Hallo,
eine GbR wird durch drei Personen vertreten. Ein Mitarbeiter wird gekündigt und die Kündigung ist nur von einer dieser Person unterschrieben.
Ist die Kündigung deshalb unwirksam?
Viele Grüße
Tato
Hallo,
eine GbR wird durch drei Personen vertreten. Ein Mitarbeiter wird gekündigt und die Kündigung ist nur von einer dieser Person unterschrieben.
Ist die Kündigung deshalb unwirksam?
Viele Grüße
Tato
Nein.
Der BR muss eine Kündigung gar nicht unterschreiben, er kann sie nicht einmal verhindern, da er lediglich angehört werden muss.
Hallo Guido,
hmm, da stand doch gar nichts vom Betriebsrat, es geht um eine GbR, also Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Gruß
Christa
Ich habe es als Gesamtbetriebsrat gedeutet.
Oh man - sorry für die Interpretationsschwäche meinerseits.
Wenn die Gesellschafter einzeln Entscheidungen treffen können (was sehr wahrscheinlich ist), dann ist die Kündigung zumindest nicht deshalb unwirksam.
Geht mir genau so. Was würdest du denn hinter der Abkürzung GV vermuten? Gerichtsvollzieher!
Data
Das kommt auf den Kontext an.
Hier allerdings ganz klar: Ja.
Hallo nochmal,
hier ein Urteil vom BAG, wenn auch etwas älter:
Ich habe nicht alles gelesen, aber das hier fand ich interessant;
Unterschreibt für eine GbR nur ein Mitglied ohne einen Vertreterzusatz,
so ist regelmäßig nicht auszuschließen, dass vorgesehen war, auch das
andere Mitglied oder die anderen Mitglieder sollten die Urkunde
unterschreiben und dass deren Unterschrift noch fehlt (BGH 5. November 2003 - XII ZR 134/02 - aaO).
Das wäre jetzt die Frage, wie unterschrieben wurde.
Gruß
Christa
Hi!
Auch da geht es darum
Das war hier nicht der Fall.
VG
Guido