Unterstellte Beamtenbeleidigung

Hallo.
Einem Verkehrsteilnehmer welcher täglich beruflich innerstädtisch unterwegs ist wird von einem Polizeibeamten unterstellt er hätte Ihm den Vogel gezeigt.
Dies stimmt aber nicht !!

Es war ein ziviles nicht gekennzeinetes KFZ der Polizei.
Der andere Verkehrsteilnehmer wollte mit seinem KFZ in den fließenden Verkehr wieder einfahren, aber das KFZ der Polizei war schneller unterwegs als erlaubt, und beachtete die Rechts vor Links Regel nicht. (Aber dies nur am Rande)
Es waren zwei Beamte im zivilen Fahrzeug (beide in zivil).

Ist es so das der Beschuldigte absolut keine Möglichkeit hat gegen zwei Polizeibeamte „vorzugehen“ wenn diese ihm o.g. Sache anlasten ?

Gibt es dahingehend eine etwahige Rechtsprechung (evtll. Urteil etc…)

Gruß.

Hallo!

Das es Zivilpolizisten waren ist doch nur am Rand für den Fall wichtig. Und der Vorwurf kann ja nicht Beamtenbeleidigung sein. Beleidigung allein ja.

Man hat nach der Auffassung und sicherlich Zeugenaussage der beiden Insassen in diesem Zivilfahrzeug ihnen " den Vogel" gezeigt.

Man kann und wird sich ja dazu äußern und es ggf. abwehren durch seine Aussage und Schilderung, was man da für ein Handzeichen machte. Irgendetwas war doch, oder ?

Und wenn im Wagen nun 2 Handwerker gesessen hätten, die die gleichlautende Aussage machen würden, da würde(dürfte) der Richter auch nicht anders handeln können.
Der hört sich beide Aussagen an und wertet sie dann.

Allein das es auf der einen Seite 2 Zeugen gibt macht die Sache doch eher schwierig, wenn man selbst alleine war und seine eigene Aussage nicht noch weiter unterstützen kann. Und die Schilderung eines möglichen Verkehrsverstoßes des Zivilfahrzeuges kann man sich ja nochmals überlegen, denn damit stützt man ja eher die Gegenseite.
Warum ?
Weil damit die Reaktion „Vogelzeigen“ glaubwürdiger wird, allein aus der Situation heraus.

MfG
duck313

Ähm … es gibt keinen Tatbestand ‚Beamtenbeleidigung‘!
s. Betreff, wahlweise etwas ausführlicher auch hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenbeleidigung

Gruß
Christa

Danke duck313.

Es war definitiv k e i n „Vogel zeigen“, oder etwas was in die Richtung einer Beamtenbeleidigung geht !!
Der Beschuldigte hat so etwas noch n i e getan, und wird es auch nicht tun.

Er hob jediglich die flache Hand vom Gesicht wegwärts, nach dem Motto, was ist den jetzt… , oder was soll denn das.

Ist das schon Beamtenbeleidigung ?

Gruß.

Danke Christa.

Habe ich mir gerade durchgelesen.
Ist nur so das der Beamte agressiv auf den Beschuldigten beim nächsten Halt zugegangen ist.

Grüße.

Hallo,

Es war definitiv k e i n „Vogel zeigen“, oder etwas was in die Richtung einer Beamtenbeleidigung geht !!
Der Beschuldigte hat so etwas noch n i e getan, und wird es auch nicht tun.

Ob allein eine solche absolute Aussage die eigene Glaubwürdigkeit erhöht?

Er hob jediglich die flache Hand vom Gesicht wegwärts, nach dem Motto, was ist den jetzt… , oder was soll denn das.
Ist das schon Beamtenbeleidigung ?

Gibt es ja ohnehin nicht, und wenn es nur eine solche Bewegung war, ist es auch keine Beleidigung. Wenn es dann doch eher in Richtung Scheibenwischer ging, sieht es wieder anders aus.
Hier mal ein Beispiel: http://www.derwesten.de/staedte/bochum/scheibenwisch…
Da war es nicht mal ein Beamter. Aber letztlich ist es natürlich ein Einzelfall und der „Täter“ hat die „Tat“ zumindest teilweise zugegeben.

Grüße

Na und?

War denn schon Post im Briefkasten?
Falls nein erst einmal entspannen und warten ob überhaupt was kommt.

MFG

Hallo

Allein das es auf der einen Seite 2 Zeugen gibt macht die
Sache doch eher schwierig, wenn man selbst alleine war und
seine eigene Aussage nicht noch weiter unterstützen kann. Und
die Schilderung eines möglichen Verkehrsverstoßes des
Zivilfahrzeuges kann man sich ja nochmals überlegen, denn
damit stützt man ja eher die Gegenseite.
Warum ?
Weil damit die Reaktion „Vogelzeigen“ glaubwürdiger wird,
allein aus der Situation heraus.

Mehr noch, man sagt überhaupt nichts zu der konkreten Situation, sondern bestreitet, dass es überhaupt einen Grund gegeben habe, jemandem den Vogel zu zeigen.

Richter: „Herr Oberkommissar, weshalb glauben Sie, der Angeklagte hätte Veranlassung sehen können, ihnen den Vogel zu zeigen?“
Zeuge: „Weil wir ihm in unserem nicht als Einsatzfahrzeug erkennbaren Zivilfahrzeug die Vorfahrt genommen haben und er deswegen schrf abbremsen musste.“
Angeklagter: „Ach so? Na dann stelle ich hiermit Strafantrag wegen Nötigung.“

Gruß
s.

Tach!

Den Tatbestand der „Beamtenbeleidigung“ gibt es nicht.
Nur „Beleidigung“.

Wer so etwas im Straßenverkehr zur Anzeige bringt, dies ist eine persönliche EInlassung, sollte sich einem Psychater anvertrauen. Derart zarte Seelchen sollten wohl besser zu Hause bleiben…

Ist es so das der Beschuldigte absolut keine Möglichkeit hat
gegen zwei Polizeibeamte „vorzugehen“ wenn diese ihm o.g.
Sache anlasten ?

Praktisch ja.
Theoretisch könnte man Gegenanzeige wegen der genannten Vergehen des Fahrzeuglenkers erstatten.
Dabei wird aber nicht viel herauskommen.

Ist denn der Fahrer überhaupt klar identifiziert worden?
Vielleicht bist Du an dem Tag ja gar nicht mit diesem Auto gefahren?

Zunächst wäre das vorgeworfene Vergehen der Beleidigung abzustreiten.
Dies kann direkt gegenüber dem ermittelnden Staatsanwalt erfolgen.
Entweder stellt er daraufhin das Verfahren ein oder bringt es vor Gericht.
Auch dann gibt es wieder die Chance, straffrei auszugehen oder eben zu bezahlen.

Gibt es dahingehend eine etwahige Rechtsprechung (evtll.
Urteil etc…)

Ohne Ende. Der Polizist hat blöderweise meistens Recht…

Gruß,
M.

Hallo.

Nein, Post war noch nicht im Briefkasten.
Es waren nur einen Tag nach dem Vorfall, so hat man erfahren gleich 3 Beamte auf der Arbeit des Betroffenen, und wollten wissen ob dieser heute arbeitet. Dann sagte man „Nein, heute hat er frei“, und die drei gingen wieder.

Zwei Tage später waren dann zwei in zivil gekleidete Männer vor der Haustür des Betroffenen gestanden, aber es war niemand da, und die gingen dann auch wieder.
Seit dem kam es noch zu keinem weiteren Kontakt.
Heute ist es eine Woche her.

Grüße.