Unterschlagung von Post

Hallo,

mal angenommen, Frau Maier (Eigentümerin) ist im Dezember 2007 aus ihrer alten Wohnung ausgezogen. Zum Februar 2008 hat sie die Wohnung vermietet(Fr. Schmid). Nun wurde trotzdem noch ein paar Wochen lang Post an die alte Adresse von Fr. Maier geschickt und zwar in dem Zeitraum, indem sie die Wohnung schon weitervermietet hatte (ab Februar 2008).

Im Juli 2009 wurde das Mietverhältnis beendet und Fr. Maier hat die Wohnung abgenommen. Ist es dann Unterschlagung wenn Ihr jetzt Fr. Schmid einen Stapel Briefe größtenteils vom Februar und März 2008 in die Hand drückt (1,5 Jahre
später) mit dem läppischen Kommentar, Fr. Maier hätte ja mal fragen können, ob noch Post an sie käme ?
Oder darf man fremde Post einfach so jahrelang sammeln ?

Gruß
Lisa

Guten Tag.

§ 246 Unterschlagung:
„(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.“

Strafbar ist also das „rechtswidrige Zueignen“.

Im geschilderten Fall würde ich nicht davon ausgehen - zumal die Post unangetastet zu sein scheint - dass hier eine Zueignungsabsicht, also der Wille, den Kram von vornherein zu behalten, bestanden hat. Und der gemeinte Empfänger wird sich wohl vorhalten müssen, sich in der Tat nicht darum bemüht zu haben, seine Post zu erhalten …

In einem mir persönlich bekannten, allerdings nicht juristischen, Buch endet der Prozess damit, dass beide je zehn Stück hinten drauf bekommen :wink:

GEK

Hallo,

Frau Maier hätte einen Nachsendeantrag bei der Post stellen sollen. Oder dem Nachmieter Bescheid geben, was er damit machen soll.

Kein Nachmieter kann dazu verpflichtet werden den zuvor in der Wohnung Wohnenden ausfindig zu machen.

Frau Schmid hätte Bescheid geben können (vorausgesetzt notwendige Daten sind bekannt in diesem Fall wäre es eher zuträglich für das Verhältnis Mieter/Vermieter gewesen); die Post sammeln, in der Hoffnung Frau Maier kümmert sich um ihre Post; dem Postboten wieder mitgeben, mit einem vermerk in den nächsten Briefkasten der Post werfen, oder auch einfach entsorgen…letztlich ist doch Frau Maier für ihre Post bzw korrekte Adressangaben selbst verantwortlich.

Gruß
Maja

Hallo Maja,

die Mieterin hätte in diesem Fall sowohl die postalische, die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer der Vermieterin gehabt, der die Post zugestanden hätte.
Ein kurzer Anruf, Mail wäre nicht viel Aufwand gewesen.

Hallo!

Mag ja sein, aber wolltest Du jetzt wissen, wie man nett ist, oder wozu man verpflichtet ist?

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Hi

Ein kurzer Anruf, Mail wäre nicht viel Aufwand gewesen.

Stimmt. Also warum hat die Vermieterin nicht beim Mieter nachgefragt, ob noch Post gekommen ist?

Oder hat der Vermieterin nie Post gefehlt, sodaß sie die Briefe gar nicht vermißt hat?

Hatte die Vermieterin eigentlich einen Nachsendeauftrag?

Gruß
Edith

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