Hallo kurze, grobe Zusammenfassung:
- vor zwei Jahren einem Freund ein Haushaltsgerät im Wert von 70€ geliehen
- Freund hat es an einen Bekannten weitergegeben
- Adresse des Bekannten ausfindig gemacht.
- diesen mehrfach angeschrieben, er ist dem Versprechen das Haushaltsgerät zurück zu schicken wiederholt nicht nachgekommen.
Eigentlich „vergesse“ ich sowas ganz schnell, da er mir aber extrem unfreundlich und bestimmend gegenüber Auftritt („er hätte besseres zu tun als es mir zurück zu geben“, etc.) habe ich mich jetzt dazu entschieden Anzeige wegen Unterschlagung (Paragraf 246 StGB) zu erstatten.
Frage: welchen Betrag sieht die Polizei als „geringfügig“ an und kann es evtl. aufgrund dessen eingestellt werden und ich schaue ins Leere?
Vielen dank für die Antwort!