Unterschlagung Geringfügigkeit?

Hallo kurze, grobe Zusammenfassung:

  • vor zwei Jahren einem Freund ein Haushaltsgerät im Wert von 70€ geliehen
  • Freund hat es an einen Bekannten weitergegeben
  • Adresse des Bekannten ausfindig gemacht.
  • diesen mehrfach angeschrieben, er ist dem Versprechen das Haushaltsgerät zurück zu schicken wiederholt nicht nachgekommen.

Eigentlich „vergesse“ ich sowas ganz schnell, da er mir aber extrem unfreundlich und bestimmend gegenüber Auftritt („er hätte besseres zu tun als es mir zurück zu geben“, etc.) habe ich mich jetzt dazu entschieden Anzeige wegen Unterschlagung (Paragraf 246 StGB) zu erstatten.

Frage: welchen Betrag sieht die Polizei als „geringfügig“ an und kann es evtl. aufgrund dessen eingestellt werden und ich schaue ins Leere?

Vielen dank für die Antwort!

Hallo, Aviator,

laut OLG Hamm liegt die Wertgrenze bei 50€. Mehr erfährt man, wenn die Frage:„geringfügige Unterschlagung nach § 246 StGB“ zur Suche im Internet eingegen wird. Bei einem Wert von 70€ ist also eine Strafverfolgung gegeben. Der Bekannte, dem das Gerät geliehen wurde, muss es wieder besorgen.
Bei einer Strafverfolgung dürfte die Bekanntschaft „flöten“ gehen. Die Frage ist, ob bei ihm was zu holen ist?
Alles Gute- Schaddie