Hallo,
kurze Frage: wer unterschreibt den Mietvertrag zuerst: der Vermieter oder der Mieter.
Wir haben von unserem Vermieter einen Mietvertrag sowie ein Blatt mit Zusatzvereinbarungen erhalten jedoch ohne jegliche Unterschriften.
Wir sollen den Vertrag nun unterschrieben zurückgeben.
Habe da allerdings so meine Bedenken: was passiert, wenn der Vermieter nach unserer Unterschrift noch Änderungen zu unseren Ungunsten vornimmt oder Ähnliches.
Muss nicht der Vermieter diesen Vertrag zuerst unterschreiben?
Danke für die Hilfe