Unterschrift per procura

Hallo!

Wenn eine Abmahnung per procura Unterzeichnet ist,an wen geht der Einspruch dann?

Die verantwortliche Geschäftsleitung oder den Unterzeichnenden?

LG

Die „pp“ zeichnende Person hat ja das Unternehmen vertreten und hat für das Unternehmen gehandelt.
Der Widerspruch geht an also den Vertretenen (das Unternehmen).

Habe mal gelesen,dass in Vertretung unterzeichnende nicht für den Inhalt verantwortlich sind.

Der Zusatz i.V. fehlt nämlich.

Möchte beim einlegen des Widerspruchs keine formalen Fehler machen.

Nicht das es später heißt,hätte an die Geschäftsleitung direkt gehen müssen

Habe mal gelesen,dass in Vertretung unterzeichnende nicht für
den Inhalt verantwortlich sind.

???

Der Zusatz i.V. fehlt nämlich.

Ist bei ppa auch nicht erforderlich.

Habe mal gelesen,dass in Vertretung unterzeichnende nicht für
den Inhalt verantwortlich sind.

Der Zusatz i.V. fehlt nämlich.

ppa steht unter Umständen über i.V.

Hallo,

Wenn eine Abmahnung per procura Unterzeichnet ist,an wen geht
der Einspruch dann?

wozu überhaupt einen Einspruch einreichen?
Und ist das nicht im Brett ‚Arbeitsrecht‘ besser aufgehoben?
Gruß
loderunner

Hallo,

Habe mal gelesen,dass in Vertretung unterzeichnende nicht für
den Inhalt verantwortlich sind.

ist doch schnuppe. Schließlich mahnt ja nicht die Privatperson Herr Maier den MA ab, sondern der Arbeitgeber. Ob Herr Meier nur vertretungsberechtigt ist, hat den MA zunächst nicht zu interessieren. Es reicht, wenn Herr Maier im Namen der Firma auftritt.

Nähere Infos http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fenverh%C3%A4ltnis

Der Zusatz i.V. fehlt nämlich.

Der fehlt beim Geschäftsführer auch. Der unterzeichnet nämlich ganz ohne Zusatz.

Möchte beim einlegen des Widerspruchs keine formalen Fehler
machen.

Das Arbeitsrecht kennt eigentlich keinen Widerspruch zu einer Abmahnung. Grundsätzlich ist aber die Firma und nicht irgendeine Einzelperson der Ansprechpartner.

Nicht das es später heißt,hätte an die Geschäftsleitung direkt
gehen müssen

Wird es nicht.

Gruß

S.J.

Hallo!

Es heißt richtigerweise „per procuram“

Eigentlich ist das nur ein Hinweis auf eine spezielle (gesetzlich definierte) Vollmacht, nämlich die Prokura. Der Unterzeichnende handelt hier als Bevollmächtigter eines Kaufmanns (D)/Unternehmers (Ö).

Gruß
Tom

Da steht nichts über etwas anderem. i.V. setzt ein Handlungsbevollmächtigter vor seine Unterschrift, ppa ein Prokurist.

In der Praxis steht in beiden Fällen meistens nichts.

gruß
C.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Es heißt richtigerweise „per procuram“

oh gott, damit hast du dich ziemlich lächerlich gemacht…

damit du in zukunft wirklich klugscheißen kannst, gibt es ein bisschen nachhilfe:

Per procūra (italienisch), per procuratiōnem (lateinisch)

1 Like

Hallo,

Es heißt richtigerweise „per procuram“

dann weiße mal schnell Wikipedia darauf hin, dass deren Artikel falsch ist (http://de.wikipedia.org/wiki/Prokura)

-)

Gruß

S.J.

Hallo,

Es heißt richtigerweise „per procuram“

dann weiße mal schnell Wikipedia darauf hin, dass deren
Artikel falsch ist (http://de.wikipedia.org/wiki/Prokura)

schlechtes Argument:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ferdinand_II._(Portugal)
„Bereits am 1. Januar des Jahres hatte in Wien die Verhelichung per procuram stattgefunden.“

Gruß
C.

Salve amice!

Es ist ja immer wieder interessant, wofür man hier Sternchen bekommen kann.

Ich wollte ja eigentlich nur nebenbei darauf hinweisen, immerhin ist das ja ein Rechtsforum. Aber wenn Bedarf besteht, dann noch eine genauere Erklärung:

procura - das ist in Rechtslatein die Vollmacht. Im Zusammenhang mit dem deutschen und österreichischen Privatrecht ist eine ganz bestimmte Vollmacht gemeint, wie sie als „Prokura“ in §§ 48ff HGB(D)/UGB(Ö)definiert ist. Eine Vollmacht ist, wenn man als Stellvertreter handelt, immer offen zu legen. Im Zusammenhang mit der Prokura regelt § 51 HGB/UGB, dass ein Prokurist auf die Prokura hinzuweisen hat, wenn er als Prokurist handelt. In so einem Fall ist es üblich mit dem Kürzel ppa zu zeichnen - per procuram.

