Gespräch sollte in diesem Fall ausreichen, um einen Strafantrag abzuwenden.

Nicht jede Kleinigkeit muss vor Gericht ausgetragen werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen. Falls noch Fragen bestehen, bin ich natürlich gerne für Sie da.

Kann ich leider nichts sagen bedauere

Hallo,
tatsächlich habt ihr den (Straf-)Tatbestand der Fundunterschlagung erfüllt. Allerdings glaube ich nicht, dass wegen eines Helmes allein viel passieren wird.
Zur Not hilft immer noch: „Den wollten wir gleich morgen früh/am morgen danach auf der Baustelle/ der Polizei/ dem Fundbüro abgeben!“
Gruß
Hans

Ich denke es hängt davon ab, ob der Helm rechtswidrig mitgenommen wurde. Dann könnte es Diebstahl oder Unterschlagung sein.
Das hängt aber stark von der konkreten Situation ab, diese hier zu erörtern wäre dann aber m.E. schon konkrete Rechtsberatung.

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Hallo jonim,
dass die Polizei den Helm konfeziert hat ist schon mal Rechtens. Die Beschlagnahme dient der Sicherstellung des Gegenstandes und als Beweisstück.
Geklaut oder Vermisst? Das ist irgentwie Unsinnig, da ein geklauter Gegenstand immer auch irgendwann vermisst wird.
Eine Unterschlagung ist etwas anderes. Unterschlagung ist eine Straftat, welche man begeht, wenn man durch Betrug bzw. Veruntreuung begeht. In diesem Fall ist es wenn überhaupt ein Diebstahl.
Wobei zu berücksichtigen ist welchen (Zeit-)Wert der Gegenstand zum Zeitpunkt der Tat hatte. Höhstwahrscheinlich wird das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt, wegen Geringfügigkeit.
Zudem kommt es darauf an wo der helm gefunden wurde (auf dem Baustellenbereich ODER im öffentlichen Bereich). Ist er auf dem Baustellenbereich aufgenommen und aus diesem auch von dort entfernt worden, liegt Diebstahl vor. Ist der Helm NICHT auf der vorschriftsmässig eingrenzten Baustelle gefunden worden, ist es eine Fundsache. Dann würde eventl. Unterschlagung einer Fundsache in Betracht kommen. Allerdings ist auch hier der Wert zu gering und somit liegt „kein allgemeines Intresse“ einer Strafverfolgung vor. Zudem kann man sich darauf berufen, dass man den Helm am nächsten Tag zurück bringen wollte.