teilweise falsch!
hi christian,
Man soll (nicht muß) sich diese Vollmacht durch einen Notar
beglaubigen lassen, damit diese Vollmacht auch vorlegen kann
(Ich denke da an Grundstücksgeschäfte etc.)
aber wozu? das geschäft an sich wird doch schon notariel beurkundet.
Bei Kapitalgesselschaften erfolgt der Eintrag automatisch im
Handelsregister. Wie ist es bei einem eingetragenen Kaufmann
e.K. ?!
wie der name schon sagt, der einzelunternehmer der sich einträgt ist einzelkaufmann. die eintragung richtet sich hier nach der art des gewerbes (ob ein vom art und umfang her kaufmännisches gewerbe vorliegt).
Auch dieser wird im Handelsregister eingetragen. Eine
Personengesellschaft kann sich ebenfalls in das
Handelsregister eintragen lassen und unterliegt dann den
Bestimmungen des HGB.
also: oHG, KG, Stille Gesellschaft = Eintragungspflichtig
die personengesellschaft GbR ist nicht eintragungsfähig, weil aus ihr mit eintragung eine oHG würde. bei einzelunternehmern siehe oben.
Man kann die Handlungsvollmacht für einen Prokuristen im
Handelsregister beschränken (örtlich und auch wertmäßig sowie
mit der Auflage einer weiteren Unterschrift).
das HGB unterscheidet zwei verschiedene vollmachten! einmal regelt es die prokura und einmal die allgemeine handlungsvollmacht. das sind 2 verschiedene sachen, wobei die prokura weitgreifender ist.
zur beschränkung: IRRTUM! die prokura lässt sich nach aussen hin NICHT beschränken (es lässt sich ins HR nicht eintragen, das prokurist x nur geschägfte bis zu 10.000,- abschliessen darf!!!), es gibt zwar die möglichkeit der filialprokura (da muss der kaufmann aber auch wirklich in mehrere HR eingetragen sein mit seinen filialen. die gesamtprokura ist nach aussen hin das einfachste (nur 2-x prokuristen zusammen sind zeichnungsberechtigt!)…
sonst: wertmässig keine beschränkung nach HGB zulässig!!!
Wenn man Geschäfte mit dato unbekannten Firmen anstrebt,
sollte man sich sowieso den aktuellen Handelsregisterauszug
zeigen lassen (soweit vorhanden.)
okay, für die generellen pessimisten und misstrauischen, denn im ernst: was sagt der HR auszug schon aus??? doch nichts über zahlungsmoral, zuverlässigkeit und service… 
grüsse
der showbee