Unterschrift auf Arbeitszeugnis

Hi Leute,

mal angenommen Ihr erhaltet ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und ganz unten steht so etwas:

Firma ABC AG

(handschriftliche Unterschrift)
i.A. B. Nachname

  • Personalverwaltung -

Es geht mich hauptsächlich um die Sache, dass der Vornahme abgekürzt wurde und es ist nicht erkenntlich in welcher Position der Zeugnisaussteller ist. Reicht da ein „Personalverwalung“?

Danke für euere Hilfe.

Ich habe gelesen, dass das „I.A.“ vor der Unterschrift nichts Gutes zu bedeuten hat.
Überprüfe das aber selbst noch

Andre

Hallo Andre,

also hinsichtlich der Abkürzung des Vornamens gibt es kein Problem; es gibt keine Notwendigkeit den Vornamne auszuschreiben. Allerdings wäre es sinnvoll, die Namenswiedergabe unter der Unterschrift mit vollem Vornamen auszuführen.
Allerdings ist die die Frage, wer das Arbeitszeugnis unterzeichnet, schwieriger. Es muss ein Vorgesetzter sein, z.B. der direkte Vorgesetzte oder auch der Personalleiter, ggf. auch der Geschäftsführer. Die Unterschrift eines Sachbearbeiters in der Personalverwaltung ist jedenfalls nicht ausreichend.

Gruß

Michael

Hallo Andre,

also hinsichtlich der Abkürzung des Vornamens gibt es kein
Problem; es gibt keine Notwendigkeit den Vornamne
auszuschreiben. Allerdings wäre es sinnvoll, die
Namenswiedergabe unter der Unterschrift mit vollem Vornamen
auszuführen.
Allerdings ist die die Frage, wer das Arbeitszeugnis
unterzeichnet, schwieriger. Es muss ein Vorgesetzter sein,
z.B. der direkte Vorgesetzte oder auch der Personalleiter,
ggf. auch der Geschäftsführer. Die Unterschrift eines
Sachbearbeiters in der Personalverwaltung ist jedenfalls nicht
ausreichend.

Das ist ja die Frage! Die Dame auf dem Zeugnis kenne ich nicht. Ich kann nicht sagen, ob es sich um eine normale Angestellte aus der Personalabteilung handelt oder um die Personalcheffin. Das ist auf dem Zeugnis auch nicht ersichtlich. Wäre es jetzt aber wirklich die Chefin und sie schreibt wie hier nur drunter: Personalwesen. Wäre das ja dann nicht in Ordnung, da Dritte keinen Bezug nehmen können, um welche Stellung es sich hier handelt, oder?

Gruss Daniel und Danke für die schnelle Antwort.