Hallo Peter,
Hab Abhilfe, zu deiner Frage.
So sollte Ihr Arbeitszeugnis aussehen.
BAG Urteil: Form des Arbeitszeugnisses
Das Arbeitszeugnis spielt bei der Bewerbung des Arbeitnehmers eine erste wesentliche Rolle. Es stellt einen wichtigen Faktor im Arbeitsleben dar. Einerseits muss es wahr sein - andererseits darf es das weitere Fortkommen des früheren Mitarbeiters nicht ungerechtfertigt erschweren. Das Bundesarbeitsgericht hat seine äußere Form bestimmt (5AZR 182/92 ):
Es sei haltbares Papier von guter Qualität zu benutzen. Das Zeugnis müsse sauber und ordentlich geschrieben sein und dürfe keine Flecken, Radierungen, Verbesserungen, Durchstreichungen oder ähnliches enthalten.
Die äußere Form des Zeugnisses müsse außerdem so gestaltet sein, dass es nicht einen seinem Wortlaut nach sinnentstellenden Inhalt gewinne. Durch die äußere Form dürfe nicht der Eindruck erweckt werden, der ausstellende Arbeitgeber distanziere sich vom buchstäblichen Wortlaut seiner Erklärung.
Es müsse mit einem ordnungsgemäßen Briefkopf ausgestattet sein, aus dem der Name und die Anschrift des Ausstellers erkennbar seien. Der Unterschrift sei ein Firmenstempel beizufügen. Ferner könne der Mitarbeiter auch beanspruchen, dass das Zeugnis in einheitlicher Maschinenschrift abgefasst werde. Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 3.März 1993 - 5 AZR 182/92
Auch nachzulesen bei:
http://www.arbeitszeugnis-info.de/index_visit.htm?in…
mfg
Wolfgang
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