(„per procura“ kann es nicht heißen, denn „per“ steht immer beim Akkusativ und procuram ist der Akkusativ von procura.)

procuratio heißt im Prinzip auch Stellvertretung und per procurationem würde durchaus auch in Stellvertretung heißen, aber man verwendet dennoch per procuram, um eben genau auf die Prokura hinzuweisen und nicht auf irgendeine Vollmacht. Fachfremdwörter sind im kontinentaleuropäischen Privatrecht lateinisch und nicht italienisch, weil das Recht vom römischen Recht und nicht vom italienischen abstammt.

Also das nächste Mal ein bisschen früher aufstehen…

gruß
Tom

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zum ersten teil, vielen dank für die erläuterungen. zwar liegt mein jura-studium einige zeit zurück und ich habe täglich mit dem deutschen handelsrecht zu tun, trotzdem bin ich nun beruhigt, dass ich das mit vertretung und prokura richtig verstanden habe — glück gehabt ! (danke)
eine kleine anmerkung habe ich aber dazu

Eine Vollmacht ist, wenn man als Stellvertreter handelt, immer
offen zu legen.

da weicht euer ösi-recht von unserem ab. zum einen lernt ein jurist bei uns, das wörtchen „immer“ tunlichst nicht zu benutzen, da man sehr schnell in eine sackgasse gerät…

zum anderen gibt es (bei uns) ausnahmen vom offenkundigkeitsprinzip (so nennen wir juristen in deutschland die offenlegung der vertretungsmacht). ich nenne dir jetzt mal nur eine ausnahme, die man im ersten semester bei uns lernt:

  • geschäfte für den, den es angeht (sowohl dingl. als auch schuldrechtl.)

  • (unternehmensbezogenes geschäft wird auch als ausnahme bezeichnet, ist es aber tatsächlich nicht :wink: )

wenn du fragen zu dieser rechtsfigur hast, dann zwing dich ruhig. man kann nicht erwarten, dass du zwei rechtsordnungen kennst, auch wenn du mit der kenntnis beider angibst (bzw. angeben willst).

die sache mit der prokura:
sicherlich geht alles auf lat. wurzeln zurück.
dennoch stammt der begriff per procura aus der italienischen handelssprache des 16. jahrhunderts (nachweis: jedes ethymologisches lexikon, das man zuhause rumstehen hat…)
tja und in diesen verworrenen zeiten, als das römische reich längst untergegangen war, ist man auch auf die völlig verrückte idee gekommen, nicht per procuram, sondern per procura zu schreiben… revolutionär !!!
und genau so wurde es in die deutsche sprache übernommen.

das mag eingefleischten lateinern vllt. gegen den stricht gehen, aber du musst dir ja nicht die blöße geben, sondern kannst pp(a) schreiben. so musst du deine unkenntnis nicht öffentlich zur schau stellen.

da ich aus erfahrung weiß, dass ösis kleine dickköpfe sind, eine andere begründung, die dir eher zusagt:

these:
procura ist neutr. plural. und wie lautet dann der akkusativ (die frage kannst du als alter lateiner wohl selbst beantworten): per procura, richtig !!! 100Punkte.

und mit diesen zwei begründungen können wir sogar dem herrn duden zugestehen, „du hast recht - weiter so“ !

Also das nächste Mal ein bisschen früher aufstehen…

bitte nimms’ mir nicht übel, ich mag die ösis, wirklich. aber dieser spruch passt einfach nicht zu euch. eile mit weile o.ä. ist treffender, meinste nicht ?

schönen gruß nach österreich !

p.s. (post scriptum) für mich ist die sache erledigt :wink:
p.p.s. warum heißt es eigtl. deiner ansicht nach (auch) ppa ? müsste es nicht ppm heißen oder war die abkürzung schon belegt.

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Hallo!

Naja, mein Lexikon über lateinische Fachbegriffe sagt per procuram, tatsächlich steht in meinem Wörterbuch per procura, allerdings mit dem Hinweis auf italienische Kaufmannssprache. Gebe zu, dass mir das neu war, man lernt ja nie aus. In der juristischen Sprache habe ich das bisher aber immer nur lateinisch gelesen. Richtig ist sicher, dass „procura“ nicht aus dem klassischen Latein ist, habe ich aber auch nicht gesagt, ich habe gesagt Rechtslatein.

Im Übrigen ist die Diskussion auch für mich beendet, da diese auf diese Art unter meinem Niveau ist.

Gruß
Tom