Unterschrift auf Mietvertrag

Hallo,

kurze Frage: wer unterschreibt den Mietvertrag zuerst: der Vermieter oder der Mieter.

Wir haben von unserem Vermieter einen Mietvertrag sowie ein Blatt mit Zusatzvereinbarungen erhalten jedoch ohne jegliche Unterschriften.

Wir sollen den Vertrag nun unterschrieben zurückgeben.

Habe da allerdings so meine Bedenken: was passiert, wenn der Vermieter nach unserer Unterschrift noch Änderungen zu unseren Ungunsten vornimmt oder Ähnliches.

Muss nicht der Vermieter diesen Vertrag zuerst unterschreiben?

Danke für die Hilfe

Hallo grisu112,
also ich persönlich kenne das auch so dass zuerst der Mieter unterschreibt. Am besten zu zeichnest jede Seite mit deinem Kürzel ab (unten rechts in der Ecke), so kann man später schnell erkennen ob irgendwelche Seiten ausgetauscht wurden oder nicht. Und am besten du kopierst den unterschriebenen Vertrag bevor du ihn deinem Vermieter zur Unterschrift gibst. Sollte er Ergänzungen gemacht, oder Pasagen gestrichen haben, ist dies später ganz leicht nachzuvollziehen und ich würde mal sagen dass wäre dann ‚Urkundenfälschung‘ oder so etwas in der Art.
mfg jagfra

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Hallo

entweder das, also jede Seite mit Kürzel versehen oder das ganze einfach als Fotokopie behalten bis der unterschriebene Vertrag zurückkomt und dann vergleicht man.

Gruß