Liebe Experten!
Dieses Schuljahr habe ich viele Schüler, die keine Schreibschrift beherrschen. Wenn sie etwas unterschreiben, dann auch in Blockschrift - die für mich eben keine individuelle Handschrift erkennen lässt, so wie das bei Schreibschrift möglich ist.
Wie sieht denn da die Rechtslage aus? Gilt so etwas als Unterschrift?
Danke und Gruß
Diva