Hallo Andre,
also hinsichtlich der Abkürzung des Vornamens gibt es kein
Problem; es gibt keine Notwendigkeit den Vornamne
auszuschreiben. Allerdings wäre es sinnvoll, die
Namenswiedergabe unter der Unterschrift mit vollem Vornamen
auszuführen.
Allerdings ist die die Frage, wer das Arbeitszeugnis
unterzeichnet, schwieriger. Es muss ein Vorgesetzter sein,
z.B. der direkte Vorgesetzte oder auch der Personalleiter,
ggf. auch der Geschäftsführer. Die Unterschrift eines
Sachbearbeiters in der Personalverwaltung ist jedenfalls nicht
ausreichend.
Das ist ja die Frage! Die Dame auf dem Zeugnis kenne ich nicht. Ich kann nicht sagen, ob es sich um eine normale Angestellte aus der Personalabteilung handelt oder um die Personalcheffin. Das ist auf dem Zeugnis auch nicht ersichtlich. Wäre es jetzt aber wirklich die Chefin und sie schreibt wie hier nur drunter: Personalwesen. Wäre das ja dann nicht in Ordnung, da Dritte keinen Bezug nehmen können, um welche Stellung es sich hier handelt, oder?
Gruss Daniel und Danke für die schnelle Antwort.