Hallo,
mal angenommen, Frau Maier (Eigentümerin) ist im Dezember 2007 aus ihrer alten Wohnung ausgezogen. Zum Februar 2008 hat sie die Wohnung vermietet(Fr. Schmid). Nun wurde trotzdem noch ein paar Wochen lang Post an die alte Adresse von Fr. Maier geschickt und zwar in dem Zeitraum, indem sie die Wohnung schon weitervermietet hatte (ab Februar 2008).
Im Juli 2009 wurde das Mietverhältnis beendet und Fr. Maier hat die Wohnung abgenommen. Ist es dann Unterschlagung wenn Ihr jetzt Fr. Schmid einen Stapel Briefe größtenteils vom Februar und März 2008 in die Hand drückt (1,5 Jahre
später) mit dem läppischen Kommentar, Fr. Maier hätte ja mal fragen können, ob noch Post an sie käme ?
Oder darf man fremde Post einfach so jahrelang sammeln ?
Gruß
Lisa