Unterschrift in Blau

Hallo Leute,

anschließend eine Frage, die mich rein abstrakt interessiert:

Vor Urzeiten habe ich gehört, dass man Unterschriften in blauer Farbe zu leisten habe, um das Original von der Kopie unterscheiden zu können. Weiß jemand, ob das immer noch so ist? Gibt es da irgendwelche Rechtsvorschriften, z.B. die Gültigkeit einer Unterschrift betreffend? Ein Link oder ähnliches zum Thema würde mir auch reichen.

Danke schon mal für die Antworten, schönen Tag und schönes WE, Thomas

Howdy,

unterscheiden zu können. Weiß jemand, ob das immer noch so
ist? Gibt es da irgendwelche Rechtsvorschriften, z.B. die

meiner bescheidenen Meinung nach, darfst du in jeder Farbe unterschreiben, die dir beliebt und mit kleinen Ausnahmen auch mit welchem Material du willst ( vielleicht darfst du deinen Ehevertrag oder das Testament auch mit Blut unterschreiben :wink: )

Inwieweit ein Vertrag, der mit unsichtbarer Tinte unterschrieben wird, gültig ist, mögen andere Rechtsexperten hier im Forum kundtun.

Unabhängig davon verbieten sich aber aus farbpsychologischen Gründen einige Farben.

Gruss
norsemanna

Hallo,

obwohl ich auch nicht alle Vorschriften kenne, die Schönfelder/Sartorius/Dürig hergeben, ist mir eine soclhe regelung nicht bekannt.

Vielleicht rührt aber deine Frage daher, dass es in manchen Unternehmen oder auch Behörden durchaus interne Anweisungen gibt, wonach unterschiedliche Ebenen in unterscheidlichen Farben zu zeichnen haben.
Der Sachbearbeiter also beispielsweise in Blau, der Abteilungsleiter in grün und der Behördenleiter in rosa.
Ich selbst kenne jemanden, der zu diesem Zweck in einem unsäglichen Türkis unterschreibt, das den innigen Wunsch nach Spontanerblindung weckt.

MFG Cleaner

Hi,

diese Vorschrift kenne ich von Firmen her, insbesondere in Bezug auf die Abrechnung von Reisekosten.

Beispiel: Eine Taxiquittung. Im Ausland ist es bei Taxifahrern durchaus üblich, dass sie Quittungsvordrucke (wenn sie denn überhaupt welche haben/ausstellen) kopieren oder sonstwie herstellen. Wenn diese Fahrer auch noch mit einem schwarzen Stift unterschreiben sieht das ganze aus wie die 10te Kopie eines Originals.

Das gibt in der Firma dann Ärger und zwar weil die Steuerprüfung angeblich solche nicht als Original kenntlichen Dokumente bemängelt.

Aber beim Taxifahrer bleibend: Es gibt Quittungen die im oberen Bereich eine individuelle, einperforierte, Nummer aufweisen. Diese Quittungen kann man dann in allen möglichen Farben unterschrieben einreichen, weil sie immer als Original zu erkennen sind.

Gruß
Nita

Huhu!

Dein Einwurf ist interessant, dürfte aber doch eher nur noch historischen Wert haben. Jeder Depp hat heutzutage elektronische Geräte im Haus rumstehen, die ihm die Anfertigung einer täuschend echt wirkenden Farbkopie ermöglichen.

1 Like

Hi,

ich könnte dir ein Beispiel liefern, allerdings im Ausland angesiedelt.

Für Exporte nach Thailand hat man eine Erklärung abzugeben und zu unterschreiben. Die Unterschrift muss mit blauer Tinte erfolgen.

Was das soll? Keine Ahnung, ich besitzte jedoch extra dafür einen Füller :wink: und die letzten Dokumente, die, aus Versehen, mit schwarzem Kuli unterschrieben wurden, sind auch durgegegangen.

Gruss,
Julia

Hi,

auf welchen Teil bezieht sich das? Wenn du nämlich von einer komplett schwarz auf weiss basierten Quittung, mit schwarzem Stift unterschrieben, eine Farbkopie machst, wird die Wirkung nicht gerade umwerfend originell, äh, original ausfallen. Sollte also ein Steuerprüfer bei schwarz auf weiss annehmen, dies sei nicht zwingend das Original (weil nicht mit blau/grün/gelb o.ä. unterschrieben), was nützt dir das dann?

Ansonsten müsste ich auch noch sagen, dass ich noch depperter als ein Depp bin, denn ich habe - weder zu Hause noch in der Firma - Geräte zu meiner Verfügung, die einer solchen Quittung einen farbigen Anstrich geben.

Zu Farbkopien von farbigen Vordrucken um ein Original vorzutäuschen: :smile:

Gruß
Nita

Jeder Depp hat heutzutage
elektronische Geräte im Haus rumstehen, die ihm die
Anfertigung einer täuschend echt wirkenden Farbkopie
ermöglichen.

Täuschend echt? Sicher nicht. Gerade bei Strichen fällt das _sofort_ auf, egal ob 300, 600 oder 2400dpi. Rasterung ist immer erkennbar, vor allem bei Lasergeräten, und Tintenpisser erkennt man sowieso.

Und zum Thema blaue Tinte: Ich kenne diese (Firmen?-)Regelung auch - vom Hörensagen. Wozu und wann die mal einen Sinn ergab - keine Ahnung, ich tippe auf leichtere optische Unterscheidbarkeit von Original und Xerographie. Rechtlich hat das wohl keinerlei Bedeutung.

Hallo,

Sollte also ein Steuerprüfer bei schwarz auf weiss annehmen,
dies sei nicht zwingend das Original (weil nicht mit
blau/grün/gelb o.ä. unterschrieben), was nützt dir das dann?

Wie schon oben geschrieben kann man mit recht geringem Aufwand nachvollziehen, ob die Unterschrift original oder gedruckt ist.

Auch wenn man dazu mal eine Lupe in die Hand nehmen müsste.

Grüße