Hallo.
Einem Verkehrsteilnehmer welcher täglich beruflich innerstädtisch unterwegs ist wird von einem Polizeibeamten unterstellt er hätte Ihm den Vogel gezeigt.
Dies stimmt aber nicht !!
Es war ein ziviles nicht gekennzeinetes KFZ der Polizei.
Der andere Verkehrsteilnehmer wollte mit seinem KFZ in den fließenden Verkehr wieder einfahren, aber das KFZ der Polizei war schneller unterwegs als erlaubt, und beachtete die Rechts vor Links Regel nicht. (Aber dies nur am Rande)
Es waren zwei Beamte im zivilen Fahrzeug (beide in zivil).
Ist es so das der Beschuldigte absolut keine Möglichkeit hat gegen zwei Polizeibeamte „vorzugehen“ wenn diese ihm o.g. Sache anlasten ?
Gibt es dahingehend eine etwahige Rechtsprechung (evtll. Urteil etc…)
Gruß.