Unterschriftenregelung

Wer kann kurz die Regel erläutern, nach der die Reihenfolge von Unterschriften unter Verträgen bzw. Angeboten von Firmen zu stehen haben.

Die Firma sei eine GmbH und es unterzeichnen Mitarbeiter X mit Vollmacht (i.V.) sowie der Geschäftsführer.

Links (oder oben) der Geschäftsführer, rechts (oder unten) der Mitarbeiter X? Oder gibt es gar keine Regel, die man beachten muß?

Vielen Dank
Thomas

Hallo Thomas!
Wo ist das Problem? In Deutschland herrscht Vertrags- sowie Vertragsabschlussfreiheit. Für die Form existieren Einschränkungen.
Und der Ort der Unterschriften ist im Namen enthalten: UNTEN.
Mit der Unterschrift betätigt jede/r (mindestens) einverstanden zu sein, zur Kenntnis genommen zu haben, gelesen und verstanden zu haben… usw.

Ansonsten ist es wurscht!!!

MfG:wink: Jogi

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Ja, links der Geschäftsführer und rechts der Bevollmächtigte.

Wer kann kurz die Regel erläutern, nach der die Reihenfolge
von Unterschriften unter Verträgen bzw. Angeboten von Firmen
zu stehen haben.

Es gibt keine Regel sondern nur Gepflogenheiten. Diese besagen, daß derjenige, der den Text verbrochen bzw. den Vorgang zu verantworten hat, rechts unterschreibt, der Kontrollierende links.

Für die rechtliche Wirksamkeit ist das aber ohne Belandg. Dafür ist nur entscheidend, daß die Unterzeichner im erforderlichen Maße vertretungsberechtigt sind bzw. waren.

Gruß,
Christian

Ja, links der Geschäftsführer und rechts der Bevollmächtigte.

Woher die Weisheit?

Interessiert,
Christian