Unterschlagung privater Post durch Exmann

Was kann man tun, wenn der Exmann an dem Briefkasten noch immer den Namen der Exfrau stehen hat und diesen auch nicht entfernen will? In seltenen Faellen kommt dort noch immer Post für die Exfrau an, weil Aerzte und Banken die Änderung der Adresse nicht immer berücksichtigen. Dem Vermieter ist es egal, dass dort ein Name notiert ist, der dort nicht mehr wohnt. Der Mietvertrag läuft auch noch auf den Namen des Exmannes. Das Entfernen des Naems durc die Exfrau war erfolglos, da der Exmann ihn wieder ergänzte… nachsendeantrag stellen ist kein Problem, aber hat er das Recht den Namen zu ergänzen und dann eingehende Post zu behalten bzw. Wegzuwerfen???

Hallo Stengelchen,
grundsätzlich auch wenn Ihr noch zusammen wohnen wurden, ist es nicht erlaubt fremden Post sich anzueignen oder zu lesen. Die Deutsche Post und andere Postlieferanten sind nicht für die Fehlleitung verantwortlich, da Deinen Namen noch in den Briefkasten ist, aber der Ex kann anbelangt werden. Hier muss ich unbedingt empfehlen ein Anwalt aufzusuchen und erst Mal erwirken, dass Deinen Namen aus der Briefkasten entfernt wird. Mit der Behauptung der Ex wurde Post wegwerfen oder sich aneignen, wurde ich sehr vorsichtig sein, da dies wäre ohne Beweis eigentlich Verleumdung (Frag der Anwalt, aber ich bin sehr davon überzeugt).
Der einzigen Beweis, der Aneignung von fremden Post wäre, wenn der Ex ein Einschreiben empfängt (mit oder ohne Rückschein) und per Unterschrift der Empfang bestätigt und diese Brief nicht Dir weiter leitet.
Ich hoffe, es hat Dir geholfen!

Ich denke, dass das kein postalisches sondern ein rechtliches Problem ist.
Mehr als die wichtigen Absender, wie Bank und Ärzte nochmal explizit auf die korrekte Anschrift hinzuweisen bleibt Dir wohl nicht übrig.
Wenn Dein Exmann das weiterhin so betreibt kannst Du eigentlich nur Anzeige wegen Unterschlagung Deiner Briefe stellen, ob das was bringt und ob Du das machen möchtest musst Du selbst entscheiden.
Eventuell wäre es auch einen Versuch wert, die Sachlage mal der Post mitzuteilen und darum zu bitten, dass in Zukunft keine Post mehr von Dir in den Briefkasten Deines Mannes geworfen wird. (Lässt sich bei häufigem Zustellerwechsel evtl. schwer verwirklichen)
https://www.deutschepost.de/dpag/multiapps?xmlFile=1…

Hallo,
soweit ich weiß, ist es nicht erlaubt, Namen von Personen an den Briefkasten zu schreiben, die dort nicht existieren.
Behalten darf er aber Post, die eindeutig nicht an ihn ist, nicht (Unterschlagung), auch nicht lesen (Briefgeheimnis).
Viele Grüße

Hallo Stengelchen!

Ich glaube dies ist eher eine juristische Frage. Haben Sie es schonmal mit einer Unterlassungsklage versucht?

Grüße, Lupo

Ich habe eigentlich nicht vor, das alles über einen Anwalt klären zu lassen, da es ja eigentlich ein Kindergartenverhalten ist. Darf ich denn überhaupt meinem Namen vom Briefkasten entfernen? Natürlich habe ich das getan, ohne den Briefkasten zu beschädigen!!!

Nachsende antrag is der einzigste Weg. Alle andere musst du dem beweisen dann könntest du ihn anzeigen. Aber das wird schwierig.
nicole

Also, dass er Post für mich zurückhält, ist schriftlich von ihm bestätigt worden…
Über den Gang zum Anwalt habe ich auch schon nachgedacht, aber es ist eigentlich eine solch alberne Angelegenheit, die mir schon fast peinlich ist… schließlich geht es ja nur um die Entfernung meines Namens am Briefkasten!

1 Like

Hallo Liebes,
wenn Dein Ex so sehr an Deinen Namen hängt, wurde ich tiefere Gründe. Nur aus reiner Trotz wurde er nicht Dein Post aufbewahren wollen. Meistens ist der Post von Heute zu Tage auch nicht sonderlich interessant.
Das rechtliche musste Dein Ex auch klar sein, sofern ihm alles Geisteslichter nicht verlassen haben.
Eventuell ein Gespräch mit ein Psychotherapeut für Paare wurde das Problem mehr losen als juristische Eskalationen, und man wurde auch eine Menge Geld damit ersparen.
Für solche Fälle, wäre ein Systemaufstellung spezialisierten Therapeut HP ausreichend.
Ich hoffe, diese Antwort erspart Dir und Dein Ex einiges und hilft beide zu eine harmonischer Lösung.

Hallo Stengelchen!

Also aus postalischer Sicht ist das so: Wenn der Postbote weiß, dass jemand ganz sicher nicht dort wohnt,darf er die Post gar nicht dort zustellen. Das bedeutet erstens, am sichersten wäre es für Sie, den Postboten abzufangen, ihm das Problem zu beschreiben und ihn bitten keine Post auf ihren Namen mehr dort einzuwerfen, da Sie dort nicht wohnen. Bitten Sie ihn auch, das an seine Kollegen, Vertretung weiterzugeben. Damit wäre ein Großteil der Post sicher vor ihrem Mann.
Zweitens wäre natürlich ein Nachsendeauftrag die einfachste Lösung um zu vermeiden, dass Ihre Post dort zugestellt wird.

Zu der Sache, ob Sie den Namen entfernen dürfen: Wenn Sie freien Zutritt zum Briefkasten haben, also ohne Hausfriedensbruch zu begehen, dürfen Sie das bestimmt machen, aber es erscheint sinnlos, wenn Ihr Exmann ihn ergänzt.(Das ist nur meine persönliche Meinung)

Ich würde auf jeden Fall zu einem Nachsendeauftrag raten, weil dieser den Großteil der Post umleitet. Natürlich gibt es je nach Wohnregion noch andere Zustellfirmen, deren Zustellung dadurch natürlich nicht umgeleitet wird. Diese würden dann bei vorhandenem Namen sicherlich die Post dort zustellen.

Hoffe, ich konnte diesmal helfen,

Grüße, Lupo

Hallo Lupo,
neuer Nachsendeantrag ist schon gestellt, der Briefkasten ist zugänglich für mich, Name entfernt, 30 Minuten später war er wieder dran. Sinnlos! Blöderweise wurde auch Post für meine 16jährige Tochter durch ihn weggeworfen. Es scheint zwecklos, den Namen dort wegzubekommen, was heißt, die nächsten Jahre noch Nachsendeanträge zu schreiben.- ielen Dank für die Hilfe!!!

Mmmh, schwierig. Ist denke ich ein juristisches Problem, dass man mal mit einem Anwalt besprechen sollte.

LG F

Hallo,
erst mal würde ich einen Nachsendeantrag stellen, welchen die Post auch beachten muss, sonst kann man sich beschweren. Allerdings würde ich den auch noch zusätzlich bei der Pin AG stellen, da sie auch sehr viel Behördenpost bearbeiten. Weiss aber nicht, ob es ebenso wie bei der DPost Geld kostet.
Ich denke abeer auch, wenn man sich überall umgemeldet hat, dass dann auch keine Post mehr auf die alte Adresse kommt, es sei denn irgendwelche Infopost.
Der Nachsaendeantrag bei der Post ist ein halbes Jahr gültig und in dieser Zeit, kann man sich dann in ruhe ummelden.
Rechtlich gesehen, ist es strafbar, wenn man von anderen die Post öffnet oder wegwirft, wegen dem Briefgeheimnis eben.
Ich habe sicher nicht neues erzaehlt, aber ich hoffe, ich konnte helfen.
MfG

sorry keine Ahnung - ein juristisches kein logistisches Thema